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Unterhalt an Ehemann (Student)

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    Unterhalt an Ehemann (Student)

    Hallo,

    wir haben am 31.5. geheiratet (und sind es noch, nicht getrennt, geschieden etc). Meine Frau war das ganze Jahr berufstätig, ich erst nach Abschluss meines Studiums (ab 1.11.). Daher hatte ich vom 1.6. bis 30.10. kein Einkommen außer Bafög, d.h. sie hat die Kosten für uns beide getragen. Ist dies als Unterhalt im Sinne der Steuererklärung absetzbar? Es gab ja keine juritische Unterhaltserklärung. Wenn ja, muss Bafög davon abgezogen werden?

    Danke im Vorraus =)

    #2
    AW: Unterhalt an Ehemann (Student)

    Den Unterhalt für meine Ehefrau würde auch liebend gern von der Steuer absetzen, aber das erfolgt über den Grundfreibetrag ohnehin automatisch, doppelt geht das nicht.

    mfg
    Charlie24
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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