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Fahrtkosten zur Arbeitsstätte während der Ausbildung

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    Fahrtkosten zur Arbeitsstätte während der Ausbildung

    Hallo,

    ich versuche gerade zum ersten Mal meine Steuererklärung zu erstellen und komme bei einem Punkt mit den Fahrtkosten nicht weiter:

    Es ist meine zweite Ausbildung. Ich habe diese im Juli 2013 abgeschlossen und bin übernommen worden.
    Die Fahrtkosten ab Juli berechne ich also ganz normal.

    Kann ich auch meine Fahrtkosten während der Ausbildung von Januar bis Juli absetzen? Und stimmt es, dass beim Weg zur Berufsschule
    dann der Hin- und der Rückweg angesetzt werden dürfen?

    Vielen Dank schonmal für die Antworten und die Mühe.

    #2
    AW: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte während der Ausbildung

    Hallo,

    das ist richtig in Zeile 43 kleinen Pfeil anklicken. Du kannst auch Verpflegungsmehraufwand bei Abwesendheit von über 8 Std (Berufsschule) angeben

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte während der Ausbildung

      Vielen Dank für deine Antwort.

      Verstehe ich es also richtig, dass die Fahrtkosten während der Ausbildung als Sonderausgaben und nicht als Werbungskosten angegeben werden?

      Nehmen ich den einfachen Weg zur Berechnung oder Hin- und Rückweg für den Weg zur Berufsschule bzw. zum Betrieb?

      Viele liebe Grüße, C

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        #4
        AW: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte während der Ausbildung

        Hallo CSchmidt,

        FIGUL hat doch geschrieben Zeile 43 Anlage N, damit sind wir bei Werbungskosten und du nimmst den Hin- und Rückweg.

        Tschüß

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          #5
          AW: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte während der Ausbildung

          Vielen Dank!

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