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Einkommensteuererklärung - duales Studium

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    Einkommensteuererklärung - duales Studium

    Hallo,

    wir sind eine Familie mit 2 Kindern. Bis jetzt machte ich immer unsere Einkommensteuererklärung mit der Tax Software über Elster.
    Ab September 2014 beginnt unsere 20- jährige Tochter mit einem dualem Studium, bis jetzt hat sie FSJ gemacht. Da die Hochschule an einem anderem Ort ist als ihr Arbeitsplatz, benötigt sie ein Zimmer für die Ausbildungszeit.
    Habe schon gelesen, dass sie viel steuerlich absetzen wird können (Fahrten zur Arbeit, wöchentliche Fahrten nach Hause, Miete fürs Zimmer usw.)
    Wir bekommen auch weiterhin für sie Kindergeld.
    Meine Frage ist jetzt: wie mache ich die Einkommensteuererklärung für 2014 nächstes Jahr?
    Muss ich sie bei unserer Einkommensteuererklärung schon wegen dem Kindergeld und Steuerfreibetrags auf der Lohnsteuerkarte angeben, wie bis jetzt,
    und sie soll zusätzlich eine eigene Einkommensteuererklärung abgeben, oder wie mache ich das am besten?
    Würde mich über Tipps dazu sehr freuen.

    Gruß - Adam51

    #2
    AW: Einkommensteuererklärung - duales Studium

    Hallo,

    du füllst in deiner Steuererklärung Anlage Kind aus.
    Deine Tochter macht dazu noch eigene Erklärung

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Einkommensteuererklärung - duales Studium

      Hallo,

      ob Ihre Tochter, die Miete für das Zimmer am Hochschulort ansetzen kann, sollte steuerrechtlich überprüft werden. Ab 2014 hat sich das etwas geändert. Falls Ihre Tochter noch bei Ihnen wohnt, müsste sie sich an den Unterkunftskosten beteiligen. Auch bei hohen Fahrleistungen mit dem Auto sollten darüber Belege vorhanden sein. Dies alles sollte man im laufenden Jahr mache. Deshalb wäre vielleicht Beratung sinnvoll.

      Gruß

      adamk.

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        #4
        AW: Einkommensteuererklärung - duales Studium

        Danke für die schnellen Antworten.
        Sie wird mit der Bahn und öffentlichem Nahverkehr unterwegs sein, die Tickets dafür werde sie selbstverständlich aufbewahren.
        Falls das mit der Miete fürs Zimmer gehen sollte, was muss sie als Nachweis vorlegen? Reicht da der Kontoauszug mit der monatlichen Miete Überweisung aus, oder muss sie ein Mietvertrag vorlegen?
        Ich frage deshalb, weil sie immer nur im 4 Monate Rhythmus ein Zimmer braucht, deshalb wird es wahrscheinlich immer wieder eine neue Adresse werden, vielleicht auch mal zur Untermiete, dann wird es vielleicht etwas schwierig mit Mitvertrag.

        Was die Unterkunftskosten bei uns Zuhause angeht, wenn sie sich daran beteiligen würde, müsste ich und meine Frau dann das als Einnahmen angeben, was sich wiederum bei uns negativ auswirken könnte, verstehe ich das richtig?

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          #5
          Hallo,

          sie haben die Probleme erkannt. Man sollte schon ein Mietvertrag haben und die Miete auch überweisen. Dies gilt für ihre Tochter, wenn sie am Hochschulort wohnt, aber auch für das Mietverhältnis zwischen ihnen und ihrer Tochter.
          Die Materie ist aber komplex. Da geht es auch um doppelte Haushalsführung, Lebensmittelpunkt usw. Auch wie die Einnahmen bei ihnen einzuordnen sind. Das geht aber schon in Richtung Beratung und das geht hier nicht. Vielleicht gibt es beim Lohnsteuerhilfeverein eine preisgünstige Erstberatung.
          Dazu wird ihre Tochter in den 4 Monaten nicht viel verdienen, da gibt es die Steuer komplett zurück.

          Gruß

          adamk.

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            #6
            AW: Einkommensteuererklärung - duales Studium

            Ich danke Ihnen für die Infos und Tipps,

            sie wird jetzt alle Belege und Nachweise sammeln und dann bei der nächsten Steuererklärung vielleicht doch eine Beratung aufsuchen.

            Gruß - Adam

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