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Fragen zur Vereinsbesteuerung - Nicht gemeinnützig

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    Fragen zur Vereinsbesteuerung - Nicht gemeinnützig

    Wir (Studenten und Mitglieder eines Organes einer Selbstverwaltungseinrichtung, Körperschaft des ÖR) haben ein paar Fragen und hoffen, dass man sie hier beantworten kann.

    Ich muss zunächst ein bisschen ausholen, damit das Problem und die Fragen verständlich werden.

    Wir sind gewählte Mitglieder eines Organs einer studentischen Selbstverwaltung (Körperschaft des ÖR). Unsere Aufgabe besteht darin, die Studierenden unseres Fachbereiches zu vertreten. Es ist auch unsere freiwillige Aufgabe, eine Zeitschrift herauszubringen, Partys zu organisieren und Spenden einzuwerben.

    Wir haben das oben Beschriebene vor und haben uns über die steuerrechtlichen Fragen Gedanken gemacht. Herausgekommen ist, dass wir selbst kein Steuerrechtssubjekt darstellen, weil wir nur ein Organ sind. Daher müssten alle Einnahmen von uns durch die studentische Selbstverwaltung in ihre Bilanz aufgenommen und versteuert werden. Die Vertreter dieses Subjektes sind jedoch nicht bereit, dies zu tun. Sie sind der Meinung, dass wir, sofern wir Einnahmen generieren wollen, einen Verein gründen sollen (wie andere es bereits vor uns getan hätten).

    Dies haben wir getan. Der Verein wurde eingetragen. Nun möchten wir mit der Arbeit beginnen, aber wir haben noch ein paar Fragen.

    Wir (als Organ) besitzen etwas Geld (objektiv gesehen wenig, aber für uns reicht es aus, um sich darüber Gedanken zu machen. Keiner von uns will wegem ehrenamtlichen Engagement entweder mit seinem Privatvermögen haften oder gar strafrechtlich verfolgt werden). Mit diesem Geld wollen wir arbeiten und z.B. Spendenaktionen, Partys und Feste organisieren. Außerdem eine (für die Studierenden) kostenlose Zeitschrift herausbringen, in der sich Anzeigen befinden, die von Unternehmen erkauft werden können. Die Vereinsmitglieder, die zugleich Mitglieder des Organs sind, trennen nicht wirklich zwischen dem Vereinsvermögen und dem Vermögen des Organs. Wir betrachten das Vermögen als dem Organ zugehörig, was aber rechtlich wohl nicht ganz richtig ist, denn der Verein ist ein eigenes Rechtssubjekt. Aus diesem Grund haben wir uns gegen die Anerkennung als gemeinnützig entschieden, weil wir sonst sehr sauber das Vermögen trennen müssten, obwohl wir nach Angaben des FA als gemeinnützig anerkannt worden wären. Der Verein besitzt ein Bankkonto, auf das das Geld des Organs eingezahlt wurde.

    1. Ist es korrekt, dass wir Geld (sofern keine Gegenleistung vorliegt) einfach (schenkweise?) vom Verein auf das Organ oder sogar auf die Vereinsmitglieder übertragen können ohne dass dies in der Steuererklärung erwähnt werden muss?
    Ich meine, ja, weil in der Steuererklärung nur steuerpflichtige Einnahmen/ Ausgaben zu erwähnen sind. Ich verstehe das so: Wenn wir eine Anzeige in der Zeitschrift verkaufen und dafür eine Rechnung ausstellen, müssen wir diese Einnahmen in der Steuererklärung des Vereins angeben und versteuern. Was danach mit dem Geld passiert, also ob es übertragen wird, spielt steuerrechtlich keine Rolle.

    2. Wir organisieren Veranstaltungen für Erstsemestler. Dazu gehört es auch, dass wir mit ca. 100 Studierenden Essen und Trinken gehen. Die Vereinsmitglieder betreuen die Veranstaltung und erhalten dafür meist 10-20 Euro Entschädigung. Ist das, wenn dies aus schon versteuertem Vermögen gezahlt wird, in der Steuererklärung anzugeben?

    3. Die Einnahmen im Jahr belaufen sich auf ca. 2.000-4.000 Euro. Die Ausgaben sind minimal geringer. Wir müssen nicht Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweisen, wenn ich das richtig gelesen habe. Muss dem FA explizit mitgeteilt werden, dass wir von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen? Ich meine, nein.

    Zunächst sind das alle Fragen :-)

    #2
    AW: Fragen zur Vereinsbesteuerung - Nicht gemeinnützig

    Ich habe bisschen recherchiert. Sind meine Annahmen richtig?

    Grundsätzlich unterliegt der Verein dem KStG, folglich wird der Gewinn mit der Körperschaftssteuer versteuert.

    Wenn man schenkweise Geld "verschiebt" ist das keine betriebliche Ausgabe, sodass diese nicht gewinnmindern wirkt. Im Gegenteil: Wenn Geld auf einen Dritten übertragen wird, hat der Verein die Ausschüttung mit der Abgeltungssteuer zu versteuern (Ausnahmen sind möglich: Individueller Steuersatz, ect.). Heißt das aber, dass der Verein von jedem, an dem er Geld ausschüttet die Steuernummer, ect. braucht, um die Ausgaben entsprechend versteuern zu können?

    Wenn, wie in Frage 2, die Mitglieder eine Entschädigung erhalten, die dem Fremdvergleich standhält, sind es Betriebsausgaben. Folglich mindern diese den Gewinn und es fällt nicht die Abgeltungssteuer an. Man muss nur aufpassen, dass es keine verdeckte Ausschüttung ist.

    Zu Frage 3: Nein, man muss nur dem FA mitteilen, falls man auf die Kleinunternehmerregelung verzichten möchte.
    Zuletzt geändert von Gecko1; 23.05.2014, 00:03.

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      #3
      AW: Fragen zur Vereinsbesteuerung - Nicht gemeinnützig

      Hallo gecko1,

      wer Rechnungen austellt und Umsatzsteuer ausweist muss diese abführen. Erstellt jemand eine Rechnung ohne Umsatzsteuer, muss der Vermerk drauf sein,dass derjenige die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmt.
      Ich empfehle den Gang zum Steuerberater oder beim zuständigen Finanzamt ein Gesprächstermin beim Verantwortlichen für Vereine.

      Tschüß

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        #4
        AW: Fragen zur Vereinsbesteuerung - Nicht gemeinnützig

        So schnell fällt auch keine Körperschaftsteuer an. Es gibt da viel Infomaterial z. B. hier:

        https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/11465

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          #5
          AW: Fragen zur Vereinsbesteuerung - Nicht gemeinnützig

          Die allermeisten Broschüren, Informationen behandeln das Thema "gemeinnütziger Verein". Mir geht es aber um einen nicht gemeinnützigen Verein.
          Die Körperschaftssteuer ist ja relativ moderat mit 15%. Wir machen uns nur Sorgen wie es besteuert wird, wenn wir dann das Geld für unsere Aktionen verwenden.

          Auf den Rechnungen steht, dass wir die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

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            #6
            AW: Fragen zur Vereinsbesteuerung - Nicht gemeinnützig

            Hallo Gecko1,

            deshalb war ja mein Tipp -> Ich empfehle den Gang zum Steuerberater oder beim zuständigen Finanzamt ein Gesprächstermin beim Verantwortlichen für Vereine.


            Tschüß

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