Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

eLohnsteuerbescheinigung, Zeile 28 Vorsorgepauschale

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    eLohnsteuerbescheinigung, Zeile 28 Vorsorgepauschale

    Hallo liebe Forumsteilnehmer!
    Ich hatte gerade gehört, dass ein Steuerfachmann die Vorsorgepauschale (aus eLohnsteuerbescheinigung, Zeile 28 Vorsorgepauschale) den Beträgen der privaten KV hinzuzählt, und so in der Anlage Vorsorgeaufwand, Beiträge zur priv. Kranken- und Pflegeversicherung, Zeile 35 einen deutlich höheren Betrag erziehlt. Z. B. eLohnsteuerbescheinigung, Zeile 28: Vorsorgepauschale 1.900 €, Beitragsinformation der KV für KV-Schutz über die Basiabsicherung hinaus: 750 € = Eintrag in Zeile 35: 2.650 €.

    Ist dieser Ansatz wirklich korrekt, er wurde bereits einmal in 2012 beim FA durchgewunken - vielleicht auch nur ohne Prüfung, da die Steuererklärung ja von einem Fachmann aufgestellt wurde. Da diese Konstellation meiner ähnelt, würde ich bei mir noch nachbessern.

    Schon mal herzlichen Dank für die Kommentare.

    #2
    AW: eLohnsteuerbescheinigung, Zeile 28 Vorsorgepauschale

    Hallo Martin,
    als Uer würde ich einem Fachmann vertrauen!
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: eLohnsteuerbescheinigung, Zeile 28 Vorsorgepauschale

      Hallo Stiller,
      so einfach wollte ich mir die Sache nicht machen. Erst einmal klingt es ja unwahrscheinlich, dass eine Pauschale einem tatsächlich gezahlten Versicherungsbeitrag hinzugerechnet wird. Dass scheint mir halt nicht logisch!

      Kommentar


        #4
        AW: eLohnsteuerbescheinigung, Zeile 28 Vorsorgepauschale

        Zitat von Martin1957 Beitrag anzeigen
        Ist dieser Ansatz wirklich korrekt, er wurde bereits einmal in 2012 beim FA durchgewunken - vielleicht auch nur ohne Prüfung, da die Steuererklärung ja von einem Fachmann aufgestellt wurde. Da diese Konstellation meiner ähnelt, würde ich bei mir noch nachbessern.
        Wenn der beschriebene Sachverhalt so stimmt, ist der Fachmann kein Fachmann. Die Vorsorgepauschale betrifft nur den Lohnsteuerabzug. Beim nachgewiesenen PKV-Beitrag wird in der LStB mindestens die berücksichtigte Vorsorgepauschale ausgewiesen. Auf die ESt hat diese aber keinerlei Effekt (und selbst wenn, würde sie sicher nicht zum PKV-Beitrag hinzugerechnet).
        Dass FA Unsinn durchwinken, kommt vor. Das macht das Vorgehen dieses Fachmanns aber nicht richtig, und verlassen kann man sich eh nicht drauf.

        Kommentar


          #5
          AW: eLohnsteuerbescheinigung, Zeile 28 Vorsorgepauschale

          Danke Neysee,
          Deine Antwort stellt mich schon zufriedener. Pauschale in der eLohnsteuerbescheinigung ist die eine Sache und die PKV-Beiträge eine andere.
          Liebe Grüße Martin

          Kommentar


            #6
            AW: eLohnsteuerbescheinigung, Zeile 28 Vorsorgepauschale

            Ist doch eine ganz einfache Sache: In der Anlage Vorsorgeaufwand werden an allen möglichen Stellen konkrete gezahlte Prämien für alle möglichen Versicherungen abgefragt. Wenn Du mal in Dich gehst, wirst Du feststellen, dass Du den Betrag in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung nie gezahlt hast und damit es nie richtig sein kann, diesen Betrag on top irgendwo zu erklären.

            Noch anders herum erklärt: Bei der Zeile 28 handelt es sich nach § 41b Abs. 1 Nr. 15 EStG um die Vorsorgepauschale bzw. einen Teilbetrag davon. Im Veranlagungsverfahren gibt es aber seit 2010 gar keine Vorsorgepauschale mehr, also kann und darf die nirgends rein.

            Auch wenn das -zugegebenermaßen- so gut wie Niemand weiß: In § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG ist geregelt, dass Du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet bist, wenn die Vorsorgepauschale aus Zeile 28 höher ist als Deine TATSÄCHLICHEN Vorsorgeaufwendungen, wenn Dein Arbeitslohn gleichzeitig 10.200 € bzw. bei Ehegatten 19.400 € übersteigt. Mit anderen Worten: Du brauchst diese Zahl in Zeile 28 ggf., damit Du ausrechnen kannst, ob Du zur Erklärungsabgabe verpflichtet ist. Macht kein Mensch und ist illusiorisch, so ist aber die Idee dahinter. :-)
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              AW: eLohnsteuerbescheinigung, Zeile 28 Vorsorgepauschale

              Bei nochmaligem Lesen des Ursprungsbeitrags wird es noch abstruser:

              und so in der Anlage Vorsorgeaufwand, Beiträge zur priv. Kranken- und Pflegeversicherung, Zeile 35 einen deutlich höheren Betrag erziehlt. Z. B. eLohnsteuerbescheinigung, Zeile 28: Vorsorgepauschale 1.900 €, Beitragsinformation der KV für KV-Schutz über die Basiabsicherung hinaus: 750 € = Eintrag in Zeile 35: 2.650 €.
              Z28 LStB enthält eigentlich den nachgewiesenen Beitrag zur Basisabsicherung in der PKV. Der kommt aber in Zeile 31 der Anlage VOR. Wenn nun in Z28 die höhere Mindestvorsorgepauschale steht, ist es noch unsinniger, das zu den Wahlleistungen in Zeile 35 einzutragen.

              Mal ein halbwegs konkretes (anhand ähnlicher Zahlen eines PKV-Versicherten):

              PKV-Beitrag gesamt 5000€, davon Basisanteil 4000€.
              AG-Zuschuss 2500€.

              Für den Lohnsteuerabzug wäre eigentlich der um den AG-Zuschuss gekürzte Basisanteil, also 4000 - 2500, also 1500€ zu berücksichtigen. Tatsächlich schlug hier aber die höhere Vorsorgepauschale von 12 Prozent, max. 1900 Euro zu, weswegen die Zahl 1900 auch in Z28 LStB steht.
              Diese Zahl ist aber für die ESt-Berechnung völlig belanglos (außer, dass wie von Picard777 letztlich eine Erklärungspflicht besteht, da vom AG verwendete Vorsorgepauschale höher Basisbeiträge).
              Wenn der zu berücksichtigende Basisanteil von ca. 1500 Euro (die 4 Prozent Kärzung für den Krankengeldanspruch zu berechen erspare ich mir) und die Pflegevers. die Grenze von 1900€ nicht erreichen, wird mit Wahlanteil, ALV etc. aufgefüllt, d.h. der gesamte AN-Anteil der PKV von 2500€, Pflege- und AL-Versicherung werden nun berücksichtigt, gedeckelt auf 1900€, insofern geht es für den AN aus wie das Hornberger Schießen: 1900€ Vorsorgepauschale bei der LSt berücksichtigt, 1900€ sonstiger Vorsorgeaufwand bei der ESt berücksichtigt.

              Letzteres zeigt auch, dass es keine Auswirkungen hat, wenn ein angeblicher Fachmann in Zeile 35 Anlage VOR spaßeshalber 1900 Euro ohne Grund hinzuaddiert. Das relativiert auch sehr stark das Durchwinken seitens des FA. Es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass nicht gestrichen wurde, da der Eintrag letztlich belang- da folgenlos war.
              Zuletzt geändert von neysee; 27.05.2014, 14:57.

              Kommentar


                #8
                AW: eLohnsteuerbescheinigung, Zeile 28 Vorsorgepauschale

                Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                Z28 LStB enthält eigentlich den nachgewiesenen Beitrag zur Basisabsicherung in der PKV. Der kommt aber in Zeile 31 der Anlage VOR. Wenn nun in Z28 die höhere Mindestvorsorgepauschale steht, ist es noch unsinniger, das zu den Wahlleistungen in Zeile 35 einzutragen.
                Google mal nach BMF 04.09.2012. In dem BMF-Schreiben findest Du was unter I Tz. 13f.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: eLohnsteuerbescheinigung, Zeile 28 Vorsorgepauschale

                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  Google mal nach BMF 04.09.2012. In dem BMF-Schreiben findest Du was unter I Tz. 13f.
                  Das "eigentlich" in meinem ersten Satz, in dem ich darauf hinweisen wollte, dass das schon sachlich nicht in Vorsorgeaufwand Z35 kommt, sollte meinen: Nachgewiesener PKV-Basisbeitrag, mindestens jedoch die beim LSt-Abzug berücksichtigte Vorsorgepauschale, und so hatte ich es auch schon in Beitrag Nr. 4 ausgeschrieben. Ich wollte den Eintrag in der LStB also gar nicht in Zweifel stellen, der ist sicher richtig (wenn die Vorsorgepauschale von 1900 höher ist), und so habe ich es in meinem Beispiel geschrieben.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: eLohnsteuerbescheinigung, Zeile 28 Vorsorgepauschale

                    Also noch einmal vielen Dank für die sehr ausführlichen Begründungen.
                    Liebe Grüße Martin

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X