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Erste Lohnsteuererklärung nach der Ausbildung

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    Erste Lohnsteuererklärung nach der Ausbildung

    Meine Tochter hat ihre Ausbildung am 28.1.2013 beendet und am 1.2.2013 eine Arbeitsstelle angetreten. Hier meine Frage: Bei der Steuererklärung 2013 wurde die Ausbildugsvergütung als Einkommen dazugerechnet. Da sie dafür ja keine Lohnsteuern und Abgeben bezahlt hat, wurde natürlich die Jahreslohnsteuer höher angesetzt als sie gezahlt hat. Ist dies so richtig oder sollte sie Einspruch auf den Jahresausgleich einlegen?

    #2
    AW: Erste Lohnsteuererklärung nach der Ausbildung

    Es gibt keine Lohnsteuererklärung (zumindest keine die von Arbeit[i]nehmern[/] zu machen wäre), keinen Lohnsteuerjahresausgleich. Arbeitgeber können oder z. T. müssen eine Einkommensteuererklärung machen.

    Die Steuer richtet sich nach dem Jahreseinkommen.

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      #3
      AW: Erste Lohnsteuererklärung nach der Ausbildung

      Hallo,

      ist deine Tochter verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben?
      Wenn nein und sie müsste Steuer nachzahlen, gibt sie keine Erklärung ab

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Erste Lohnsteuererklärung nach der Ausbildung

        Rein vom System her müsste eine Verpflichtung zur Steuererklärungsabgabe aus irgendeinem Grund bestehen, da anderenfalls -so gut wie immer- keine Nachzahlung rauskommen kann.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Erste Lohnsteuererklärung nach der Ausbildung

          Anscheinend ist ja schon ein Bescheid da. Da stellt sich die Frage nach der Abgabeverpflichtung nicht mehr.

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            #6
            AW: Erste Lohnsteuererklärung nach der Ausbildung

            Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
            Anscheinend ist ja schon ein Bescheid da. Da stellt sich die Frage nach der Abgabeverpflichtung nicht mehr.
            Das ist richtig der Bescheid ist schon da meine Frage war ja auch ob sich ein Einspruch lohnt. Der Januar war Ausbildungsvergütung-Steuerfrei und ab Februar als Angestellte vollzeit.

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              #7
              AW: Erste Lohnsteuererklärung nach der Ausbildung

              Die Ausbildungsvergütung war eben nicht steuerfrei. Der Lohn war vermutlich nur so gering, dass bei Steuerklasse I kein Abzug anfiel. Am Jahresende werden aber alle Einkünfte zusammengezählt und gezahlte Lohnsteuer angerechnet. Da kann dann eine Erstattung oder auch Nachzahlung rauskommen.

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                #8
                AW: Erste Lohnsteuererklärung nach der Ausbildung

                Hallo dubucat,

                die Ausbildungsvergütung ist mit Sicherheit nicht steuerfrei, sie war offensichtlich in einer Größenordnung wo noch keine Lohnsteuer anfällt.
                Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer und bezogen auf das Jahreseinkommen isdt die festgesetzte Einkommensteuer höher wie die vorab entrichtete Lohnsteuer.
                Wurde bei der Erklärung die Anlage Vorsorgeaufwand mit eingereicht ? Das wäre so ein Klassiker, wenn die vergessen ist, braucht man sich wegen einer Nachzahlung nicht wundern.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Erste Lohnsteuererklärung nach der Ausbildung

                  Hallo,

                  was heißt ob sich ein Einspruch lohnt. Ist die Erklärung richtig und VOLLSTÄNDIG ausgefüllt worden?
                  Weicht das FA von deinen Angaben nicht ab? -Kontrollieren-. Bescheid vollständig lesen, nicht nur die Zahlen.
                  Warum willst du dann Einspruch erheben?
                  L.E.Fant hat schon auf die Grundlagen der Besteuerung hingewiesen.

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Erste Lohnsteuererklärung nach der Ausbildung

                    Wenn alles richtig war, könnte man Einspruch einlegen, sagen dass ggf. (wir kennen den Sachverhalt nicht vollständig!) keine Abgabeverpflichtung bestand und den Antrag auf Veranlagung zurückziehen.

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                      #11
                      AW: Erste Lohnsteuererklärung nach der Ausbildung

                      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                      Wenn alles richtig war, könnte man Einspruch einlegen, sagen dass ggf. (wir kennen den Sachverhalt nicht vollständig!) keine Abgabeverpflichtung bestand und den Antrag auf Veranlagung zurückziehen.
                      Ein entsprechender Hinweis, wenn das so WÄRE, dürfte dann aber auch in den Bescheiderläuterungen enthalten sein.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Erste Lohnsteuererklärung nach der Ausbildung

                        Zitat von dubucat Beitrag anzeigen
                        Meine Tochter hat ihre Ausbildung am 28.1.2013 beendet und am 1.2.2013 eine Arbeitsstelle angetreten. Hier meine Frage: Bei der Steuererklärung 2013 wurde die Ausbildugsvergütung als Einkommen dazugerechnet. Da sie dafür ja keine Lohnsteuern und Abgeben bezahlt hat, wurde natürlich die Jahreslohnsteuer höher angesetzt als sie gezahlt hat. Ist dies so richtig oder sollte sie Einspruch auf den Jahresausgleich einlegen?
                        Abgesehen von den schon mehrfach richtig gegebenen Hinweisen, dass das Azubi-Gehalt nicht steuerfrei ist, selbst wenn keine Lohnsteuer einbehalten wurde, kommt mir das Ganze trotzdem seltsam vor. Lohnsteuer ist im Wesentlichen eine Monatssteuer, die davon ausgeht, dass das Gehalt konstant ist.

                        Sprich, das Azubi-Gehalt im Jan wurde aufs ganze Jahr hochgerechnet, Werbungskosten- und Vorsorgepauschale abgezogen, die voraussichtliche ESt darauf berechnet, durch 12 geteilt (wobei 0 durch 12 immer noch 0 ist). Analog wurde es mit den Gehältern nach dem Ende der Ausbildung ab Feb gemacht. Bei monatlich identischem Entgelt sollte im Idealfall am Ende die Lohn- der Einkommensteuer entsprechen. Bei unregelmäßigem Gehalt sollte die LSt eigentlich zu hoch sein, weil hier bei der Berechnung der LSt ab Feb unterstellt worden sein müsste, dass auch schon im Jan das volle Gehalt verdient wurde statt der niedrigeren Azubi-Vergütung. (Wobei unter bestimmten Voraussetzungen der AG solche Effekte am Jahresende bei der Lohnsteuer ausgleichen kann). Das kann die Nachzahlung also erstmal nicht erklären. Nun gibt es andere Effekte, die zu einer Nachzahlung führen können, z.B. dass die bei der Lohnsteuer benutzte Vorsorgepauschale bei bestimmten Einkommensregionen zu hoch ist.

                        Was mich aber am meisten wundert ist die Aussage, das Azubigehalt sei steuer- und abgabenfrei gewesen. Letzteres ist unerklärlich, denn im Gegensatz zur Lohnsteuer, die bis zu einem bestimmten Monatsentgelt null ist, fällt die Sozialversicherung immer an.

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                          #13
                          AW: Erste Lohnsteuererklärung nach der Ausbildung

                          Für das Januar-Azubi-Gehalt wurden selbstverständlich Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-und Pflegeversicherung abgezogen. Nur eben keine Steuer so wie die vorherigen Monate auch.

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                            #14
                            AW: Erste Lohnsteuererklärung nach der Ausbildung

                            Zitat von dubucat Beitrag anzeigen
                            Für das Januar-Azubi-Gehalt wurden selbstverständlich Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-und Pflegeversicherung abgezogen. Nur eben keine Steuer so wie die vorherigen Monate auch.
                            Weiß jetzt nicht, was Du uns damit sagen willst. Ich verstehe das jetzt so, dass Du neysee zustimmst und Deine bisherige Aussage mit der Abgabenfreiheit hiermit korrigierst.

                            Ansonsten: Hast du anhand der Postings noch etwas herausfinden können ?
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              AW: Erste Lohnsteuererklärung nach der Ausbildung

                              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                              Weiß jetzt nicht, was Du uns damit sagen willst. Ich verstehe das jetzt so, dass Du neysee zustimmst und Deine bisherige Aussage mit der Abgabenfreiheit hiermit korrigierst.

                              Ansonsten: Hast du anhand der Postings noch etwas herausfinden können ?
                              Ich wollte damit sagen daß die Beiträge zur Sozialversicherunf usw bereits im Januar bezahlt wurden wie die 3Jahre zuvor auch. Sorry, bin halt keine Fachfrau drum drück ich mich wahrscheinlich nicht korrekt genug aus. Meine Tochter wird auf jeden Fall einspruch erheben, denn wenn der Januar wirklich versteuert werden muss dann müssen ja wohl für die Zeit auch Werbungskosten angerechnet werden dürfen wie Fahrtkosten und Bücher bzw Kurse zur Prüfungsvorbereitung.
                              Trotzdem danke fürs Antworten.

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