Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kleinunternehmerregelung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kleinunternehmerregelung

    Hallo,

    Folgende Situation: Ich habe im Jahr 2013 die Umsatzgrenze von 17.500 € überschritten, erwarte für das Jahr 2014 aber keine 50.000 €. Daher dachte ich, ich bin im Jahr 2014 noch Kleinunternehmer. Ist das richtig so?

    Weil jetzt kam Post vom Finanzamt, ich solle meine Umsatzsteueranmeldung für Q1 und Q2 2014 abgeben. Ich gebe auf den Rechnungen aber keine Umsatzsteuer an?

    Was soll ich machen? Bin ich jetzt noch Kleinunternehmer oder erst ab nächstem Jahr?

    Phil

    #2
    AW: Kleinunternehmerregelung

    Wenn Du die Grenze von 17.500 im Vorjahr überschritten hast, dann bist Du kein Kleinunternehmer mehr. Siehe § 19 Umsatzsteuergesetz.

    Kommentar


      #3
      AW: Kleinunternehmerregelung

      Okay.. Danke für die Antwort. Das habe ich natürlich bislang versäumt.

      Was soll ich jetzt tun? Wie läuft das mit der Umsatzsteueranmeldung? PS: Ich habe im Vorjahr keine Umsatzsteuer bezahlt.

      Kommentar


        #4
        AW: Kleinunternehmerregelung

        Zitat von mycenter Beitrag anzeigen
        Was soll ich jetzt tun?
        Wenn Du noch kein Zertifikat hast dann musst Du das auf ElsterOnline noch beantragen.

        Dann entweder ElsterFormular für Unternehmer oder ElsterFormular im Gesamtumfang runterladen, installieren, starten, im Bereich 'Unternehmer' die Umsatzsteuer-Voranmeldung auswählen, ausfüllen und absenden.

        Kommentar


          #5
          AW: Kleinunternehmerregelung

          Danke für die Antwort! Jetzt gibt es aber noch ein Problem, ich bin 17 und nur über Vormundschaftsgericht zum Unternehmer geworden. Für ElsterOnline muss ich aber 18 sein... Gibt es da noch einen anderen Weg?

          Kommentar


            #6
            AW: Kleinunternehmerregelung

            Hallo,

            >>>Jetzt gibt es aber noch ein Problem, ich bin 17 und nur über Vormundschaftsgericht zum Unternehmer geworden. Für ElsterOnline muss ich aber 18 sein... Gibt es da noch einen anderen Weg?

            Das ist kein Problem. Such' dir jemanden über 18, der beantragt dann das Zertifikat auf seinen Namen, das ist der einfachste Weg.
            Anmerkung: Die Zertifikate sind nicht personengebunden, man kann - und darf - damit auch fremde Erklärungen abgeben.


            >>>Ich gebe auf den Rechnungen aber keine Umsatzsteuer an?

            Das ist hingegen ein Problem, denn auch die nicht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer musst du natürlich abführen.
            Ob du die Rechnungen noch nachträglich ändern kannst ist fraglich. Was für Kunden hast du denn so? (es geht um privat oder gewerblich)

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              AW: Kleinunternehmerregelung

              Hallo,

              Danke. Kann ich zum ersten Punkt auch beantragen, dass ich die Voranmeldung nichtelektronisch abgebe?

              Zu den Rechnungen: Kann ich leider nicht mehr ändern.. Ist alles gewerblich. Jetzt muss ich wohl mit 19 % Minus rechnen, oder?


              Ach und: Wenn wir gerade dabei sind, danke schonmal für die Antworten: Wo kommen denn Affiliate-Partnerprogramme wie affilli.net, tradedoubler.de, Amazon oder Bannerprogramme, wie Google Adsense rein?

              Grüße,
              Phil

              Kommentar


                #8
                AW: Kleinunternehmerregelung

                Hallo,

                >>> Kann ich zum ersten Punkt auch beantragen, dass ich die Voranmeldung nichtelektronisch abgebe?

                Beantragen kannst du alles, aber ob dem stattgegeben wird? Ein Argument könnte sein, dass du persönlich gar kein Zertifikat bekommen kannst. Aber das Finanzamt wird dann vermutlich den gleichen Tipp geben wie ich.
                Hast du denn niemanden über 18? Keine Eltern? Brachst du als Minderjähriger für das Gewerbe keinen Vormund (o.ä.)?


                >>>Ist alles gewerblich.

                Das ist doch sehr gut. Private Kunden wirst du nämlich schwer davon überzeugen können, dir einfach so 19% nachzuzahlen, bei gewerblichen Kunden ist das aber oft egal (Voraussetzung ist, dass die Vorsteuer ziehen können, dann bekommen sie die Steuer wieder erstattet). Ich würde da mal freundlich nachfragen.

                Noch was: Sind es überhaupt deutsche Kunden? (davon war ich jetzt erstmal ausgegangen, aufgrund der Zusatzfrage bezüglich Affiliate bin ich mir aber nicht sicher)


                >>>Wo kommen denn Affiliate-Partnerprogramme wie affilli.net, tradedoubler.de, Amazon oder Bannerprogramme, wie Google Adsense rein?

                Bei dir wohl in die EÜR und die Anlage G.
                (Wieder) Aktueller Thread zum Thema: https://www.elster.de/anwenderforum/...hmen-eintragen

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Kleinunternehmerregelung

                  Hi,

                  Zu 1: Ich bin zwar was das Gewerbe angeht voll geschäftsfähig, aber halt noch unter 18. Ich beantrage mal die Papierform, weil das über die Eltern halt auch schwierig ist..

                  Zu 2: Ja, sind deutsche Kunden. Kommt das nicht ein bisschen blöd, wenn ich da nachträglich angekrochen komme?

                  Zu 3: Was ist eine EÜR?
                  Ich mache, weil ich ja die Aufforderung vom Finanzamt bekommen habe, gerade eine Umstatzsteuervoranmeldung für die vergangenen Quartale. Wusste halt vorher nichts davon :S

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Kleinunternehmerregelung

                    Zitat von mycenter Beitrag anzeigen
                    Hi,

                    Zu 2: Ja, sind deutsche Kunden. Kommt das nicht ein bisschen blöd, wenn ich da nachträglich angekrochen komme?
                    Hallo,
                    eigentlich nicht, Du hast Deine Rechnungen Brutto (ohne ausgewiesene Umsatzsteuer) erstellen müssen. Nun rechnest Du 19% Umsatzsteuer runter und weist sie aus. Sollten Kunden Unternehmer sein, können die es endlich per Vorsteuer zurückholen, für Privatkunden ändert sich nichts.

                    Beispiel:
                    Rechnung alt 119 Euro

                    Rechnung neu
                    100 Euro
                    19 Euro Umsatzsteuer
                    Gesamt 119 Euro

                    Andererseits kannst Du Dir die bescheinigte Umsatzsteuer von anderen Unternehmern als Vorsteuer zurückholen.
                    Zuletzt geändert von stiller; 09.08.2014, 17:13. Grund: Vorsteuer
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Kleinunternehmerregelung

                      Hallo,

                      >>>Zu 1: Ich bin zwar was das Gewerbe angeht voll geschäftsfähig, aber halt noch unter 18. Ich beantrage mal die Papierform, weil das über die Eltern halt auch schwierig ist..

                      Ja, mach das, kann durchaus funktionieren (es gibt die Papiermöglichkeit nach wie vor, auch weil nicht jeder Gewerbetreibende einen PC hat - kann ich persönlich zwar nicht nachvollziehen, aber egal).


                      >>>Zu 2: Ja, sind deutsche Kunden. Kommt das nicht ein bisschen blöd, wenn ich da nachträglich angekrochen komme?

                      Klar werden die nicht erbaut sein, aber ein Versuch ist es wohl wert (je nach Höhe der Rechnung natürlich).
                      Ich würde vielleicht einfach die alte Rechnung stornieren mitsamt einer neuen zzgl. Umsatzsteuer, dazu dann eine kurze Erklärung, insbesondere, dass sie sich die Steuer sofort als Vorsteuer zurückholen können (sollte aber eigentlich jeder Unternehmer wissen).


                      >>>Zu 3: Was ist eine EÜR?

                      Einnahmeüberschussrechnung, geht auch mit Elster. Das gehört aber zur Steuererklärung, also erst im nächsten Jahr.
                      Aber vielleicht hatte ich dich auch falsch verstanden, meintest du vielleicht, wo Affiliate-Erträge in der Umsatzsteuervoranmeldung hingehören?

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Kleinunternehmerregelung

                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                        Aber vielleicht hatte ich dich auch falsch verstanden, meintest du vielleicht, wo Affiliate-Erträge in der Umsatzsteuervoranmeldung hingehören?
                        Korrekt, das meinte ich. Sorry, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt haben sollte.


                        Zitat von stiller
                        Du hast Deine Rechnungen Brutto (ohne ausgewiesene Umsatzsteuer) erstellen müssen. Nun rechnest Du 19% Umsatzsteuer runter und weist sie aus. Sollten Kunden Unternehmer sein, können die es endlich per Vorsteuer zurückholen, für Privatkunden ändert sich nichts.
                        Okay, also gehen praktisch 19 % meiner Einnahmen dann weg?
                        Die neue Rechnung muss ich dann den Kunden zuschicken? - Es sind alles Unternehmer

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Kleinunternehmerregelung

                          Hat sich überschnitten.

                          Du hast nun selbst Vorsteuern!
                          Gruss (S)stiller
                          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Kleinunternehmerregelung

                            Hallo,

                            >>>Nun rechnest Du 19% Umsatzsteuer runter und weist sie aus.

                            Nee, so meinte ich das natürlich nicht, denn dann kann er sich die Änderung auch gleich sparen, und einfach nur die Steuer beim Finanzamt zahlen (nur der Vorteil der Vorsteuer für die Kunden ginge dann verloren).

                            Da man aber zwischen Unternehmen so gut wie immer Nettopreise aushandelt, sehe ich die alten Rechnungen auch als Nettorechnungen an (hier aufgrund der Kleinunternehmerschaft gleichzeitig Brutto). Ich würde jetzt einfach noch 19% draufrechnen, die müssen dann die Kunden nachzahlen, ich muss das aber natürlich ans Finanzamt weiterreichen, und die Kunden holen es sich über die Vorsteuer wieder zurück, Kreis geschlossen; unterm Strich ändert sich für niemanden etwas.


                            >>>Korrekt, das meinte ich. Sorry, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt haben sollte.

                            OK. Und nein, es war nicht missverständlich von dir, manchmal redet man halt aneinander vorbei.

                            Dann noch zwei Nachfragen:
                            1. sind das Einnahmen oder Ausgaben? (man kann ja Banner auf seine Seite stellen=Einnahmen, oder über Banner Werbung schalten=Ausgaben)
                            2. sind das deutsche Umsätze, also mit Umsatzsteuer?

                            Stefan

                            Hallo,

                            >>>Nun rechnest Du 19% Umsatzsteuer runter und weist sie aus.

                            Nee, so meinte ich das natürlich nicht, denn dann kann er sich die Änderung auch gleich sparen, und einfach nur die Steuer beim Finanzamt zahlen (nur der Vorteil der Vorsteuer für die Kunden ginge dann verloren).

                            Da man aber zwischen Unternehmen so gut wie immer Nettopreise aushandelt, sehe ich die alten Rechnungen auch als Nettorechnungen an (hier aufgrund der Kleinunternehmerschaft gleichzeitig Brutto). Ich würde jetzt einfach noch 19% draufrechnen, die müssen dann die Kunden nachzahlen, ich muss das aber natürlich ans Finanzamt weiterreichen, und die Kunden holen es sich über die Vorsteuer wieder zurück, Kreis geschlossen; unterm Strich ändert sich für niemanden etwas.


                            >>>Korrekt, das meinte ich. Sorry, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt haben sollte.

                            OK. Und nein, es war nicht missverständlich von dir, manchmal redet man halt aneinander vorbei.

                            Dann noch zwei Nachfragen:
                            1. sind das Einnahmen oder Ausgaben? (man kann ja Banner auf seine Seite stellen=Einnahmen, oder über Banner Werbung schalten=Ausgaben)
                            2. sind das deutsche Umsätze, also mit Umsatzsteuer?

                            Stefan

                            PS: Wir sind jetzt schon mitten in der - unerlaubten - Steuerberatung, daher würde ich jetzt sagen, dass entweder ein Steuerberater oder Steuerbüro eingeschaltet wird, oder aber jemand der sich damit auskennt und das auch machen darf beauftragt wird (Buchhalter, da gibt es viele, die das nebenbei machen).
                            Wer macht eigentlich die Steuererklärung (incl. EÜR etc.)?
                            Und hast du wenigstens eine kleine Einweisung oder Schulung gemacht, etwa über die Handelskammer? Da gibt es oft Crashkurse zum Selbstständigmachen.


                            EDIT:

                            >>>Hat sich überschnitten.

                            Bei mir auch :-))) (ich hatte noch dazu mal wieder Softwareprobleme - nach langem Suchen hat sich herausgestellt, dass es an einem Bindestrich lag, was an dem anders war weiß ich aber auch nicht)


                            >>>Du hast nun selbst Vorsteuern!

                            Verstehe ich nicht, wo hat er jetzt Vorsteuern?
                            Natürlich bei seinen Einkäufen, meintest du das?
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Kleinunternehmerregelung

                              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                              Dann noch zwei Nachfragen:
                              1. sind das Einnahmen oder Ausgaben? (man kann ja Banner auf seine Seite stellen=Einnahmen, oder über Banner Werbung schalten=Ausgaben)
                              2. sind das deutsche Umsätze, also mit Umsatzsteuer?

                              PS: Wir sind jetzt schon mitten in der - unerlaubten - Steuerberatung, daher würde ich jetzt sagen, dass entweder ein Steuerberater oder Steuerbüro eingeschaltet wird, oder aber jemand der sich damit auskennt und das auch machen darf beauftragt wird (Buchhalter, da gibt es viele, die das nebenbei machen).
                              1. Einnahmen
                              2. Unterschiedlich, ich habe jetzt bei jeden einzeln mal geschaut. Adsense bspw zahlt Umsatzsteuer in Irland, da muss ich das in Feld 21 (sonstige nicht steuerbare Leistungen) eintragen; andere aber sitzen in Deutschland, da ist das anders..

                              Ja, dann höre ich jetzt mal auf zu fragen, bedanke mich aber recht herzlich für die Empfehlungen!

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X