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Kann ich den Umzug in diesem Fall als Werbekosten abrechnen?

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    Kann ich den Umzug in diesem Fall als Werbekosten abrechnen?

    Hallo erst einmal ins Forum. Ich bin neu hier und sitze zum ersten Mal an der Steuererklärung. Meine (2010-2013) habe ich schon gemacht und abgeschickt. Jetzt bearbeite ich momentan die Erklärung meiner (seit 2013) Frau.

    Folgende Situation:

    Meine Frau ist 2011 mit mir zusammen in eine neue Stadt gezogen. Ich habe angefangen zu studieren, sie zu arbeiten. Davor wurde sie (genauer am 30.06.) gekündigt. Unsere neue Wohnung haben wir offiziell Ende September bezogen und ihren neuen Job hat sie am 02.11. angefangen. Somit liegt zwischen Umzug und Job nur ein Monat und sollte somit als beruflicher Umzug steuerlich veranlagt werden (glaube ich jedenfalls). Allerdings hat meine Frau während der Zeit vom Juli bis Oktober (in der Zeit zwischen Kündigung und neuen Job) Arbeitslosengeld 1 bezogen. Ich bin mir somit nicht sicher, ob dieser Umzug noch als "beruflich bedingt" gilt.

    Vielleicht könnt ihr mir helfen. Habe etwas bedenken, da ich bei der Steuererklärung nichts falsch machen will.
    Was passiert eigentlich, wenn man versehentlich (aus "Ahnungslosigkeit") falsche Angaben macht. Kann das dann strafrechtliche Folgen haben?

    Danke im Voraus für eure Hilfe.

    edit. Gerade habe ich gesehen, dass ich meine Frage im falschen Unterforum gestellt habe. Kann einer der Mods den Thread vielleicht verschieben?
    Zuletzt geändert von Acros; 11.05.2014, 17:11.

    #2
    AW: Kann ich den Umzug in diesem Fall als Werbekosten abrechnen?

    Ich würde sagen, dass der Umzug privat veranlasst war.
    Sie ist in die neue Stadt gezogen, wegen DIR. Weil DU wegen deines Studiums in die Stadt gezogen bist.

    Was passiert eigentlich, wenn man versehentlich (aus "Ahnungslosigkeit") falsche Angaben macht. Kann das dann strafrechtliche Folgen haben?
    http://de.wikipedia.org/wiki/Ignorantia_legis_non_excusat#Strafrecht
    bzw.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Ignorantia_legis_non_excusat#Ordnungswidrigkeitenr echt
    Mfg

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      #3
      AW: Kann ich den Umzug in diesem Fall als Werbekosten abrechnen?

      Und in der Lohnsteuerbescheinigung kann ein Arbeitnehmer gar nichts absetzen. Vermutlich bist Du im falschen Unterforum, oder ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Kann ich den Umzug in diesem Fall als Werbekosten abrechnen?

        Danke für die Antworten. Ja genau, hab leider ins falsche Unterforum gepostet. Kann das jemand verschieben?

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          #5
          AW: Kann ich den Umzug in diesem Fall als Werbekosten abrechnen?

          Nein. Du kannst den Threat für beendet erklären und im richtigen Unterforum posten.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Kann ich den Umzug in diesem Fall als Werbekosten abrechnen?

            Ist sie erst umgezogen und hat sich dann eine neue Arbeitsstelle gesucht, oder hat sie die Arbeitsstelle in der anderen Stadt gesucht und ist dann nach der Zusage umgezogen?

            Es gibt keinen Zwang, sich Arbeitsstellen dort zu suchen, wo man gerade wohnt. Gerade Arbeitslose werden ja immer aufgefordert, räumlich flexibel zu sein. Also wird man einem ALG-Bezieher, der in A wohnt und in B eine neue Arbeit findet, den beruflichen Charakter des Umzugs schlecht absprechen können. Und es nichts verwerfliches dabei, bei der Arbeitssuche auch private Interessen im Kopf zu haben, es geht das FA nichts an, ob man dort gesucht hat, weil man lieber ans Meer möchte, die Luft so gut ist oder da zufällig der Freund studiert.

            Wenn das FA ihr aber nachweisen könnte, dass sie zunächst rein privat nach B gezogen ist, und dann erst dort eine Arbeit gesucht hat, könnte es schwieriger werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei so kurzem zeitlichen Abstand blöde Nachfragen komme, halte ich aber für gering. Soll der Staat doch froh sein, dass sie lieber arbeitet und Steuern zahlt statt ALG zu beziehen. Und mehr passieren, als dass es gestrichen wird, wird nicht passieren.

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              #7
              AW: Kann ich den Umzug in diesem Fall als Werbekosten abrechnen?

              Zitat von neysee Beitrag anzeigen
              Ist sie erst umgezogen und hat sich dann eine neue Arbeitsstelle gesucht, oder hat sie die Arbeitsstelle in der anderen Stadt gesucht und ist dann nach der Zusage umgezogen?

              Es gibt keinen Zwang, sich Arbeitsstellen dort zu suchen, wo man gerade wohnt. Gerade Arbeitslose werden ja immer aufgefordert, räumlich flexibel zu sein. Also wird man einem ALG-Bezieher, der in A wohnt und in B eine neue Arbeit findet, den beruflichen Charakter des Umzugs schlecht absprechen können. Und es nichts verwerfliches dabei, bei der Arbeitssuche auch private Interessen im Kopf zu haben, es geht das FA nichts an, ob man dort gesucht hat, weil man lieber ans Meer möchte, die Luft so gut ist oder da zufällig der Freund studiert.

              Wenn das FA ihr aber nachweisen könnte, dass sie zunächst rein privat nach B gezogen ist, und dann erst dort eine Arbeit gesucht hat, könnte es schwieriger werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei so kurzem zeitlichen Abstand blöde Nachfragen komme, halte ich aber für gering. Soll der Staat doch froh sein, dass sie lieber arbeitet und Steuern zahlt statt ALG zu beziehen. Und mehr passieren, als dass es gestrichen wird, wird nicht passieren.
              Na ja, nicht das Finanzamt muss das nachweisen, dass keine Werbungskosten vorliegen, sondern der TE, DASS welche vorliegen.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Kann ich den Umzug in diesem Fall als Werbekosten abrechnen?

                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                Na ja, nicht das Finanzamt muss das nachweisen, dass keine Werbungskosten vorliegen, sondern der TE, DASS welche vorliegen.
                Für mich ist es ein typischer beruflich veranlasster Umzug, wenn eine Arbeitslose eine Arbeitsstelle an einem anderen Ort findet, um Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit zu erzielen) und deshalb umziehen muss, also Aufwand treiben muss, um diese Einkünfte zu erzielen.

                Auch dem BFH reichte das in den mir bekannten Urteilen selbst in Fällen, wo dann mit dem Umzug ein Zusammenziehen mit Partner oder Bezug eines gekauften Eigenheims verbunden war, letztlich fast ausschließlich beruflich veranlasst aus, von offensichtlichen Ausnahmen abgesehen (z.B. Arbeitsplatzwechsel von München nach Kiel, zieht dann aber zum Partner nach Hamburg, oder es wurde schon zwei Jahre vorher Bauland gekauft, gebaut und erst dann erfolgte der Arbeitsplatzwechsel an den Ort des neuen Eigenheims).

                Und dafür, dass die privaten Gründe überwiegen, wäre mE das FA begründungspflichtig. Sonst könnte jeder Umzug nach Arbeitsplatzwechsel oder gar nach Kündigung an einen anderen Ort mit der Begründung abgelehnt werden, man hätte ja den alten Arbeitsplatz behalten oder sich am Wohnort was neues suchen können.

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                  #9
                  AW: Kann ich den Umzug in diesem Fall als Werbekosten abrechnen?

                  Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                  Für mich ist es ein typischer beruflich veranlasster Umzug, wenn eine Arbeitslose eine Arbeitsstelle an einem anderen Ort findet, um Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit zu erzielen) und deshalb umziehen muss, also Aufwand treiben muss, um diese Einkünfte zu erzielen.

                  Auch dem BFH reichte das in den mir bekannten Urteilen selbst in Fällen, wo dann mit dem Umzug ein Zusammenziehen mit Partner oder Bezug eines gekauften Eigenheims verbunden war, letztlich fast ausschließlich beruflich veranlasst aus, von offensichtlichen Ausnahmen abgesehen (z.B. Arbeitsplatzwechsel von München nach Kiel, zieht dann aber zum Partner nach Hamburg, oder es wurde schon zwei Jahre vorher Bauland gekauft, gebaut und erst dann erfolgte der Arbeitsplatzwechsel an den Ort des neuen Eigenheims).

                  Und dafür, dass die privaten Gründe überwiegen, wäre mE das FA begründungspflichtig. Sonst könnte jeder Umzug nach Arbeitsplatzwechsel oder gar nach Kündigung an einen anderen Ort mit der Begründung abgelehnt werden, man hätte ja den alten Arbeitsplatz behalten oder sich am Wohnort was neues suchen können.
                  Nein, steuermindernde Tatsachen sind vom Steuerpflichtigen nachzuweisen.

                  Umzugskosten werden nur dann als Werbungskosten anerkannt, wenn eine berufliche Veranlassung vorliegt.

                  Und die liegt hier laut Schilderung des Sachverhalts nicht vor.

                  Die Freundin ist zu Ihrem Freund gezogen (= private Veranlassung). Und erst danach hat sie sich nach einem Job umgesehen.

                  Den Umzug würde ich nur dann als beruflich ansehen, wenn sie schon vor dem Umzug eine Zusage des neuen Arbeitgebers hatte.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Kann ich den Umzug in diesem Fall als Werbekosten abrechnen?

                    Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                    Und die liegt hier laut Schilderung des Sachverhalts nicht vor.

                    Die Freundin ist zu Ihrem Freund gezogen (= private Veranlassung). Und erst danach hat sie sich nach einem Job umgesehen.
                    Das gibt der Sachverhalt nicht her. Ansonsten EOD meinerseits.

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