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    Beiträge zur Krankenversicherung

    Hallo zusammen,

    mein Steuerbescheid weicht von meinem Elster-Antrag ab. Es liegt an den Beiträgen zur Krankenkasse sowie zur Pflegeversicherung - diese wurden im Steuerbescheid ca. halbiert.

    Jetzt stellt sich mir die Frage, ob die Elsterberechnung falsch ist, der Bescheid oder ob ich etwas falsch angegeben habe.


    Kann das etwas mit der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 zu schaffen haben? Hier habe ich einmal Ja (bei mir sozialversicherungspfl. Angestellter) und Nein (bei meiner Frau) angekreuzt.

    Meine Frau ist aktuell zuhause und erzieht unsere Kinder (die 1 und 2 sind). Sie ist nicht bei mir mitversichert - ihre gesetzliche Versicherung läuft aktuell noch selbst weiter, solange sie die Kinder erzieht.

    Anstelle von einer Rückzahlung (909 €) müsste ich jetzt nachzahlen (358 €).


    Weiß jemand woran das liegen kann?

    Vielen Dank schon einmal

    hias
    Zuletzt geändert von hias123; 22.07.2014, 14:16.

    #2
    AW: Beiträge zur Krankenversicherung

    Der Text zu Zeile 11 und die Eingabehilfe sind in meinen Augen an dieser Stelle nicht selbst erklärend. Da Du Dich etwas undeutlich ausgedrückt hast bei dem Versicherungsstatus Deiner Frage, spekuliere ich mal den Standardfall, der wie folgt aussähe (wenn das bei Euch nicht stimmt, dann fehlen nötige Infos von Dir):

    Ehemann gesetzlich krankenversichert wegen sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis, Ehefrau BISHER auch. Ehefrau nunmehr in Elternzeit mit der Folge, dass ihre gesetzliche KV OHNE eigene Beiträge weiterläuft.

    In diesem Fall ist auch bei der Ehefrau "ja" anzukreuzen. Knackpunkt ist der Gesetzeswortlaut: "... Steuerpflichtige, die ganz oder teilweise OHNE EIGENE AUFWENDUNGEN Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben oder ..." Das macht ja auch Sinn, denn der höhere Höchstbetrag ist für die Leute, die das alles komplett aus eigener Tasche zahlen müssen, was bei Euch ja gerade nicht der Fall wäre.

    Spekulationsmodus Teil 2: Die Nachzahlung kommt zustande aufgrund der steuerfreien dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen wie Mutterschaftsgeld oder Elterngeld, KANN also vollkommen korrekt sein.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Beiträge zur Krankenversicherung

      Hallo Piccard777,

      vielen Dank schon einmal für die Antwort. Mit der Zeile 11 habe ich -offensichtlich- wirklich meine Probleme gehabt! :-)

      Du hast mit dem Standardfall
      "Ehemann gesetzlich krankenversichert wegen sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis, Ehefrau BISHER auch. Ehefrau nunmehr in Elternzeit mit der Folge, dass ihre gesetzliche KV OHNE eigene Beiträge weiterläuft."
      richtig spekuliert. Zukünftig probiere ich präziser zu formulieren!

      Nur noch einmal als Frage, dass ich es auch wirklich abhaken kann:
      Der Steuerbescheid ist richtig, bzw. die Krankenversicherungsbeiträge sind korrekter weise halbiert worden, da ich in Zeile 11 für meine Frau JA hätte ankreuzen müssen?

      Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen kann demnach erweitert werden, wenn z.B. meine Frau ihre Krankenkassenkosten (warum auch immer) selbst zahlen würde?

      Vielen Dank für die Hilfe zum besseren Verständnis.

      hias123

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        #4
        AW: Beiträge zur Krankenversicherung

        Nicht ganz, die Krankenversicherungsbeiträge werden NICHT halbiert. Die BASISkrankenversicherungsbeiträge (= bei gesetzlich Krankenversicherten 96 % des Krankenversicherungsbeitrags) und die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung werden angesetzt, egal wie hoch. Sind damit die Höchstbeträge von 2x 1.900 € überschritten, bleibt es dabei. Sind die Höchstbeträge noch nicht erreicht, kann mit weiteren Vorsorgeaufwendungen bis zu den 2x 1.900 € aufgefüllt werden. Vielleicht ist das bei dir rein zufällig so etwa die Hälfte.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Beiträge zur Krankenversicherung

          Soweit wie Du das beschreibst, finde ich es logisch und verständlich.

          Allerdings gibt es mir jetzt im Vergleich zum Jahr 2012 ein Rätsel auf... :-(

          Im Jahr 2012 (noch unverheiratet und Steuerklasse 1) wurde auch mein voller Beitrag zur Krankenversicherung (< 3000 €) verwendet, was wiederum allein schon die 1.900 € deutlich übersteigt.

          Wie kann das sein?

          Kommentar


            #6
            AW: Beiträge zur Krankenversicherung

            Wahrscheinlich ist es besser, wenn Du (z.B. aus der Steuerberechnung aus deinem Steuerprogramm) die genauen Zahlen aus dem Bescheidbereich mit den Vorsorgeaufwendungen und den Text mal hier posten könntest, denn sonst bleibt das alles Spekulation. Ich habe im Moment das Gefühl, dass da die Günstigerprüfung reinspielt: Bis 2004 gab es noch eine ganz andere Berechnung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. Bis zum Jahr 2019 (in den Jahren 2013-2019 allerdings mit jährlich abschmelzenden Beträgen) wird automatisch geprüft, ob die alte oder die neue Rechtslage für Dich bzw. Euch günstiger ist. Je nach Ergebnis erfolgt dann auch die entsprechende Darstellung im Bescheid. Dabei kann es durchaus sein, dass im Jahr X die alte, im Jahr Y die neue und im Jahr Z wieder die alte Rechtslage angewandt wird.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Beiträge zur Krankenversicherung

              Vielen Dank für die Antwort. Es wurmt mich, das nicht rauszubekommen! Sobald ich dazu komme, stelle ich die Angaben hier rein.

              Grüße

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                #8
                AW: Beiträge zur Krankenversicherung

                Hallo Picard777,

                hier die Werte der Elster-Berechnung:

                Sonderausgaben
                ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
                Summe der Altersvorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . 8.248
                davon 76 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.269
                abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -4.124
                verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.145 . 2.145
                Beiträge zur Krankenversicherung
                - Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.156
                - Ehefrau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
                Summe Krankenversicherungsbeiträge . . . . . . . 7.156 . . 7.156
                ab Kürzungsbetrag nach
                § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . . . . . . . . -143
                verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.013
                Beiträge zur Pflegeversicherung
                - Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 895
                - Ehefrau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
                Summe Pflegeversicherungsbeiträge . . . . . . . . . 895 . . . 895
                Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. . . . . . . . 7.908
                ab Beitragsrückerstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
                ab sonstige steuerfreie Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . 0
                verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.908 . 7.908
                Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . . . 10.053. . .

                Hier die Werte aus der Steuerberechnung:


                Sonderausgaben
                ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
                Summe der Altersvorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . 8.247
                davon 76 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.268
                abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -4.123
                verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.145 . 2.145
                Beiträge zur Krankenversicherung
                - Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.578
                - Ehefrau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
                Summe Krankenversicherungsbeiträge . . . . . . . 3.578. . 3.578
                ab Kürzungsbetrag nach
                § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . . . . . . . . -143
                verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.435
                Beiträge zur Pflegeversicherung
                - Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 448
                - Ehefrau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
                Summe Pflegeversicherungsbeiträge . . . . . . . . . 448 . . . 448
                Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. . . . . . . . 3.883
                ab Beitragsrückerstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
                ab sonstige steuerfreie Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . 0
                verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.883. 3.883
                Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . . . 6.028. . .

                Ich habe übrigens die ELSTER-Berechnung noch einmal mit 2x JA bei der Zeile 11 der Vorsorgeaufwendungen durchgeführt. Bei ELSTER bleibt die Berechnung gleich, also auch da hätte ich eine Rückzahlung bekommen müssen.

                Im Text findet sich der üblich Satz: " Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen...."


                Vielleicht hast Du noch eine Idee?

                Aktuell überlege ich, ob ich einen Einspruch gegen den Bescheid einreiche da die Berechnung deutlich von der ELSTER-Berechnung abweicht.
                Das ist übrigens das erste Mal, seit sieben Jahren - ansonsten hat es immer Cent genau gestimmt.

                Vielen Dank und Grüße

                Kommentar


                  #9
                  AW: Beiträge zur Krankenversicherung

                  Hallo,
                  besteht die Möglichkeit, dass bei KV und PV die Beträge AN und AG zusammengerechnet und eingetragen wurden?
                  Wenn ich anhand der Steuerberechnung KV /8,9% teile und RV /76% und dann durch 18,9% ergibt es einen Sinn
                  Grüsse
                  Kontierung

                  in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Beiträge zur Krankenversicherung

                    Hallo Kontierung,

                    nein, ich habe es nicht zusammengezählt eingetragen.

                    Mir ist aber gerade aufgefallen, dass ich bei der Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeile 31 und 32 auch ausgefüllt habe - ich habe die Werte deshalb doppelt drin, oder?

                    Insgesamt stimmt es dann immer noch nicht ganz, aber es geht in die richtige (leider für mich falsche) Richtung.

                    Vielen Dank und Grüße

                    hias123

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Beiträge zur Krankenversicherung

                      Zitat von hias123 Beitrag anzeigen
                      Mir ist aber gerade aufgefallen, dass ich bei der Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeile 31 und 32 auch ausgefüllt habe - ich habe die Werte deshalb doppelt drin, oder?
                      Hattest du nicht weiter oben noch bestätigt, dass du gesetzlich versichert bist? 31ff ist für private Krankenversicherungen, wenn man dort den Beitrag zur GKV nochmal einträgt, wird er logischerweise falsch doppelt berücksichtigt.

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                        #12
                        AW: Beiträge zur Krankenversicherung

                        Damit ist meine Anfrage gelöst. Übles eigenes verschulden.

                        Vielen Dank an alle, die mir bei der Suche geholfen haben!!

                        Beste Grüße
                        hias123

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