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1. Mal Steuererklärung:Hilfe zu Anlage K und Kirchensteuer

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    1. Mal Steuererklärung:Hilfe zu Anlage K und Kirchensteuer

    Hallo,
    ich mache das 1. Mal die Steuererklärung selbst und dazu noch mit Elster.
    Habe nun den ganzen Tag damit verbracht und nun zeigt mir das Programm bei der Plausibilitätsprüfung folgende rotgemarkerten Felder an:

    Anlage Kind Kinderbetreuungskosten

    Zeile 68 Gesamtaufwendungen der Eltern
    Zeile 71 es bestand ein gemeinsamer Haushalt
    Zeile 72 es bestand kein gemeinsamer Haushalt
    "Kinderbetreuungskosten und Angaben zum Haushalt bedingen einander. Ein Datumsfeld genügt. Datumsfelder Zeile 71-73 sind nur dann auszufüllen, wenn Kinderbetreuungskosten (Zeile 68) geltend gemacht werden "

    Kurze Info : wir sind ne Patchworkfamilie (2 Kinder aus 1. Ehe meines Mannes, 1 Kind aus erster Partnerschaft von mir, 1 gemeinsames Kind)
    Betreuungskosten sind nur für unser gemeinsames Kind vorhanden und für das 2. Kind meines Mannes aus 1.Ehe (3/4 Jahr Heimunterbringung in 2013), bevor wir die Kleine zu uns holen konnten.
    Die Fehlermeldung bezieht sich auf die anderen beiden Kinder, wo ich keine Betreuungskosten eingetragen habe.

    Also, was hab ich falsch eingetragen, oder versäumt einzutragen?


    Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. In den Forenbeiträgen habe ich ähnliches leider nicht gefunden.

    Lieben Dank
    Zuletzt geändert von Christiane71; 04.06.2014, 20:35.

    #2
    AW: 1. Mal Steuererklärung:Hilfe zu Anlage K Elster zeigt Fehler an

    Hallo,

    vorab, Sie meinen wahrscheinlich Anlage(n) Kind, nicht Anlage(n) K.

    >>1 gemeinsames Kind<<
    Sind Sie neu verheiratet oder Lebensgemeinschaft, davon hängen einige unterschiedliche Angaben ab.

    Bitte folgendes einfach mal als Checkliste betrachten und nach Gegebenheit verändern:
    natürlich für jede Anlage Kind separat.

    *Hauptvordruck
    Zeile 24 nichts kreuzen wenn nicht werheiratet,
    sowie alle Angaben oder Kreuze auf allen weiteren Seiten vermeiden,
    die auf Partner(in) B hinweisen könnten! Wichtig!

    *Anlage Kind
    Zeile 4 Angaben
    Zeile 5 Angaben
    Zeile 6 Angaben
    darunter Anspruch auf Kindergeld eintragen: 1104 (verheiratet 2208)
    Zeile 7 Angaben
    Zeile 8 Angaben

    Zeile 10 entspr. kreuzen
    darunter KEINE Angaben zu Partner(in) B !!! wenn nicht verheiratet
    wenn verheiratet, entsprechend ankreuzen.

    !!! bei nicht verheiratet:
    Zeile 11 Angaben
    Zeile 12 Angaben
    und darunter entspr. kreuzen (schliesslich hat jedes Kind biologisch einen weiteren Beteiligten )

    Zeile 17 Angaben
    Zeile 24 [x]nein
    und folgende Zeilen nichts.

    Manchmal hilft es, zickende Anlagen zu entfernen und noch einmal neu hinzu zu fügen und frisch ausfüllen.
    Zuletzt geändert von Basteltyp; 04.06.2014, 19:40.
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: 1. Mal Steuererklärung:Hilfe zu Anlage Kind und Kirchensteuer

      Danke für Ihre Antwort Basteltyp,

      ausgefüllt habe ich wie folgt:

      1.Seite Kind 1 (gemeinsames Kind 4 J.) Zeile 4,5,6, Kindergeld, 7,8,10 leibliches Kind/leibliches Kind

      1.Seite Kind 2 (mein Kind 14 J.) Zeile 4,5,6, Kindergeld, 7, 10 Stiefkind/leibliches Kind, 11 Angaben leiblicher Vater

      1.Seite Kind 3 (sein Kind 13 J.) Zeile 4,5,6, Kindergeld, 7, 8, 9, Adresse leibliche Mutter + Dauer, Adresse Heimunterbringung + Dauer, 10 leibliches Kind/Stiefkind, 11 Angaben leibliche Mutter

      1.Seite Kind 4 (sein Kind 18 J.) Zeile 4,5,6, Kindergeld, 7, 10 leibliches Kind/Stiefkind, 11 Angaben zur leiblichen Mutter

      Bei Kind 2, 3 und 4 wird mir der Fehler ab Zeile 68 angezeigt.

      Versteh ich was nicht richtig ?
      Zuletzt geändert von Christiane71; 04.06.2014, 20:36.

      Kommentar


        #4
        AW: 1. Mal Steuererklärung:Hilfe zu Anlage K und Kirchensteuer

        Hallo,

        eine Frage vorab.
        Sind die Kinder 2 und 4 behindert?
        Erläuterung

        Betreuungskosten für zu Ihrem Haushalt gehörende Kinder, für die Ihnen Kindergeld oder ein Freibetrag für Kinder zusteht, können ab Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres berücksichtigt werden. Darüber hinaus können solche Aufwendungen für Kinder berücksichtigt werden, die wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Das gilt auch für Kinder, die wegen einer vor dem 1.1.2007 in der Zeit ab Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.
        Wie schon erwähnt handelt es sich um die Anlage KIND und NICHT um Anlage K. Was ist mit Kirchensteuer?

        Gruß FIGUL
        Zuletzt geändert von FIGUL; 04.06.2014, 20:30. Grund: Ergänzung
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: 1. Mal Steuererklärung:Hilfe zu Anlage K und Kirchensteuer

          Nein Figul, sie sind nicht behindert. Ich habe auch keine Betreuungskosten eingetragen, dennoch zeigt mir das Programm einen Fehler an.
          Einzig für die Heimunterbringung von Kind 3 sind Betreuungskosten eingetragen und für Kind 1 .
          Den Fehler der Kirchensteuer habe ich gefunden
          Zuletzt geändert von Christiane71; 04.06.2014, 20:58.

          Kommentar


            #6
            AW: 1. Mal Steuererklärung:Hilfe zu Anlage K und Kirchensteuer

            Hallo,

            noch einmal die Frage, sind Sie und Ihr jetziger männlicher Mitbewohner verheiratet?
            Ist im Hauptvordruck Zeile 24 Zusammenveranlagung angekreuzt?
            Wenn ja, müssen Sie die Steuererklärung aus der Sicht des Steuerpflichtigen (Ehemann) beim Ausfüllen betrachten.

            Ich habe einen Musterfall mit Ihren Angaben der Kinder erstellt und finde keine Fehler.
            Bei dem volljährigen Kind sind Schulzeiten einzutragen und evtl. in dem Zusammenhang die Zeile 24 [x] nein
            Bei Kind mit Betreuungskosten, sind die Zeilen ab 71 etwas knifflig.
            Bei Ihnen müsste Zeile 72 links und rechts ausgefüllt werden.
            (mit Elternteile sind die wirklich leiblichen Eltern gemeint)

            P.S. mit den Anlagen Kind beginnt man sinnigerweise mit dem Erstgeborenen (Ältesten)
            sonst ist die "Nummerierung" der Kinder schwer zu verstehen.
            Zuletzt geändert von Basteltyp; 04.06.2014, 21:04.
            Gruß, Basteltyp

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              #7
              AW: 1. Mal Steuererklärung:Hilfe zu Anlage K und Kirchensteuer

              Ja wir sind verheiratet, seit 2006.
              Angaben wie folgt: seine Kinder (3+4) = leiblicher Vater, ich Stiefmutter, Angaben zur leiblichen Mutter
              gemeinsames Kind (1) = leiblicher Vater, leibliche Mutter
              mein Kind (2) = Stiefvater, ich leibliche Mutter, Angaben zum leiblichen Vater

              Wir sind zusammen veranlagt.
              Ich habe aus der Sicht des Steuerpflichtigen (meinem Mann) ausgefüllt.

              Genauso wie Sie schreiben habe ich ausgefüllt.
              Bei Kind 3 (Heimunterbringung) in Zeile 68 "Heimunterbringung + Kosten 01.05-31.12"
              sowie in Zeile 72 "kein gemeinsamer Haushalt 01.01-31.12, Kind gehörte zum Haushalt des anderen Elternteils 01.01.-30.04"
              Kind 4 (volljährig) Schulzeiten und "nein" angekreuzt.

              oh, tschuldigung, dass meine Reihenfolge der Kinder für Verwirrung sorgt
              Zuletzt geändert von Christiane71; 04.06.2014, 21:21.

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                #8
                AW: 1. Mal Steuererklärung:Hilfe zu Anlage K und Kirchensteuer

                außer dass bei der Berechnung folgendes ausgewiesen wird:

                Es wurden Kinderbetreuungskosten ( Heimunterbringung ) beantragt, jedoch gehörte das Kind das ganze
                Veranlagungsjahr nicht zum Haushalt des Steuerpflichtigen.
                Kinderbetreuungskosten konnten nicht berücksichtigt werden.

                werden bei von mir angelegtem Steuerfall keine Fehler erzeugt.
                Wenn Sie die rot umrandeten Felder und die Fehlerhinweise schrittweise bedienen,
                bessert sich dann etwas?

                Ein Versuch der etwas Zeit kostet,
                alle Anlagen Kind auf der linken Seite mit rechter Maustaste entfernen.
                Dann einzeln, mit dem Ältesten beginnend neu anlegen und ausfüllen.
                Plausi laufen lassen, Berechnung laufen lassen.
                Jedes weitere Kind ebenso nach Altersfolge absteigend einzeln hinzufügen
                und jedesmal Plausi laufen lassen, Berechnung laufen lassen.
                Vielleicht lassen sich so die Fehler eingrenzen.
                Zuletzt geändert von Basteltyp; 04.06.2014, 21:47.
                Gruß, Basteltyp

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                  #9
                  AW: 1. Mal Steuererklärung:Hilfe zu Anlage K und Kirchensteuer

                  ja, ich habe jetzt bis auf die Heimunterbringung und die damit entstandenen Kosten alles beseitigt.
                  Der Rechner zeigt es mir nun auch so an, wie Sie schreiben.
                  Warum können wir die Betreuungskosten der Heimunterbringung (ganz zu schweigen von den Fahrten dorthin für Besuche, Kinder-Wochenenden) nicht angeben?
                  Warum ist die Haushaltszugehörigkeit ausschlaggebend?

                  Ein ganz großes Dankeschön Basteltyp für Ihre Geduld,Tipps und Zeit

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                    #10
                    AW: 1. Mal Steuererklärung:Hilfe zu Anlage K und Kirchensteuer

                    weil vermutlich in dieser Konstellation auch der andere Elternteil (Ex) im Boot wäre.
                    Aber darauf schöre ich keinen Eid.
                    Besser eine Steuerfachkraft fragen.
                    Gruß, Basteltyp

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                      #11
                      AW: 1. Mal Steuererklärung:Hilfe zu Anlage K und Kirchensteuer

                      ok, bis auf das habe ich ja nun alles. Dann werd ich mal morgen vesuchen, Antworten zu bekommen.
                      Ich wünsch ne gute Nacht und recht herzlichen Dank nochmal,
                      liebe Grüße

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