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Unterhalt und Kindergeld als Kind angeben?

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    Unterhalt und Kindergeld als Kind angeben?

    Liebe Forenuser,

    ich habe folgendes Problem.

    Kind A erhält von Elternteilen(getrennt) B und C jeweils Unterhalt. Elternteil B erhält außerdem Kindergeld und gibt dies an Kind A weiter.
    Hat das Kind A den erhaltenen Unterhalt sowie das Kindergeld in der Steuererklärung anzugeben? Und wenn ja wo?


    Es gibt ja den Punkt "Einkünfte->Übrige Einkünfte->Erhaltene Unterhaltsleistungen". Jedoch ist dort als Beschreibung zu lesen, dass dort nur "Unterhaltsleistungen von geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner" einzutragen sind. Das passt ja im konstruierten Fall nicht.


    Im Voraus schonmal vielen Dank. Vll. kann da jemand helfen.

    Beste Grüße

    #2
    AW: Unterhalt und Kindergeld als Kind angeben?

    Zitat von NiFer Beitrag anzeigen
    Hat das Kind A den erhaltenen Unterhalt sowie das Kindergeld in der Steuererklärung anzugeben?
    Nein, hat es nicht.

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      #3
      AW: Unterhalt und Kindergeld als Kind angeben?

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Nein, hat es nicht.
      Danke für deine schnelle Antwort.
      Weil die obige Frage u.U falsch verstanden werden könnte: Meine Frage bezog sich nicht darauf, ob extra wegen des Unterhalts eine Steuererklärung abzugeben ist. Sondern darauf, ob auf der Steuererklärung, die wegen anderer Einkünfte/Ausgaben abgegeben wird, der Posten/die Einnahme Unterhalt aufgeführt werden muss. Bezog sich deine Antwort auf den zweiten Fall? Nur um sicherzugehen, dass es nicht zu einem Missverständnis kommt.

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        #4
        AW: Unterhalt und Kindergeld als Kind angeben?

        Meine Antwort bezog sich auf die Frage

        Zitat von NiFer Beitrag anzeigen
        Hat das Kind A den erhaltenen Unterhalt sowie das Kindergeld in der Steuererklärung anzugeben?

        Kommentar


          #5
          AW: Unterhalt und Kindergeld als Kind angeben?

          Nur um Missverständnisse vorzubeugen:

          Solange das Kind A Kindergeld erhält, ist seitens der Eltern B und C, kein Abzug der Unterhaltsleistungen möglich.
          Mfg

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            #6
            AW: Unterhalt und Kindergeld als Kind angeben?

            Ich danke euch beiden!

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