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Vorausgefüllte Steuererklärung - wie übernehme ich die Daten in meine Erklärung?

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    Vorausgefüllte Steuererklärung - wie übernehme ich die Daten in meine Erklärung?

    Hallo zusammen,

    ich möchte die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen.
    Den Belegabruf hab ich erfolgreich durchgeführt-
    was muss ich jetzt tun?
    Ich check das nicht...

    Schon mal danke für Hilfe!
    Salo

    #2
    AW: Vorausgefüllte Steuererklärung - wie übernehme ich die Daten in meine Erklärung?

    Hallo Salo,

    da Du hier in der Rubrik: ElsterFormular dazu gepostet hast, gehe ich mal davon
    aus, dass Du auch das gleichnamige Freeware-Programm für die Erstellung Deiner
    Einkommensteuer-Erklärung 2013 nutzt.

    Zu Deiner Anfrage:

    Wie funktioniert die Übernahme bzw. der Eintrag hier in die elektronischen
    Formulare über die Funktion: Belegabruf?

    Die Informationen hierzu findest Du einmal im Programm selbst über das Menü:
    "Belegabruf" - "Belegabruf - Was ist das?".

    Und zum anderen hierüber:

    Link: https://download.elster.de/download/anleitung/Handbuch_ElsterFormular.pdf
    - Handbuch zu Elsterformular als PDF
    Hier bitte insbesondere das Kapitel: 5.1.5 - Belegabruf ab Seite 21 ff. lesen.

    Ich hoffe, dass ich hiermit erfolgreich weiterhelfen konnte.

    Mit freundlichen Grüßen
    ElsterGeist71

    PS:
    Lachen; ist die beste Medizin! :-)
    Gib SPAM keine Chance!
    Alles wird gut!
    Es gibt nur 6 Dinge im Leben, die man wirklich immer oder regelmässig tun muss:
    atmen; essen; trinken; schlafen; sich entleeren und sterben.
    Alles andere im Leben ist immer optional und somit verhandelbar!

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      #3
      AW: Vorausgefüllte Steuererklärung - wie übernehme ich die Daten in meine Erklärung?

      Hallo!
      Es ist meine erste Steuererklärung in Deutschland. Ich wollte gerne die Vorausgefüllte Steuererklärung nutzen.
      Ich warte auf meine per post gesendet Aktivierungs-Code von ELsterportal schon seit 5 Tagen. Ich habe aber meine eTIN vom Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigugng für 2013. Kann ich den eTin irgendwo benutzen um die Beleg anzurufen in die free Software ElsterFormular?
      Ich wollte schon am Wochenende anfangen. Ist die Abgabefrist 2 Juni?
      Danke!!

      Kommentar


        #4
        AW: Vorausgefüllte Steuererklärung - wie übernehme ich die Daten in meine Erklärung?

        @hilfehilfe

        Ich habe aber meine eTIN vom Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigugng für 2013
        Wenn dein Arbeitgeber die Daten noch mit eTIN übermittelt hat, funktioniert der Belegabruf für die lohnsteuerlichen Daten leider nicht!

        Der Belegabruf ist nur für vom Arbeitgeber mit steuerlicher Identifikationsnummer übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen möglich.

        Die Abgabefrist 2. Juni ist nur für Pflichtveranlagungen verbindlich, das ist bei Arbeitnehmern ohne weitere Einkünfte (wobei Kapitalerträge keine Rolle spielen) eher selten der Fall.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Vorausgefüllte Steuererklärung - wie übernehme ich die Daten in meine Erklärung?

          Da hat sich jetzt jemand reingedrängt. Deshalb nochmal die ursprüngliche Frage:

          Zitat von Salo Beitrag anzeigen
          Hallo zusammen,

          ich möchte die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen.
          Den Belegabruf hab ich erfolgreich durchgeführt-
          was muss ich jetzt tun?
          Ich check das nicht...

          Schon mal danke für Hilfe!
          Salo

          ... und die erste Antwort:

          Zitat von ElsterGeist71 Beitrag anzeigen
          Hallo Salo,

          da Du hier in der Rubrik: ElsterFormular dazu gepostet hast, gehe ich mal davon
          aus, dass Du auch das gleichnamige Freeware-Programm für die Erstellung Deiner
          Einkommensteuer-Erklärung 2013 nutzt.

          Zu Deiner Anfrage:

          Wie funktioniert die Übernahme bzw. der Eintrag hier in die elektronischen
          Formulare über die Funktion: Belegabruf?

          Die Informationen hierzu findest Du einmal im Programm selbst über das Menü:
          "Belegabruf" - "Belegabruf - Was ist das?".

          Und zum anderen hierüber:

          Link: https://download.elster.de/download/anleitung/Handbuch_ElsterFormular.pdf
          - Handbuch zu Elsterformular als PDF
          Hier bitte insbesondere das Kapitel: 5.1.5 - Belegabruf ab Seite 21 ff. lesen.

          Ich hoffe, dass ich hiermit erfolgreich weiterhelfen konnte.

          Mit freundlichen Grüßen
          ElsterGeist71

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            #6
            AW: Vorausgefüllte Steuererklärung - wie übernehme ich die Daten in meine Erklärung?

            Hallo hilfehilfe,

            das korrekte Prozedere für die komplette Beantragung zur vorausgefüllten
            Steuererklärung - VaSt. ab 2012 / 2013 erfolgt im ElsterOnline-Portal wie folgt
            (Kurzfassung in Stichworten):

            - Gesamt-Schritt 1: Registrierung für den Zugang zum privaten Bereich des ElsterOnline-Portals
            für die VaSt. mit folgenden Unter-Schritten:
            - Auswahl Registrierung "Basis" mit Software-Zertifikat (Zertifikatsdatei)
            - weiter mit Persönliches Zertifikat
            - weiter mit Registrierung mit Identifikationsnummer
            - weiter mit Persönliche Daten und Sicherheitsabfrage, diese Daten ausdrucken lassen und
            absenden
            - Erhalt der 1. E-Mail mit Bestätigungslink abwarten; den Link darin einmalig erfolgreich bestätigen
            - dann den Erhalt der 2. E-Mail mit Aktivierungs-ID abwarten, diese gut aufheben
            - Erhalt des Briefes mit dem Aktivierungscode abwarten, kann allerdings bis zu 14 Werktage, in
            Einzelfällen auch länger dauern
            - ist alles dann vorhanden, geht es weiter mit Schritt 2: Eingabe der Aktivierungsdaten und Speichern des ELSTER-Zertifikats
            - dann noch Schritt 3: Aktivierung des ELSTER-Zertifikats und erstmaliges Login durchführen
            - hat bis hierhin alles funktioniert, ist der erster Gesamt-Schritt 1 erfolgreich erledigt.

            - Gesamt-Schritt 2: Auswahl - Dienste - Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) vornehmen,
            dann einmalig Klick auf Teilnahme am Belegabrufverfahren durchführen und die hier abgefragten
            Daten eintragen
            - eigene erhaltene persönliche Steuer-Identifikationsnummer und eigenes Geburtsdatum eingeben
            - das Ganze absenden und Postfach-Nachricht dazu abwarten
            - nach ca. 14 Werktagen, in Eintelfällen auch länger kommt ein Brief mit dem sogenannten
            Abrufcode
            - hat man dann diesen erhalten, geht es weiter bei Abrufen von Belegen

            - weitere Hilfen hierzu gibt es u.a. hier:

            Link: https://www.elsteronline.de/hilfe/eop/public/help.html
            FAQ's zu ElsterOnline

            Link: https://www.elster.de/nmIQ/avatar_faq.jsp
            ELIAS - Auskunftsassistent
            Such-Stichwort: "Wie funktioniert die Registrierung?"

            Link: http://elstererfahrungen.blogspot.com/
            Web-Blog-Portal eines ELSTER Ansprechpartners eines FA in Schleswig-Holstein
            Er ist hier im Forum auch unter dem Benutzernamen AG1971 bekannt.

            Link: https://www.elster.de/download/Leitfaden_Belegabruf.pdf
            PDF-Dokument zu VaSt.

            für VaSt später im ElsterFormular kann man u.a. hier alles nachlesen:
            Link: https://download.elster.de/download/anleitung/Handbuch_ElsterFormular.pdf
            Handbuch zu Elsterformular als PDF
            Hier bitte insbesondere das Kapitel: 5.1.5 - Belegabruf ab Seite 21 ff. lesen.

            Die ETIN von der Lohnsteuerkarte / Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers spielt hierfür
            keine Rolle!

            Ich hoffe, dass ich hiermit erfolgreich weiterhelfen konnte.

            Mit freundlichen Grüßen
            ElsterGeist71

            PS:
            Lachen; ist die beste Medizin! :-)
            Gib SPAM keine Chance!
            Alles wird gut!
            Es gibt nur 6 Dinge im Leben, die man wirklich immer oder regelmässig tun muss:
            atmen; essen; trinken; schlafen; sich entleeren und sterben.
            Alles andere im Leben ist immer optional und somit verhandelbar!

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              #7
              AW: Vorausgefüllte Steuererklärung - wie übernehme ich die Daten in meine Erklärung?

              @ElsterGeist71

              Die ETIN von der Lohnsteuerkarte / Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers spielt hierfür
              keine Rolle!
              Das ist richtig! Aber was bringt das dem Fragesteller?

              Ein Arbeitgeber (AG), der noch mit eTIN übermittelt, der übermittelt nun mal nicht mit der persönlichen ID.

              Wenn ich die Erläuterungen zum Belegabruf richtig verstanden habe, ist die Übermittlung mit der persönlichen ID auch Voraussetzung für den Belegabruf oder irre ich mich da?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Vorausgefüllte Steuererklärung - wie übernehme ich die Daten in meine Erklärung?

                Hallo Charlie24,

                richtig, natürlich ist es eine grundlegende Voraussetzung für die spätere Nutzung
                der vorausgefüllten Steuererklärung, dass die Registrierung im ElsterOnline-Portal
                mit der eigenen persönlichen Steuer-Identifikationsnummer durchgeführt wird.

                Zu Deinem Zitat: "Ein Arbeitgeber (AG), der noch mit eTIN übermittelt, der übermittelt
                nun mal nicht mit der persönlichen ID."

                Die ETIN selbst wurde niemals direkt als Nummer für eine Datenübermittlung bei ELSTER
                direkt eingesetzt. Sie war lediglich ein erstes elektronisches Ordnungsmerkmal auf dem
                Weg zur elektronischen Lohnsteuerkarte, wie sie jetzt Pflicht ist für jeden Arbeitgeber.

                siehe auch Link: http://de.wikipedia.org/wiki/ETIN

                Heute spielt sie aber nur noch eine sehr untergeordnete Rolle im Rahmen von ELStAM, dem
                elektronischen Verfahren für die "Elektronischen Lohnsteuer Abzugsmerkmale" im Arbeitgeberbereich.
                Selbige, welche aus technischen Gründen noch NICHT direkt am ELStAM teilnehmen können, müssen
                diese ETIN noch in ihrer elektronischen Lohnbuchhaltung (Elsterlohn) einsetzen.

                Und unser Anfragensteller: hilfehilfe hat hier eindeutig als Arbeitnehmer, der seine private
                Einkommensteuer-Erklärung mit VaSt. erstellen möchte, gefragt.

                Für die Registrierung und Nutzung von ElsterOnline und später dem VaSt., spielt die ETIN von
                der ehemaligen Lohnsteuerkarte / Lohnsteuerbescheinigung überhaupt keine Rolle.
                Schon gar nicht für die Datenübermittlung.

                Sorry Charlie24, aber dies musste ich hier als einer der ELSTER-Insider der ersten Stunde mal
                eindeutig klarstellen.

                Die Steuerpflichtigen, besonders die zum ersten Mal mit einem Teil von ELSTER konfrontiert
                werden oder sich damit auseinandersetzen müssen, werden hierbei leider derzeit noch mit einem Wust
                von verschiedensten Nummern (Steuernummer, persönliche Steuer-ID, ETIN, Aktivierungs-ID,
                Aktivierungscode, Abrufcode etc.) bombardiert, da kann man schonmal den Überblick verlieren.
                Das ist auch für die meisten nachvollziehbar.

                Ich hoffe, dass ich hiermit erfolgreich weiterhelfen konnte.

                Mit freundlichen Grüßen
                ElsterGeist71

                PS:
                Lachen; ist die beste Medizin! :-)
                Gib SPAM keine Chance!
                Alles wird gut!
                Es gibt nur 6 Dinge im Leben, die man wirklich immer oder regelmässig tun muss:
                atmen; essen; trinken; schlafen; sich entleeren und sterben.
                Alles andere im Leben ist immer optional und somit verhandelbar!

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                  #9
                  AW: Vorausgefüllte Steuererklärung - wie übernehme ich die Daten in meine Erklärung?

                  DANKE!
                  Es hat funktioniert! Ich warte auf meinem Abrufcode.
                  Nun ist es mir noch nicht klar ob ich Steuerpflichtige bin. Ich bin angestelltin, Steuerklasse IV, verheiratete, habe ein Brutogehalt von 3250 pro Monat. Ich bin nicht eigentümerin eines Hauses. Wenn ich steuerpflichtige bin, was ist der Abgabefrist?

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                    #10
                    AW: Vorausgefüllte Steuererklärung - wie übernehme ich die Daten in meine Erklärung?

                    Hallo,

                    STEUERPFLICHTIG ist ein jeder.
                    Du meinst wohl Pflichtveranlagung oder Antragsveranlagung.
                    Schau mal ins Internet, da findest du den Unterschied

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Vorausgefüllte Steuererklärung - wie übernehme ich die Daten in meine Erklärung?

                      Ich habe meine Abrufcode endlich da und wurden 2 neue Belege von Finanzamt abgeholt. Es konnten aber nicht für meinen Ehemann die Belege abgeholt werden " Ihr antrag auf Erteilung einer Berechtigung zum Datenabruf für eine dritte Person ist entweder nochnicht gestellt oder genehmigt worden ". Wie bekomme ich die Belege von meinem Mann. Gehts auch über die selbe ElsterFormular? Muss ich eine andere Fenster öffnen? Nochmal Elster Formular herunterladen?

                      ICh wohne und arbeite seit Mai 2013 in Deutschland. Mein Mann ist deutscher. Was gebe ich im Steuernummer ein? Geht es auch nur mit dem Steuernummer von meinem Mann?
                      DAnke!

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                        #12
                        AW: Vorausgefüllte Steuererklärung - wie übernehme ich die Daten in meine Erklärung?

                        Zitat von hilfehilfe Beitrag anzeigen
                        Ich habe meine Abrufcode endlich da und wurden 2 neue Belege von Finanzamt abgeholt. Es konnten aber nicht für meinen Ehemann die Belege abgeholt werden " Ihr antrag auf Erteilung einer Berechtigung zum Datenabruf für eine dritte Person ist entweder nochnicht gestellt oder genehmigt worden ". Wie bekomme ich die Belege von meinem Mann.
                        Mit deinem Abrufcode kannst du erstmal nur deine Belege abrufen. Für den Ehemann brauchst du einen Freischaltcode, um seine Belege abzurufen. Dies kann im Elster-Onlineportal, aber auch über ElsterFormular beantragt werden (in dem Fall über den Menüpunkt "... für andere Personen" im Menü Belegabruf). Da ich davon ausgehe, dass der Ehemann nicht im Elster-Onlineportal registriert ist: Den Freischaltcode bekommt er per Post. Also wieder warten.

                        Nach deinen Angaben in deinem ersten Beitrag hast du dich am 19.5. im Online-Portal registriert, nach Aktivierung des Kontos den Abrufcode beantragt, nun musst du noch den Freischaltcode beantragen. Meine persönliche Meinung: in den drei Wochen hättest du die Daten dutzendfach per Hand eingegeben.

                        PS: Um den Rest zu beantworten: Für den Beantragung des Abrufs seiner Belege muss natürlich seine Steuer-ID angegeben werden. nicht die Steuernummer, nicht die ETIN.

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                          #13
                          AW: Vorausgefüllte Steuererklärung - wie übernehme ich die Daten in meine Erklärung?

                          Mein Mann ist auch registriert und wir haben gleichzeitig die Abrufcoden bekommen. Es hat funktioniert! Ich habe 3 Belegen von ihm bekommen.
                          Jetzt ist die Frage... "Zusammen Veranlagung? einzelveranlagung ? Wir haben Gütergemeinschaft vereinbart?" Was hat Steuervorteilen für uns? Wir sind Steuerklasse IV und haben modifiziertes Zugewinngemeinschaft .
                          Welche Anlagen füllen wir zusammen aus und welche doppel?
                          Danke ( per Hand wurde es auf jeden fall schneller gegangen , nun wollte ich schon das auch für die Zukunft haben)

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                            #14
                            AW: Vorausgefüllte Steuererklärung - wie übernehme ich die Daten in meine Erklärung?

                            Wenn beide Ehegatten arbeiten und die Steuerklasse 4 haben, sollte die Zusammenveranlagung die steuerlich bessere Wahl sein, zumindest in 99% der Fälle ist das so.

                            Zugewinngemeinschaft ist keine Gütergemeinschaft! Was "modifizierte Zugewinngemeinschaft" sein soll, weiß ich leider nicht.

                            Bei Zusammenveranlagung ist der Hauptvordruck nur einmal auszufüllen, die übrigen Anlagen sind, soweit benötigt, für jeden Ehegatten auszufüllen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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