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Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer

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    Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer

    Hallo,

    ab 01.09.2014 müssen Kapitalgesellschaften die Kirchensteuermerkmale ihrer Gesellschafter über das BZSTOnline-Portal erfragen. Hierfür muss jede Gesellschaft einen "Antrag auf Registrierung zur elektronischen Übermittlung von Daten im Verfahren nach §51a Absatz 2c des Einkommensteuergesetzes über das BZStOnline-Portal" stellen. Kann ich mit meinem Elster-Zertifikat als Steuerberater diese Aufgabe für meine Mandanten erledigen? Muss trotzdem jede Kapitalgesellschaft diesen Antrag stellen?

    #2
    AW: Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer

    Habe hier ein paar Infos gefunden: http://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/kirchensteuerabzug-zur-kapitalertragsteuer-ab-2015/automatisiertes-verfahren-ab-2015_168_233150.html

    Des weiteren habe ich auf der Internetseite des BZSt ein paar Infos gefunden, die Ihre Fragen zumindest tw. beantworten: www.bzst.de -> in der Wolke auf "Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer" , dann erscheint allgemeiner Text. In der Navi-Leiste vielleicht auch auf die anderen Unterbereiche gehen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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