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Kirchensteuer zurückverlangen

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    Kirchensteuer zurückverlangen

    Servus,

    bei mir wurde durch einen Fehler bei der Gemeindeverwaltung, die Kirchensteuer für 3 Monate abgezogen.
    Muss ich über einen Beleg (den habe ich in Papierform, Daten wurden auch schon korrigiert), meine "nicht kirchensteuerpflichtig" nochmals in der Einkommensteuererklärung beweisen?
    Oder erkennt das Programm, dass ich Kirchensteuer gezahlt habe, aber nicht kirchensteuerpflichtig war und ersetzt mir somit die Steuern die aufgekommen sind?

    Gruß

    #2
    AW: Kirchensteuer zurückverlangen

    theoretisch nicht, praktisch würde es einer Fehlervermeidung dienen.

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      #3
      AW: Kirchensteuer zurückverlangen

      Wie merke ich so etwas am besten an? Ist meine erste Steuererklärung.

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        #4
        AW: Kirchensteuer zurückverlangen

        Hallo PeeGee,

        Trage im Hauptvordruck bei Angabe der Religion keine Religion ein, in der Lohnsteuerbescheinigung musst du ja die Kirchensteuer falls erhoben eintragen und im Hauptvordruck auf Seite 2 die Zeile 42 den aufgerundeten Betrag für 2013 nochmal eingeben.
        Die Plausibilität läuft durch, bei der Steuerberechnung kommt ein Hinweis, dass keine Kirchensteuerpflicht besteht, aber Kirchensteuer gezahlt wurde (habe ich in einem Testfall ausprobiert).
        Als Beleg kannst du ja deinem Finanzamt etwas vorlegen, auf alle Fälle wird der Bearbeiter durch diesen Hinweis darauf aufmerksam.

        Tschüß

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          #5
          AW: Kirchensteuer zurückverlangen

          Ok, vielen Dank.

          Das hört sich auch ganz gut an, denke das werde ich so machen. Bzw. hatte ich schon so ausgefüllt.

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