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Fahrtkostenerstattung: Wo ist versteuerter Zuschuss des Arbeitgebers einzutragen

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    Fahrtkostenerstattung: Wo ist versteuerter Zuschuss des Arbeitgebers einzutragen

    Unter den Werbungskosten trägt man ja die gefahrenen Kilometer, die Anzahl der Arbeitstage etc. Ein und dort ist auch ein Feld zum Eintragen der steuerfreien Erstattungen des Arbeitgebers, um dann die Fahrten zur Arbeit berücksichtigt zu bekommen.
    Nun bekomme ich aber einen versteuerten Zuschuss (Trennungsgeld für tägliche Rückkehr zum Wohnort). Wo muss dieser eingetragen werden oder ist mit der Versteuerung alles getan?

    Danke für Hilfe!

    #2
    AW: Fahrtkostenerstattung: Wo ist versteuerter Zuschuss des Arbeitgebers einzutragen

    Hallo,

    wenn es wirklich schon versteuert ist, dann musst du es nicht extra eintragen (es ist aber natürlich bereits im Lohn enthalten und wird damit auch von Elster/vom Finanzamt versteuert).

    Die Fahrten selber kannst du aber natürlich eintragen, auch die vom Arbeitgeber übernommenen.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Fahrtkostenerstattung: Wo ist versteuerter Zuschuss des Arbeitgebers einzutragen

      Zitat von Rubin2008 Beitrag anzeigen
      Nun bekomme ich aber einen versteuerten Zuschuss (Trennungsgeld für tägliche Rückkehr zum Wohnort). Wo muss dieser eingetragen werden oder ist mit der Versteuerung alles getan?
      Pauschal(!) besteuerte Arbeitgeberleistungen werden eigentlich in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nr.18 erfaßt.
      Übernimmt man die LstB in die Anlage N, werden diese Zuschüsse dann in Zeile 39 (Kz.295) angezeigt und bei Berechnung der Pendlerpauschale berücksichtigt.
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: Fahrtkostenerstattung: Wo ist versteuerter Zuschuss des Arbeitgebers einzutragen

        Die Zuschüsse werden nicht pauschal besteuert sondern monatlich je nach gefahrenen Kilometern unterschiedlich. Daher ist die Leistung wie auch die Versteuerung in der Lohnsteuerbescheinigung in den Zeilen 3 - 6 enthalten. Zeile 18 ist leer. Daher meine Frage, ob diese schon versteuerte Leistung bei der Berechnung der Erstattung nochmal anzugeben wäre und wenn ja wo. Ich vermutete, dass es so ist wie Stefan schrieb, aber ich konnte nirgends dazu etwas finden.

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