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Anlage AV: Selbständig in der gesetzl. Rente pflichtvers. - beitragspfl. Einnahmen??

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    Anlage AV: Selbständig in der gesetzl. Rente pflichtvers. - beitragspfl. Einnahmen??

    Hallo,

    ich versuche mich in diesem Jahr erstmalig selbst an meiner Steuererklärung...

    Ich bin als Selbständige mit nur einem Auftraggeber in der gesetzlichen Rente pflichtversichert, zahle aber derzeit nur den halben Regelbeitrag.

    Entspricht der in Zeile 11 Anlage AV einzutragene Betrag dem Wert der "Beitragsbemessungsgrundlage" meines Riester-Bescheids (sprich, der Hälfte meines Brutto-Einkommens aus 2012) ?

    Oder wo kann ich als Selbständige meine beitragspflichtigen Einnahmen an anderer Stelle entnehmen?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Anlage AV: Selbständig in der gesetzl. Rente pflichtvers. - beitragspfl. Einnahme

    Die Rentenversicherung erstellt darüber Bescheinigungen. Ob automatisch oder auf Anforderung, weiß ich nicht.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Anlage AV: Selbständig in der gesetzl. Rente pflichtvers. - beitragspfl. Einnahme

      Vielen Dank für die rasche Antwort!

      Und sorry, ich habe mich auch falsch Ausgedrückt - der Betrag "Beitragsbemessungsgrundlage" findet sich natürlich nicht im Riester-, sondern im RENTEN-Bescheid - damit handelt es sich also um den, den du meinst?

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        #4
        AW: Anlage AV: Selbständig in der gesetzl. Rente pflichtvers. - beitragspfl. Einnahme

        Ich denke, dass Sie als Selbständige nicht zum Personenkreis gehören, der unmittelbar begünstigt ist. Deshalb finden Sie auch keine Eingabemöglichkeit. Gehen Sie einmal auf die Anlage AV und machen in der Zeile 10 ein Kreuz bei der Kennzahl 106. Danach lesen Sie bitte in der Eingabehilfe die Erläuterungen zum begünstigten Personenkreis.

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          #5
          AW: Anlage AV: Selbständig in der gesetzl. Rente pflichtvers. - beitragspfl. Einnahme

          Ich denke aber doch ! Die Eingabehilfe schreibt ausdrücklich "z.B.". Im BMF-Schreiben vom 23.07.2013, aktualisiert am 13.01.2014, werden in der Anlage 1 unter A. die Pflichtversicherten in der inländischen gesetzlichen RV aufgeführt. Und da ist es m.E. die Nr. 22.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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