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    Grundsätzliche Frage

    Hallo Community,
    leider konnte ich nach langem Suchen ganz grundsätzliche Fragen nicht beantwortet bekommen. Ich glaube ich versteh die Begrifflichkeiten einfach falsch.
    Wenn ich nichts zum absetzen habe (kaum Fahrtweg zu Arbeit, keine Zinsen usw.) sprich ich komme nie auf 1000€ dann kann ich mir die detaillierte Eintragungen in dem Elsterformular doch sparen oder? Hab ich etwas vergessen was jeder hat oder beeinflussen andere Dinge unabhängig von dieser 1000€ Grenze die Rückzahlung?

    Man hat mir mal versucht es so zu erklären:
    40000€ Einkommen, nix zu versteuern über 1000€ = Finanzamt rechnet mit 39000€ und man bekommt die Differenz die man für die 1000€ zu viel bezahlt hat zurück. Kann ich über 1000€ etwas absetzen wird dieser Wert vom Einkommen abgezogen usw.
    Stimmt das in etwa?
    Dann kann doch auch kein Steuerberater der Welt sich da Sachen für 1000€ aus den Fingern saugen. oder?
    Ich würde das Prinzip echt gerne verstehen. In meine Details weihe ich euch dann später ein

    Ach ja, mir wurde hier bei konkreten Fragen trotzdem immer super geholfen, danke

    pulpo

    #2
    AW: Grundsätzliche Frage

    Die 1.000 Euro sind in den Steuerklassen 1,2 und 4 schon eingearbeitet. Man bekommt daher "kein Geld" für diese 1.000 Euro zurück.

    Über die 1.000 Euro kommt man ganz schnell, wenn man 5 Tage die Woche arbeitet und eine größere Entfernung zur Arbeitsstätte fahren muss.

    "Aus den Finger saugen" kann sich der Steuerberater natürlich auch nichts. Aber er kennt sich natürlich besser aus
    Mfg

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      #3
      AW: Grundsätzliche Frage

      Hallo pulpo,

      bevor es ans Eingemachte geht die persönliche Frage:
      Sie sind seit dem 24.05.2011 registriert und haben insgesamt einen Beitrag erstellt, bei konkreten Fragen wurde Ihnen aber trotzdem immer super geholfen,
      Zunächst Dank für dieses Lob, aber wie erklären Sie sich diese Statistik?

      Zum steuerlichen:
      Hatten Sie gehofft, die Steuern wären so einfach erklärlich?

      Die Lohnsteuerabzüge bei Arbeitnehmern SOLLEN übers Jahr der Einkommensteuer entsprechen.
      Aber bei schwankenden Einkommen (Weihnachts- oder Urlaubsgeld) ist dafür der arbeitgeberseitige Lohnsteuerausgleich in der letzten Lohn- und Gehaltsabrechnung des Jahres Voraussetzung.
      Freie Heilfürsoge ist ein Kapitel für sich. . . .
      Wenn Sie nicht über den Arbeitnehmerpauschbetrag hinauskommen, können Sie in der Tat sich und dem Finanzamt die Bearbeitung erleichtern, indem Sie die detaillierten Angaben weglassen.
      Ansonsten ergeben sich durch gezahlte und erstattete Kirchensteuern, nicht freigestellte Einkünfte aus Vermögen (Mietkaution ?) oder Hauswartrechnungen auch bei _einfachen_ Fällen immer wieder kleinere Rückerstattungen.
      Mit freundlichen Grüßen
      gez. D. Cremer

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        #4
        AW: Grundsätzliche Frage

        naja, ich hatte eine konkrete Frage. hab hier ins Forum geschaut und eine Antwort gefunden die mir geholfen hat, fertig. Ich weiß nicht in wie vielen Foren sie unterwegs sind aber ich persönlich nutze die Suche sehr ausgiebig da ich es anstrengend finde immer die gleichen Fragen zu beantworten. Wie gesagt für konkrete Fragen mit Zahl xy auch in der Regel für meinen Sachverstand kein Problem. Sollte meine Fragestellung den Eindruck erweckt haben das Steuersystem als im Prinzip einfach, nur schlecht erklärt, dargestellt zu haben war das nicht meine Absicht. Etwas merkwürdig finde ich es trotzdem schon sein Verhalten hier im Forum als Eingang zu einer Antwort vorgehalten zu bekommen.
        Trotzdem danke......

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