Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Muss ich Trotz Schätzung noch Steuernbezahlen?????

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Muss ich Trotz Schätzung noch Steuernbezahlen?????

    Hi ich habe ein kleines Problem,

    ich habe vom Finanzamt Post bekommen, ich muss von 2011 -2013 noch eine Steuererklärung machen sagen sie in dem Schreiben jedoch habe sie mich für 2011 2012 Geschätz und ich habe beide Schätzungen bezahlt .......

    Muss ich nun die Erklärungen erbringen ?

    Muss ich gegeben fall Nachzahlen trotz bezahlter Schätzung?

    ...Danke im Voraus

    #2
    AW: Muss ich Trotz Schätzung noch Steuernbezahlen?????

    Hi,

    Dein Problem ist kein ELSTER-Problem. Frage einen StB, LStHV oder das Internet.
    Freundlicherweise habe ich für Dich mal gebingt:
    -nur ein Beispiel:
    http://www.iww.de/pstr/archiv/checkl...laerung-f10001
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Muss ich Trotz Schätzung noch Steuernbezahlen?????

      Trotz der erfolgten Schätzung bist du weiterhin verpflichtet die Steuererklärungen für die entsprechenden Jahre einzureichen. Dies sollte eigentlich auch in den Erläuterungen der Bescheide stehen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar

      Lädt...
      X