Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erste Steuererklärung, Neuling erbittet Hilfestellung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erste Steuererklärung, Neuling erbittet Hilfestellung

    "Erste Steuererklärung, Neuling erbittet Hilfestellung"

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    angemeldet habe ich mich hier um Hilfestellung bei meiner ersten Steuererklärung zu erbitten. Gerade gestern habe ich den Bescheid bekommen.

    2013 war ich ab Februar und dann anschließend bis Feb 14 arbeitssuchend, gleichsam freiberuflich tätig. Als Kleinunternehmer habe ich vereinzelt Jobs angenommen, bin jedoch nicht über den Freibetrag von 8000 etwas € gekommen. Für jene Arbeitstage meldete ich mich beim Arbeitsamt ab.

    Nun würde ich gerne wissen wie ich diesen Umstand in meinen Formularen angebe und ob das AG1 steuerlich geltend gemacht werden kann, weiter ob ich, obwohl unter Freibetrag, eine Einkommenssteuernachzahlung erwarten muss.

    Gerne möchte ich als absoluter Neuling noch erfragen wie genau ich meine vereinzelten Aufträhe "beweise"; Muss ich die Kontoauszüge zu den Rechnungen beiliegen? Wenn ja, für das ganze Jahr oder nur für den Auftrag?

    Ausserdem habe ich leider bei der laufenden Rechnungsnummer zwei mal einen Fehler drinnen, ist dies nun eine Katastrophe, oder kann ich das korrigiert erneut ausdrucken? (Habe zwei Mal eine höhere Nummer als richtig gewesen wäre..)

    Sehr würde ich mich ausserdem über Auskunft zu den auszufüllenden Formularen freuen und was ich anbei legen muss. Die Rechnungen kann ich einfach ausdrucken, richtig?

    Beste Grüße und im Vorraus mehr als viel, viel Dank!

    Denny

    #2
    AW: Erste Steuererklärung, Neuling erbittet Hilfestellung

    Hallo,

    zum Kleinunternehmen:
    Du machst:
    Umsatzsteuererklärung
    Gewinnermittlung (formlos oder EÜR erstellen)

    anschliessend:
    Einkommensteuererklärung
    Hauptvordruck (Zeile 94 nicht vergessen)
    Anlage Vorsorgeaufwand
    Anlage G oder S (Kleinunternehmen)
    Zuletzt geändert von stiller; 09.08.2014, 11:15.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Erste Steuererklärung, Neuling erbittet Hilfestellung

      angemeldet habe ich mich hier um Hilfestellung bei meiner ersten Steuererklärung zu erbitten. Gerade gestern habe ich den Bescheid bekommen.
      Du sagst, dass du einen Bescheid erhalten hast. Du meinst damit aber nicht den Steuerbescheid oder? Weil deine Steuererklärung hast du ja offensichtlich noch nicht gemacht? War es eine Schätzbescheid des Finanzamts oder meinst du einfach nur die Erinnerung zur Abgabe einer Steuererklärung?

      Gerne möchte ich als absoluter Neuling noch erfragen wie genau ich meine vereinzelten Aufträhe "beweise"; Muss ich die Kontoauszüge zu den Rechnungen beiliegen? Wenn ja, für das ganze Jahr oder nur für den Auftrag?
      Deine Einnahmen musst du nicht "beweisen"? Es sei denn das Finanzamt fordert dich dazu auf.
      Es reicht wenn du die Einnahmen in deiner Gewinnermittlung korrekt aufführst.

      Belegen musst du nur deine Betriebsausgaben.
      Aber wenn deine Einnahmen sowieso unter dem Grundfreibetrag von 8.xxx Euro waren, dann kommt eh keine Steuer raus.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Erste Steuererklärung, Neuling erbittet Hilfestellung

        Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
        Aber wenn deine Einnahmen sowieso unter dem Grundfreibetrag von 8.xxx Euro waren, dann kommt eh keine Steuer raus.
        @DennyFrage,

        auch bei 0 Steuer müssen die Erklärungen abgegeben werden! Im Zweifel fülle irgendeine Software aus und berechne selbst die Steuer.
        Zuletzt geändert von stiller; 09.08.2014, 11:23.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

        Kommentar


          #5
          AW: Erste Steuererklärung, Neuling erbittet Hilfestellung

          Recht herzlichen Dank für die Antworten!

          Zusammenfassend ist es also so:

          Ich muss keine Rechnungen oder Kontoauszüge beifügen, das Ausfüllen von Formularen + Gewinnauskunft ist ausreichend. Weiter muss ich bei nicht Erreichen des Freibetrages keine Nachzahlungen befürchten (Auch in Summe mit AG1)
          Weiter würde ich gerne nochmal auf den Umstand der falschen Rechnungsnummern hinweisen und hier Auskunft erbitten.

          Beste Grüße,

          Kommentar


            #6
            AW: Erste Steuererklärung, Neuling erbittet Hilfestellung

            [QUOTE=DennyFrage Weiter muss ich bei nicht Erreichen des Freibetrages keine Nachzahlungen befürchten (Auch in Summe mit AG1)
            Weiter würde ich gerne nochmal auf den Umstand der falschen Rechnungsnummern hinweisen und hier Auskunft erbitten.

            Beste Grüße,[/QUOTE]

            Hallo, Dein Steuerberechnungsproramm wird es zeigen, ob Nachzahlung oder nicht.
            Bzgl. der Rechnungsnummern könntest Du berichtigte Rechnungen erstellen. Aber frage da mal Dein FA!
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

            Kommentar


              #7
              AW: Erste Steuererklärung, Neuling erbittet Hilfestellung

              Hallo,

              kommst du mit ALG 1 über den Freibetrag von 8130 € bezahlst du Steuern und zwar mit dem Prozentsatz der auf die gesamten Einkünfte entfällt. Steuer entfällt auf das Einkommen.
              z.Bsp. Gewinn Kleinunternehmen 5000 € - keine Steuer
              Gewinn Kleinunternehmen 5000 € + ALG I 8000 € Steuersatz bei 13000€ ca. 7%
              Dann werden deine 5000€ mit 7% versteuert ergibt Nachzahlung 350 €

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                AW: Erste Steuererklärung, Neuling erbittet Hilfestellung

                Klasse, das hilft mir wirklich weiter, ich danke euch!

                Kann mir wer eventuell noch ein solches Programm für Dummys empfehlen? Ich würde gerne versuchen meine Steuererklärung selbst zu machen, ist dies ratsam? (Waren sehr wenige Geschäftsvorgänge)

                Beste Grüße,

                Kommentar


                  #9
                  AW: Erste Steuererklärung, Neuling erbittet Hilfestellung

                  Hallo,

                  lade dir Elsterformular im Gesamtumfang herunter (kostenlos) und installiere es.
                  Beachte Ausfüllhilfe und natürlich die Hinweise von stiller. ZITAT

                  zum Kleinunternehmen:
                  Du machst:
                  Umsatzsteuererklärung
                  Gewinnermittlung (formlos oder EÜR erstellen)

                  anschliessend:
                  Einkommensteuererklärung
                  Hauptvordruck (Zeile 94 nicht vergessen)
                  Anlage Vorsorgeaufwand
                  Anlage G oder S (Kleinunternehmen)
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Erste Steuererklärung, Neuling erbittet Hilfestellung

                    Nur als kleiner Hinweis, runterladen kannst du es hier: https://www.elster.de/elfo_down.php
                    Wie schon alles erwähnt - den Gesamtumfang herunterladen. In der Übersicht erkennt man auch gut, warum..

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Erste Steuererklärung, Neuling erbittet Hilfestellung

                      Danke euch allen sehr! Ich finde es toll, wenn man seinen Mitmenschen einfach so so engagiert hilft, wirklich klasse!

                      gerade bin ich schon dabei die Steuerklärung zu machen und eure Hilfestellung war mir da sehr hilfreich. Gerne würde ich noch erfragen, welche Anlagen bzw welche Zeilen auszufüllen sind, wenn ich als Kleinunternehmer Umsatzssteuerbefreit bin und nicht über die 17500 gekommen bin

                      LG

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Erste Steuererklärung, Neuling erbittet Hilfestellung

                        Da verweise ich nochmal auf FIGUL:

                        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                        zum Kleinunternehmen:
                        Du machst:
                        Umsatzsteuererklärung
                        Gewinnermittlung (formlos oder EÜR erstellen)

                        anschliessend:
                        Einkommensteuererklärung
                        Hauptvordruck (Zeile 94 nicht vergessen)
                        Anlage Vorsorgeaufwand
                        Anlage G oder S (Kleinunternehmen)

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Erste Steuererklärung, Neuling erbittet Hilfestellung

                          Vielen Dank euch allen! Als Fotograf mit Kleinunternehmerregelung muss ich auch die Anlage Ur der Umsatzsteuererklärung beilegen, ja? Wenn dem so ist, welche Umsätze muss ich dann in den Zeilen unter "Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug" eintragen bzw wo muss ich da überhaupt etwas eintragen?

                          Beste Grüße und vielen Dank im Voraus!!!

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Erste Steuererklärung, Neuling erbittet Hilfestellung

                            Welche Umsätze als Fotograf willst Du denn in Anlage UR eintragen?
                            Gruss (S)stiller
                            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Erste Steuererklärung, Neuling erbittet Hilfestellung

                              Zitat von DennyFrage Beitrag anzeigen
                              Vielen Dank euch allen! Als Fotograf mit Kleinunternehmerregelung muss ich auch die Anlage Ur der Umsatzsteuererklärung beilegen, ja? Wenn dem so ist, welche Umsätze muss ich dann in den Zeilen unter "Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug" eintragen bzw wo muss ich da überhaupt etwas eintragen?

                              Beste Grüße und vielen Dank im Voraus!!!
                              Hallo DennyFrage,

                              lt. Eingabehilfe ist die Anlage UR ist für Auslandsgeschäfte -> innergemeinschaftliche Erwerbe, Dreiecksgeschäfte, innergemeinschaftliche Lieferungen usw.
                              Sollte kaum passen für dich.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X