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Eheänliche Lebensgemeinschaft und nicht leibliches Kind

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    Eheänliche Lebensgemeinschaft und nicht leibliches Kind

    Huhu, leider konnte ich in der Suche keine Hilfe finden (habe nach "nicht leiblich" und eheänlich gesucht.

    Mein Problem ist die Anlage Kind.

    Meine Freundin und ich haben ein gemeinsames Kind und sie brachte eines mit in die Beziehung.
    Da ich Alleinverdiener bin habe ich natürlich für mein nicht leibliches Kind Betreuungskosten (Schule, Offener Ganztag) und sonstige (Musikunterricht) Kosten übernommen.
    Das Kindergeld bekommt meine Freundin komplett für beide Kinder.

    Welchen Betrag muss ich dann bei Kindergeld eintragen? Und kann/muss ich meine nicht leibliche Tochter angeben? (als weitere Personen in Anlage Kind mit Verwandschaft Schwester?)

    Unser gemeinsames Kind war 2013 auch noch unter 3, ich wäre also meiner Freundin zu Unterhalt verpflichtet, oder? Muss dann auch die Anlage Unterhalt mit rein? (Wir leben doch zusammen)

    #2
    AW: Eheänliche Lebensgemeinschaft und nicht leibliches Kind

    Für das Kind, mit dem sie nichts zu tun haben, brauchen Sie auch keine Anlage Kind.

    Für ihr eigenes Kind haben sie genauso wie die Mutter einen Anspruch auf des halbe Kindergeld, also 1.104 Euro im Jahr.

    Anlage Unterhalt wird benötigt.

    PS: Wenn Sie ähnlich mit h schreiben, finden Sie vielleicht auch was bei der Suche.

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