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Anlage N Frau

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    Anlage N Frau

    Hallo,
    meine Frau war 2013 in Elternzeit. Ich muss aber dann trotzdem die Anlage N für sie ausfüllen, oder nicht? Mein Problem, bei ihr steht nichts drauf, aber ohne Angaben lässt es das Programm nicht zu. Hat jemand Hilfe?

    #2
    AW: Anlage N Frau

    Wenn Du an keiner Stelle irgendetwas eintragen könntest außer "Null", dann ist die Anlage N sinnfrei. Sollte z.B. Elterngeld oder Mutterschaftsgeld angefallen sein, käme das DANN in den Hauptbogen Zeile 94. Und um dem Finanzamt die Nichtbeschäftigungszeit (Anlage N Zeile 30) zu erklären könntest Du stattdessen im Mantelbogen Zeile 23 beim ausgeübten Brief so etwas wie Elternzeitmami eintragen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Anlage N Frau

      Oki. Ich versuche es ;-)

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