Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage V, Zeile 33

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage V, Zeile 33

    Frage an das Forum zur Anlage V, Zeile 33,
    ich habe 2012 zum ersten mal eine Steuererklärung zu einer in diesem Jahr erworbenen Immobilie abgegeben, AfA selbst ermittelt (bin Architekt), wurde vom Finanzamt akzeptiert. Da Summe AfA 2012 anders als 2013, da Immobilienerwerb in der Mitte des Jahres war, muss nun für die Steuererklärung 2013 die AfA Berechnung noch einmal eingereicht "lt. bes. Blatt" oder reicht "wie 2012" anzukreuzen und den AfA Betrag für das volle Jahr anzugeben?
    Vielen Dank im Voraus

    #2
    AW: Anlage V, Zeile 33

    Die Angabe wie Vorjahr sollte eigentlich reichen, da im FA nach deinen Angaben aus 2012 ebenfalls im System eine AfA Tabelle aufgebaut wurde (oder sollte zumindest).
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar

    Lädt...
    X