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Absetzbarkeit berufsbegleitendes Masterstudium

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    Absetzbarkeit berufsbegleitendes Masterstudium

    Hallo Zusammen,

    ich plane in Kürze ein Masterstudium (berufsbegleitend) zu absolvieren. Da ich bereits im Arbeitsleben stehe, kann ich dieses vollständig im Rahmen der Werbungskosten absetzen.

    Die Kosten für das Masterstudium sind vor Beginn des Studiums in Form eines Einmalbeitrages (30.000 EUR) zu begleichen. Meine Frage ist, ob ich die kompletten 30.000 EUR im Jahr 2014 ansetzen darf oder muss ich auf mehrere Jahre verteilen oder gar abschreiben?

    Hat jemand eine einfache Rechnung parat, wie ich mir meine "Steuerersparnis" für das Studium vorab ausrechen kann, ohne alles in ein Steuerprogramm eingeben zu müssen?

    Vielen Dank im Voraus! ;-)

    Grüße
    Sunmexx

    #2
    AW: Absetzbarkeit berufsbegleitendes Masterstudium

    DAs Forum ist völlig falsch (elektronische Lohnsteuerbescheinigung).

    Bei Werbungskosten gilt das Jahr der Zahlung. Evtl. Ersatz ist abzuziehen. Bei Studienkosten wird auch nichts abgeschrieben. Wenn Du 10.000 Euro verdienst, ist der Grenzsteuersatz anders als bei 80.000 im Jahr. Geh bei einem Normalverdiener mal von einem Drittel steuerlicher Auswirkung aus.

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