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Unterhaltszahlungen für eine Kind über 25 Jahre

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    Unterhaltszahlungen für eine Kind über 25 Jahre

    Hallo zusammen,
    ich bin leider sehr unsicher wie das folgende Thema in der Steuererklärung zu händeln ist:
    Vater zahlt für sein Kind jeden Monat Unterhalt. Das Kind wird am 30.06. 25 Jahre alt. Das Kind studiert noch. Welche Anlagen müssen ausgefüllt werden? Anlage Kind für den Zeitraum bis 30.06. und dann ab 01.07. Anlage Unterhalt?

    Ich hoffe auf eure Hilfe.

    Vielen Dank im Voraus.

    Julia

    #2
    AW: Unterhaltszahlungen für eine Kind über 25 Jahre

    Die Anlage Unterhalt muss der Vater seiner eigenen Steuerklärung beifügen.

    Wenn deine Angaben zum Namen stimmen, könntest du die Mutter sein und füllst dann, soweit du ebenfalls zum Unterhalt beiträgst, auch deiner Steuererklärung eine Anlage Unterhalt bei.

    Das Schonvermögen des Kindes beträgt nach meiner Erinnerung 15.000,00 Euro, hat es mehr Vermögen, muss es zuerst sein eigenes Vermögen aufbrauchen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Unterhaltszahlungen für eine Kind über 25 Jahre

      Ok danke, und was ist mit der Zeit in der noch Kindergeld gezahlt wurde?

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        #4
        AW: Unterhaltszahlungen für eine Kind über 25 Jahre

        Wie Du schon in Deinem Eingangspost gesagt hast: Anlage Kind.

        Unterhalt (nach § 33a EStG) wird nur berücksichtigt, sofern Niemand Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag hat, denn durch Kindergeld oder Kinderfreibetrag wird das pauschal abgefrühstückt. Ab 01.07. besteht dieser Anspruch nicht mehr, DESHALB ab 01.07. statt dessen Anlage Unterhalt.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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