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Anlage V Zeitaum Betriebskostenabrechnung stimmt nicht mit Kalenderjahr überein

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    Anlage V Zeitaum Betriebskostenabrechnung stimmt nicht mit Kalenderjahr überein

    Hallo,

    ich habe im Mai letzten Jahres eine ETW in einem Mehrfamilienhaus gekauft, die ich vermietet habe. Ich habe nun die Abrechnung der Verwaltungsgesellschaft bekommen und gesehen, dass deren Abrechnungszeitraum 01.10.12 - 30.09.13 beträgt. Ich habe also die Abrechnung für die Periode 01.05.13 - 30.09.13 bekommen.

    Welche Werte muss ich nun in die Zeilen 46, 47 Grundbesitzabgaben und Nebenkosten, Verwaltungskosten eintragen? Die des genannten Abrechnungsraums oder umrechnen auf den Zeitraum 01.05.13 - 31.12.13?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Anlage V Zeitaum Betriebskostenabrechnung stimmt nicht mit Kalenderjahr überein

    Sie können natürlich nur die Kosten ansetzen, die sie wirtschaftlich tragen mussten und in dem Jahr gezahlt haben. Die Kosten vor Mai wird der Vorbesitzer geltend machen wollen.

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      #3
      AW: Anlage V Zeitaum Betriebskostenabrechnung stimmt nicht mit Kalenderjahr überein

      Das ist mir schon klar, dass ich die Kosten von vor Mai nicht ansetzen kann. Es geht mir um die Kosten Oktober-Dezember 2013. Diese habe ich ja bereits als Abschlag an die Verwaltungsgesellschaft bezahlt, sind aber auf meiner Abrechnung Mai-September nicht aufgelistet. Muss ich diese dieses Jahr ansetzen?
      Oder setze ich die Kosten 01.10.13-30.09.14 bei der Steuerklärung 2014 an?

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        #4
        AW: Anlage V Zeitaum Betriebskostenabrechnung stimmt nicht mit Kalenderjahr überein

        Es gilt immer das Jahr der Zahlung/Erstattung. Ob als Abschlag oder als Endabrechnung ist piepegal. Wann floss das Geld ab? Dann haben sie die Antwort.

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          #5
          AW: Anlage V Zeitaum Betriebskostenabrechnung stimmt nicht mit Kalenderjahr überein

          Alles klar, vielen Dank!

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