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Geringfügige Beschäftigung

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    Geringfügige Beschäftigung

    Hallo zusammen,

    müssen geringfügige Beschäftigungen in der Lohnsteuererklärung angegeben werden, wenn bei diesen keine Lohnsteuer abgeführt wurde?
    In meinem Fall geht es um eine geringfügige Beschäftigung von Januar - April, bei der keine Lohnsteuer abgeführt wurde. In der Folge wurde von Mai - Dezemeber bei einer geringfügigen Beschäftigung Lohnsteuer auf Grund eines Flexi-Vertrages abgeführt.
    Unterm Strich lag der Lohn summiert jedoch weit unter der Grenze des lohnsteuerpflichtigen Einkommens.

    mit freundlichen Grüßen
    Th0mi

    #2
    AW: Geringfügige Beschäftigung

    Hallo,

    zu 1 - -nein-
    Die gezahlte Steuer bei der Flexi holst du dir durch die Steuererklärung zurück

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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