Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage V - doppelt bezahlte Miete und Pflicht zur Anlage Kap

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage V - doppelt bezahlte Miete und Pflicht zur Anlage Kap

    Hallo,

    Ich habe folgende Fragen:

    1. Anlage V

    Mein Mieter hat seine Miete vergangenes Jahr versehentlich doppelt bezahlt (Miete wurde sowohl durch ihn als auch die Freundin überwiesen)

    Ich habe die doppelt bezahlte Miete zeitnah zurücküberwiesen.

    Was mache ich mit diesen Zahlungsbewegungen in der Anlage V? Darf ich die beiden Buchungen komplett rauslassen oder muss ich diese sowohl als Einnahme als auch als Ausgabe berücksichtigen? Noch eine ähnliche Frage: ich habe nachträglich einen Nachlass auf eine Rechnung erhalten . Erhöht dieser Nachlass meine Mieteinnahmen oder reduziert dieser meine Ausgaben?

    2. Anlage Kap

    Ich hebe versehentlich ein Konto und ein Sparbuch mich freigestellt. Der Freistellungsauftrag wäre aber für alle Kapitalerträge ausreichend gewesen. Es ist jetzt also Kapitalertragsteuer + Soli abgezogen worden, aber keine Kirchensteuer, da ich die Religionszugehörigkeit nicht mitgeteilt hatte. Muss ich jetzt zwingend eine Anlage Kap erstellen (ist mir in Relation zu den Beträgen, um die es hier geht eigentlich zu aufwendig) oder darf ich auch darauf verzichten, da mir die gezahlten Steuern im Ergebnis ohnehin zurückerstattet würden?

    #2
    AW: Anlage V - doppelt bezahlte Miete und Pflicht zur Anlage Kap

    Hallo,

    >>>Ich habe die doppelt bezahlte Miete zeitnah zurücküberwiesen.

    Im selben Jahr? Dann darfst du es einfach saldieren (die falsche Zahlung und die Rückzahlung heben sich auf).


    >>>ich habe nachträglich einen Nachlass auf eine Rechnung erhalten . Erhöht dieser Nachlass meine Mieteinnahmen oder reduziert dieser meine Ausgaben?

    Eine Rechnung bekommst du ja nicht von deinen Mietern, sondern von Handwerkern etc. - also reduziert es deine Ausgaben (darfst du auch gleich gegenrechnen).


    zur KAP: Ja, du darfst drauf verzichten.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage V - doppelt bezahlte Miete und Pflicht zur Anlage Kap

      Zitat von Sissi574 Beitrag anzeigen
      2. Anlage Kap

      Ich hebe versehentlich ein Konto und ein Sparbuch mich freigestellt. Der Freistellungsauftrag wäre aber für alle Kapitalerträge ausreichend gewesen. Es ist jetzt also Kapitalertragsteuer + Soli abgezogen worden, aber keine Kirchensteuer, da ich die Religionszugehörigkeit nicht mitgeteilt hatte. Muss ich jetzt zwingend eine Anlage Kap erstellen (ist mir in Relation zu den Beträgen, um die es hier geht eigentlich zu aufwendig) oder darf ich auch darauf verzichten, da mir die gezahlten Steuern im Ergebnis ohnehin zurückerstattet würden?
      Wenn du die Anlage KAP nicht abgibst, dann gibt es aber die zu viel gezahlten Kapitalertragssteuer auch nicht zurück.
      Mfg

      Kommentar

      Lädt...
      X