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Zeile 28 - Über die Familie privat Versichert?

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    Zeile 28 - Über die Familie privat Versichert?

    Hallo zusammen,

    ich bin Student und sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung und es ist gelinde gesagt "kompliziert"
    Ich hoffe ihr könnt mir bei folgendem Problem weiterhelfen!
    Zunächst mal die Fakten:
    -Ich bin über meine Mutter (Beamtin) Privatversichert, d.h. ich zahle selbst keine Krankenkassenbeiträge
    -Mein Einkommen lag 2013 unter der Freigrenze für Studenten
    -In der Jahreslohnsteuerbescheinigung meiner Arbeitsstelle ist in Zeile 28 (Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung (ggf.Mindestvorsorgepauschale)) ein Betrag von ca. 600 Euro aufgeführt.

    Da ich ja über meine Mutter versichert bin und sie die Beitrage für mich mitbezahlt, verstehe ich die Beiträge aus Zeile 28 nicht.
    Der Beitragssatz meiner Mutter hat sich trotz meiner Beitragszahlung nicht verändert. Zahlen wir hier doppelt?

    Auf Nachfrage bei meinem Arbeitgeber hab ich nur diesen, für mich unverständlichen Text bekommen:
    "Zeile 28 in der Lohnsteuerbescheinigung ist ein pauschaler Betrag, der dem Arbeitnehmer als Mindestvorsorge zugebilligt wird. Er ist insofern kein Abgabeposten sondern dient dem Arbeitnehmer als quasi Freibetrag der für die Krankenversicherung beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird."

    Was soll mir das sagen? Wer hat denn nun diese 600 €? Und worauf ich natürlich eigentlich hinauswill: Bekomme ich den Betrag aus Zeile 28 irgendwie erstattet?
    Als Student wären diese 600 € ein ganz schöner Betrag.

    Ich entschuldige mich schon mal für mein geballtes Halbwissen und hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

    Vielen Dank und freundliche Grüße,
    solidus

    #2
    AW: Zeile 28 - Über die Familie privat Versichert?

    Erkläre bitte Deine Frage für beendet und poste der Übersicht halber im richtigen Unterforum. Du bist ganz offensichtlich KEIN Arbeitgeber, der Probleme mit den Lohnsteuerbescheinigungen seiner 174 Arbeitnehmer hat ...

    Unabhängig davon:

    Es gibt keine Freigrenze für Studenten.

    Die 600 € sind der Betrag, den FÜR DEN LOHNSTEUERABZUG der Arbeitgeber berücksichtigt hat, z.B. weil Du ihm eine Bescheinigung der Krankenkasse zum Lohnsteuerabzug vorgelegt hast. Man nennt das Vorsorgepauschale.

    Wenn Du keine Lohnsteuer bezahlt hast, kannst Du natürlich auch keine zurück bekommen.
    Zuletzt geändert von Picard777; 12.05.2014, 17:05.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Zeile 28 - Über die Familie privat Versichert?

      mal abgesehen davon, dass du in einem Unterforum für Arbeitgeber bist, und es auch keine spezielle Freigrenze für Studenten gibt:

      Für die 600 Euro hast du pauschal unterm Jahr keine Lohnsteuer bezahlt. Da du tatsächlich keine Kosten hast, könnte es jetzt am Ende zu einer Nachzahlung kommen. Da du aber wohl insgesamt unter dem Grundfreibetrag von 8.1xx Euro bleibst ist alles Null für Null.

      Kommentar


        #4
        AW: Zeile 28 - Über die Familie privat Versichert?

        Vielen Dank für die Antworten und sorry, ich hab nicht bemerkt, dass ich im falschen Unterforum bin.

        Da ich in der Hilfe nichts gefunden habe: Wie kann ich meine Frage für beendet erklären bzw. das ganze Thema löschen? Gibts dafür ne Funktion?

        Kommentar


          #5
          AW: Zeile 28 - Über die Familie privat Versichert?

          "Bekomme ich den Betrag aus Zeile 28 irgendwie erstattet?"

          NEIN! Diese Vorsorgepauschale wird beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt und wird deshalb seit 2012 (oder auch schon seit 2011) auch bei privat Krankenversicherten in die Lohnsteuerbescheinigung eingetragen, unabhängig davon, wer die Beiträge zur PKV wirklich zahlt und wie hoch die sind.

          Wenn dein Arbeitgeber Lohnsteuer abgeführt hat, trägst du einfach alle Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N ein, das ist doch nicht kompliziert. Wenn überhaupt keine Lohnsteuer abgeführt wurde, brauchst du auch keine Steuerklärung zu machen, es sei denn, du hast andere Einkünfte in größerem Umfang

          Und was das falsche Unterforum angeht, tröste dich! 99% der Beiträge hier haben mit dem eigentlichen Thema des Unterforums nichts zu tun! Bei dir ging es ja immerhin um einen Eintrag in der Lohnsteuerbescheinigung, wenn auch nicht um ElsterLohn.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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