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Geldwerter Vorteil - Gutscheine mit eingetragenem Betrag - Vorgründungskosten

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    Geldwerter Vorteil - Gutscheine mit eingetragenem Betrag - Vorgründungskosten

    Hallo,

    wo muss ich denn erhaltene Gutscheine (=Bezahlung von Onlineumfrageportalen) (liegen teils als Papier- und auch Onlinegutscheine zB für Amazon vor) mit eingetragenem Wert eintragen?

    Und wo trage ich Paypalgutschriften ein?

    Wieviele Jahre rückwirkend kann ich Vorgründungskosten eintragen (zB Verbandsmitgliedschaften zum Netzwerken, für Fachliteratur etc)?
    Wie trag ich das ein, dass das FA weiß, dass ich dies als Vorgründungskosten geltend machen will?

    Danke und LG
    Nicky

    #2
    AW: Geldwerter Vorteil - Gutscheine mit eingetragenem Betrag - Vorgründungskosten

    Wenn die Gutscheine Betriebseinnahmen sind, dann in Anlage EÜR bei den Betriebseinnahmen.

    Ich würde das mit den Vorgründungskosten in Anlage G mit einem Satz vor dem Verlust erläutern.

    Kommentar


      #3
      AW: Geldwerter Vorteil - Gutscheine mit eingetragenem Betrag - Vorgründungskosten

      Vorgründungskosten:
      In die Erklärung 2013 kommt nur was auch in 2013 (!) gezahlt wurde.
      Wenn schon 2012 etwas gezahlt wurde, dann muss das in die Erklärung 2012.
      Mfg

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