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Bescheid nur online ?

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    Bescheid nur online ?

    Hallo zusammen,

    ich habe vor ca. 2 Wochen die Email bekommen, dass der Bescheid online abgerufen werden kann. Die Rückerstattung kam auch kurz danach - soweit so gut. Meine Freundin hat nun am Mittwoch ebenfalls die Email zum abrufen bekommen und am Freitag den Bescheid per Post nochmal.

    Ein Anruf beim FA, ob ich noch den Bescheid per Post bekomme wurde verneint, da ich es ja online abgerufen habe. Wir haben aber beide über das gleiche Programm die Erklärung gemacht. Woran liegt das? Bekomme ich wirklich nichts mehr per Post?

    Wie kann ich dann für nächstes Jahr die Daten daraus nehmen, wenn ich z.B. eine andere Software nutze?

    Gruß und Danke!

    #2
    AW: Bescheid nur online ?

    Hallo mc1986,

    also die Bescheiddatenrückübermittlung ist nur ein zusätzlicher Service. Rechtsverbindlich bleibt der Papierbescheid, der weiterhin jedem zugestellt wird.
    So eine Auskunft vom Finanzamt klingt sehr verwunderlich, das ist eine klare Tatsache jeder erhält einen Bescheid per Post.

    Tschüß

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      #3
      AW: Bescheid nur online ?

      Zitat von mc1986 Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      ich habe vor ca. 2 Wochen die Email bekommen, dass der Bescheid online abgerufen werden kann. Die Rückerstattung kam auch kurz danach - soweit so gut. Meine Freundin hat nun am Mittwoch ebenfalls die Email zum abrufen bekommen und am Freitag den Bescheid per Post nochmal.

      Ein Anruf beim FA, ob ich noch den Bescheid per Post bekomme wurde verneint, da ich es ja online abgerufen habe. Wir haben aber beide über das gleiche Programm die Erklärung gemacht. Woran liegt das? Bekomme ich wirklich nichts mehr per Post?

      Wie kann ich dann für nächstes Jahr die Daten daraus nehmen, wenn ich z.B. eine andere Software nutze?

      Gruß und Danke!

      Hallo,

      ein Stpfl. bekommt immer einen rechtsgültigen Steuerbescheid in Papierform.

      Die elektronische Bescheiddatenrückübermittlung ist für den Stpfl. eine Hilfe
      seine Steuererklärung mit den Angaben des Steuerbescheides in Papierform
      zu prüfen.

      Die Bescheiddatenrückübermittlung kann erst abgerufen werden, wenn der
      Steuerbescheid in Papierform an den Stpfl. zugesandt wurde.

      Sprechen Sie Ihr zuständiges Finanzamt erneut an.

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        #4
        AW: Bescheid nur online ?

        Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen!

        ich werde dann am Montag nochmal anrufen. Mich hat es auch gewundert, dass noch nichts per Post kam und er wie gesagt sagte, dass ich es ja online erhalten habe und daher nichts mehr per Post bekomme!

        Schönes WE

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          #5
          AW: Bescheid nur online ?

          Zitat von mc1986 Beitrag anzeigen
          Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen!

          ich werde dann am Montag nochmal anrufen. Mich hat es auch gewundert, dass noch nichts per Post kam und er wie gesagt sagte, dass ich es ja online erhalten habe und daher nichts mehr per Post bekomme!

          Schönes WE

          Hallo,

          wenn keine entsprechende Postsendung bei Ihnen ankam ~~~ kann sie auf
          dem Versandweg verlorengegangen sein. Erbitten Sie bei Ihrem zuständigen
          Finanzamt eine Kopie.

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            #6
            AW: Bescheid nur online ?

            Sind Sie evtl. umgezogen und haben dies dem FA noch nicht mitgeteilt?
            Mfg

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              #7
              AW: Bescheid nur online ?

              Noch ein kurzer Hinweis zur Datenübernahme aus dem Vorjahr: diese funktioniert im Regelfall nur, wenn die gleiche Software wie im Vorjahr genutzt wird. Wird die Software gewechselt muss der Datenbestand für die Zukunft erst neu eingegeben werden, also erstmalig alles händisch erfassen. Dann klappt auch im Folgejahr bei der Verwendung der gleichen Software die Datenübernahme aus dem Vorjahr.

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