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Anlage U aber nicht verheiratet?

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    Anlage U aber nicht verheiratet?

    Guten Tag,

    ich mach zur Zeit das erste Mal meine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2013 mit Hilfe des Elster Formulars.

    Das Finanzamt in meiner Stadt hat mich darauf hingewiesen, dass ich für mein Freund (26, Auszubildender) die Anlage Unterhalt ausfüllen sollte. Ist dies korrekt?

    Ich habe Anlage U komplett ausgefüllt, bekomme aber eine Fehlermeldung. Es wird gefragt, in welcher Beziehung ich zur 1. unterstützten Person stehe. Hier gibt es viele Auswahlmöglichkeiten aber die Auswahlmöglichkeiten beziehen sich nur auf eine familiäre Beziehung. Ich wohne zwar mit meinem Freund zusammen, bin weder verheiratet mit ihm, noch habe wir Kinder.

    Darum stelle ich mir die Frage ob es sich überhaupt lohnt, Anlage U auszufüllen? Falls die Nummern benötigt werden, um denen es geht: Anlage U "Allgemeine Angaben zur 1. unterstützten Person", Nummer 38 bis 41.

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Anlage U aber nicht verheiratet?

    Ich kann aus Ihren Schilderungen nicht entnehmen, warum Sie eine Anlage U für Ihren Freund ausfüllen sollen. Wenn Sie in Elsterformular die Eingabhilfe zur Anlage U anschauen können Sie feststellén, für welchen Personenkreis von unterstützten Personen die Anlage U gedacht ist. Nach Ihren bisherigen Schilderungen zählt Ihr Freund nicht zum dort genannten Personenkreis.

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      #3
      AW: Anlage U aber nicht verheiratet?

      Für mich hört sich das ja so an, als wäre nicht die Anlage U gemeint, sondern die Anlage Unterhalt. Und da kann man durchaus das Verwandschaftsverhältnis weglassen. Wenn ich ein Kreuz in Zeile 41 mache läuft die Probeberechnung jedenfalls.

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        #4
        AW: Anlage U aber nicht verheiratet?

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Für mich hört sich das ja so an, als wäre nicht die Anlage U gemeint, sondern die Anlage Unterhalt. Und da kann man durchaus das Verwandschaftsverhältnis weglassen. Wenn ich ein Kreuz in Zeile 41 mache läuft die Probeberechnung jedenfalls.

        Und aus welchem Grund wäre sie verpflichtet an den Freund Unterhalt zu zahlen?


        Nach bisherigen Sachverhaltsschilderung scheidet sowohl die Anlage U als auch die Anlage Unterhalt aus.
        Mfg

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          #5
          AW: Anlage U aber nicht verheiratet?

          In der Hilfe zu ElsterFormular heißt es:

          Ist die unterstützte Person nicht gesetzlich unterhaltsberechtigt, werden oder würden bei entsprechender Antragstellung bei ihr öffentliche Mittel mit Hinblick auf Ihre Einkünfte gekürzt oder nicht gewährt (sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft). In diesen Fällen können Sie die Unterhaltsaufwendungen ebenfalls steuerlich geltend machen.

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            #6
            AW: Anlage U aber nicht verheiratet?

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            In der Hilfe zu ElsterFormular heißt es:
            Ob öffentliche Mittel gekürzt oder nicht gewährt wurden, geht aus dem Sachverhalt nicht hervor.
            Mfg

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              #7
              AW: Anlage U aber nicht verheiratet?

              Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
              Ob öffentliche Mittel gekürzt oder nicht gewährt wurden, geht aus dem Sachverhalt nicht hervor.
              Stimmt, das habe ich nicht geprüft. Es ging ja auch darum, was beim Verwandschaftsverhältnis einzutragen ist. Da muss kein Eintrag gemacht werden.

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                #8
                AW: Anlage U aber nicht verheiratet?

                Zitat von:
                http://88.198.150.188/php/customers/ratContent.php?objid=555783&next=4&cssid=&type=

                "Eine Vereinfachung ergibt sich durch das BMF-Schreiben vom 28. März 2003 (Az. IV C 4 - S 2285 - 16/03, veröffentlicht in: BStBl. 2003 I, Seite 243): Hiernach ist der Steuerabzug von Unterhaltsleistungen auch dann möglich, wenn der Lebensgefährte keinen Antrag auf Sozialhilfe, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II gestellt hat. Somit braucht also auch ein Kürzungs- oder Ablehnungsbescheid nicht mehr vorgelegt werden. In diesem Fall aber verlangt das Finanzamt eine schriftliche Versicherung des Lebensgefährten über dessen eigene Einkünfte und Bezüge sowie über dessen Vermögen."
                mfg. - Kent

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                  #9
                  AW: Anlage U aber nicht verheiratet?

                  Zitat von Kent Beitrag anzeigen
                  Zitat von:
                  http://88.198.150.188/php/customers/ratContent.php?objid=555783&next=4&cssid=&type=

                  "Eine Vereinfachung ergibt sich durch das BMF-Schreiben vom 28. März 2003 (Az. IV C 4 - S 2285 - 16/03, veröffentlicht in: BStBl. 2003 I, Seite 243): Hiernach ist der Steuerabzug von Unterhaltsleistungen auch dann möglich, wenn der Lebensgefährte keinen Antrag auf Sozialhilfe, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II gestellt hat. Somit braucht also auch ein Kürzungs- oder Ablehnungsbescheid nicht mehr vorgelegt werden. In diesem Fall aber verlangt das Finanzamt eine schriftliche Versicherung des Lebensgefährten über dessen eigene Einkünfte und Bezüge sowie über dessen Vermögen."
                  Dies hat L. E. Fant doch schon zitiert.
                  Mfg

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