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Abziehbare Vorsorgeaufwendungen

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    Abziehbare Vorsorgeaufwendungen

    Hallo,

    ich habe da mal eine Frage. Seit Jahren gebe ich meine Steuererklärung über Elster ab. Es hat auch immer, bis auf minimale Beträge, mit dem Finanzamt übereingestimmt.
    Auch sind meine Angaben jedes Jahr (bis natürlich die Beträge) immer gleich, weil sich bei mir eigentlich nichts ändert.
    In den Jahren 2010, 2011 und 2012 wurden mir bei den abziehbaren Vorsorgeaufwendungen immer 4700 € abgezogen. Von Elster so berechnet und vom Finanzamt durch Bescheid bestätigt.
    Nun bei meiner Steuererklärung 2013 wurde von Elster bei der Steuerberechnung wieder diese 4700 € abgezogen, aber vom Finanzamt auf einmal nur 4002 €. Ich habe beim Finanzamt angerufen,
    wobei die Frau mir erklärte, dass die Berechnung von Elster nicht richtig sein kann, ihre Berechnung aber richtig ist. Und ich solle zum Steuerberater.
    Ich habe die neueste Version von Elster und habe Spaßeshalber die Erklärung nochmal eingegeben. Das Ergebnis ist das Gleiche. 4700 € Abzug.

    Hier die Berechnung von Elster für 2013: Auch 2010, 2011 und 2012 sieht es so aus.

    Sonderausgaben
    ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . . . 2.095
    Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . 293
    Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.388. . . 2.388
    weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . 3.173
    Summe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.561
    davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.700
    Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . . . 4.700. . . . -4.700
    ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
    im Kalenderjahr 2013 geleistete Zuwendungen
    nach §10b Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . . 713
    im Veranlagungszeitraum abziehbar . . . . . . . . . . . . 713 . . . . 713
    gezahlte Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
    ab erstattete Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . 0 . . . . 135
    Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -848

    Hier die Berechnung vom Finanzamt 2013:

    Sonderausgaben
    ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    Summe der Versicherungsbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . 5.561
    verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.561
    Vorwegabzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.200
    Kürzung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG . . . . . . . -4.200
    verbleibende Versicherungsbeiträge. . . . . . . . . . . . . . 5.561
    abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -2.668 . -2.668
    verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.893
    davon 50 v.H. abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.334 . 1.334
    Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . 4.002 . . . . . . . . . 4.002
    ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
    Zuwendungen nach § 10b EStG . . . . . . . . . . . . . . . 713
    gezahlte Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
    ab erstattete Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
    Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -848

    Und hier der Vergleich:

    Sonderausgaben erkl. Daten lt. Bescheid
    ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . 4.700 . . . . . . . . . . . . 4.002 . . . . . -698
    ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben . . . . . . . . . 848 . . . . . . . . . . . . . 848

    Wo liegt nun der Fehler ? Diese 698 € weniger Abzug machen Netto 174 € aus.
    Vielleicht kann einer das Rätsel lösen. Ich selbst bin im Steuerrecht leider nicht sehr firm.

    Gruß

    #2
    AW: Abziehbare Vorsorgeaufwendungen

    das Finanzamt hat auf jeden Fall das alte Recht angewandt, das, wenn es günstiger ist, immer noch gilt. Es ist aber ungünstiger.

    Was wurde in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 eingetragen? 1 oder 2?

    Kommentar


      #3
      AW: Abziehbare Vorsorgeaufwendungen

      Anlage Vorsorgeaufwand hast du bei einer Person eine 2 eingetragen. Das FA geht davon aus, dass 2 Mal eine 1 richtig ist.

      Welche Einkünfte beziehst du und dein Ehegatte?
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Abziehbare Vorsorgeaufwendungen

        Bei Steuerpfl. Person 1, bei Ehefrau 2

        Ich bin Beamter, meine Frau hat keine Einkünfte.

        Kommentar


          #5
          AW: Abziehbare Vorsorgeaufwendungen

          Also hast du auch einen Beihilfeanspruch für deine Frau? D. h. der Dienstherr gibt einen steuerfreien Zuschuss zur Krankenversicherung deiner Frau. Dann wäre 2 x 1 richtig. In den Vorjahren hättes du dann Glück gehabt. Ganz dunkel ist mir aber auch noch ein Urteil mit Änderung der Rechtslage im Kopf.

          Kommentar


            #6
            AW: Abziehbare Vorsorgeaufwendungen

            Ja meine Frau ist bei mir mitversichert. Ich bin also Privatversichert.

            Ich habe jetzt nochmal Spaßeshalber eine Erklärung ausgefüllt und wenn ich 2 x 1 eingebe, kommen die 4002 € vom Finanzamt raus.

            War also mein Fehler und die Jahre zuvor Glück.

            Kommentar


              #7
              AW: Abziehbare Vorsorgeaufwendungen

              habe nochmal nachgelesen. Im Vorjahr war es noch anders richtig. Seit VZ 2013 gilt:

              Mit Urteil vom 23. Januar 2013 (Az.: X R 43/09, BStBl II S. 608) hat der BFH ent-schieden, dass dem beihilfeberechtigten Angehörigen nur der ermäßigte Höchstbe-trag zusteht. Diese Regelung wurde in das BMF-Schreiben zur einkommensteuerli-
              chen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen vom 19. August 2013, a. a. O. in Rz. 101 aufgenommen.

              War also kein Glück sondern Änderung der Rechtslage.

              Kommentar


                #8
                AW: Abziehbare Vorsorgeaufwendungen

                Danke für die Antwort, aber ich hab ja schon geschrieben, dass ich vom Steuerrecht nicht viel Ahnung habe.

                Was heißt das nun für einen Ahnungslosen?

                Ich geh mal davon aus, dass ich bei 1 Steuerpflichtigen und 2 Ehegatte jetzt und in der Vergangenheit verkehrte Angaben gemacht habe.
                Es hätte also von mir immer 2 x 1 angegeben werden müssen.
                Somit waren dann die 4700 € auch falsch.

                Das Finanzamt hat jetzt 2 x 1 berechnet, was richtig ist.

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                  #9
                  AW: Abziehbare Vorsorgeaufwendungen

                  Verkehrte Angaben sind relativ: Die Finanzverwaltung war in der Vergangenheit euer Freund und hat bisher bundesweit die Auffassung vertreten, dass 1 und 2 richtig und eure Steuer daher niedriger sei. Dann kam der Bundesfinanzhof und hat anders entschieden (= 2x 1) und die Finanzverwaltung hat sich dieser Meinung "gebeugt".

                  Fazit: Eure Steuererklärung war in der Vergangenheit aus Sicht des Bundesfinanzhofs "falsch", aus Sicht des Finanzamts aber "richtig", d.h. kein Grund, dass IHR Euch etwas vorwerft, das Finanzamt tut es auch nicht.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Abziehbare Vorsorgeaufwendungen

                    Vielen Dank für Eure Bemühungen und Geduld mir das zu erklären.

                    Jetzt weiß ich zumindest über diese Sache Bescheid.

                    Das hier ist wirklich Top, dass einem so schnell geholfen wird.

                    Gruß

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Abziehbare Vorsorgeaufwendungen

                      Den Beitrag hätte ich jetzt besser nicht lesen sollen!

                      Denn ich habe mindestens die letzten 20 Jahre bei meiner nicht berufstätigen Ehefrau angegeben, dass sie einen Beihilfeanspruch hat, 2013 natürlich auch.

                      Das Finanzamt hat meine Angaben leider nie korrigiert. Keine Ahnung, wie viel Geld ich da bis 2012 verschenkt habe.

                      Ich will es auch gar nicht wissen!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Abziehbare Vorsorgeaufwendungen

                        Hallo zusammen!

                        Auch bei mir weicht das FA von der Berechnung durch Elster ab. Bei den Sonderausgaben steht in meinem Bescheid unter "weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen", Unterpunkt "davon abziehbar": 3800 €. Elster nahm 4700 € an.

                        Ich selbst habe Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, zu einem geringen Teil auch aus selbstständiger Arbeit (1 Rechnung in 2013) und bin entsprechend ganz normal gesetzlich (pflicht-)versichert.
                        Meine Frau ist selbstständig tätig und ist freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, sie zahlt ihre Beiträge komplett selbst.

                        In der Anlage Vorsorgeaufwand habe ich auf Seite 1 in Zeile 11 bei mir mit "Ja" geantwortet, bei meiner Frau mit "Nein". Das ist dann doch wohl auch korrekt, oder?

                        Wie kommt es nun zu den unterschiedlichen Abzügen? Kann es sein, dass sich mein Finanzamt vertan hat und ein Einspruch Sinn macht?

                        Danke im Voraus!
                        Viele Grüße,
                        rumcajs

                        _______________________________________________
                        Update:
                        Meine Frage hat sich erledigt, denn meine Frau war im letzten Jahr tarsächlich nicht durchgängig freiwillig versichert, sondern hat sich für drei Monate familienversichern lassen, weil sie kein eigenes Einkommen hatte. Da hatte ich die Erläuterungen nicht genau genug durchgelesen.
                        Ich hätte also für uns beide ein "Ja" ankreuzen müssen, was die Behörde korrigiert hat und somit auch den korrekten Pauschbetrag angesetzt hat, der nur leider 900 € niedriger liegt.

                        Woher weiß das Finanzamt eigentlich davon? Meldet die Krankenkasse diese Tatbestände?

                        Jedenfalls vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit! ;-)

                        Grüße,
                        rumcajs
                        Zuletzt geändert von rumcajs; 15.08.2014, 15:36. Grund: gelöst

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                          #13
                          AW: Abziehbare Vorsorgeaufwendungen

                          Zitat von rumcajs Beitrag anzeigen
                          Woher weiß das Finanzamt eigentlich davon? Meldet die Krankenkasse diese Tatbestände?
                          Die Krankenkasse meldet das nicht, aber das Finanzamt hat sich das wohl zusammengereimt, wenn die Krankenkasse für den Zeitraum z.B. 01.04.-31.12. eingegangene Zahlungen meldet und dann davon weiß, dass sich jeder krankenversichern muss und daher unterstellt, dass Ihr Eurer Pflicht auch vom 01.01.-31.03. irgendwie nachgekommen seid. Da bleiben dann nicht mehr so viele Möglichkeiten, wenn der andere Ehegatte sozialversicherungspflichtig ist.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            AW: Abziehbare Vorsorgeaufwendungen

                            Hallo miteinander! Beim Thema "Abziehbare Vorsorgeaufwendungen" habe ich folgendes Problem: Der Ehegatte ist Arbeitnehmer, die Ehegattin führt einen kleinen Gewerbebetrieb. Sie bleibt dabei aber mit ihren Einnahmen unter der Grenze, bei der sie eine eigene Krankenversicherung abschließen müsste, ist also beim Ehegatten in der gesetzlichen KV mitverischert. Dementsprechend wurde bei den Vorsorgeaufwendungen in der Zeile 11 beim Ehegatten [1] und bei der Ehegattin [2] eingetragen. Elster berechnet hieraus im konkreten Fall abziehbare Vorsorgeaufwendungen von weit über 4.000 €, das Finanzamt erkennt aber nur die maximale Pauschale von 3.800 € an. Es nimmt also an, dass auch die Ehegattin steuerfreie Zuschüsse zur KV erhält, obwohl sie keine eigene KV abgeschlossen hat. Was ist richtig?

                            Vorab meine Dank für eventuelle Antworten!
                            Zuletzt geändert von Alter Herr; 15.11.2014, 18:33.

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                              #15
                              AW: Abziehbare Vorsorgeaufwendungen

                              Zitat von Alter Herr Beitrag anzeigen
                              Hallo miteinander! Beim Thema "Abziehbare Vorsorgeaufwendungen" habe ich folgendes Problem: Der Ehegatte ist Arbeitnehmer, die Ehegattin führt einen kleinen Gewerbebetrieb. Sie bleibt dabei aber mit ihren Einnahmen unter der Grenze, bei der sie eine eigene Krankenversicherung abschließen müsste, ist also beim Ehegatten in der gesetzlichen KV mitverischert. Dementsprechend wurde bei den Vorsorgeaufwendungen in der Zeile 11 beim Ehegatten [1] und bei der Ehegattin [2] eingetragen. Elster berechnet hieraus im konkreten Fall abziehbare Vorsorgeaufwendungen von weit über 4.000 €, das Finanzamt erkennt aber nur die maximale Pauschale von 3.800 € an. Es nimmt also an, dass auch die Ehegattin steuerfreie Zuschüsse zur KV erhält, obwohl sie keine eigene KV abgeschlossen hat. Was ist richtig?

                              Vorab meine Dank für eventuelle Antworten!
                              Das Finanzamt hat Recht. Es ist zweimal JA einzutragen in Zeile 11 Anlage Vorsorgeaufwand, weil die Ehefrau keine eigene Beiträge zahlt und beim Ehemann mitversichert ist.
                              Mfg

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