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Uneinbringliche Forderung in Umsatzsteuervoranmeldung eintragen

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    Uneinbringliche Forderung in Umsatzsteuervoranmeldung eintragen

    Hallo zusammen,
    bin neu hier und erhoffe mit eure Hilfe. Wo muss/kann ich auf der Umsatzsteuervoranmeldung eine uneinbringliche Forderung berücksichtigen?
    Bin dankbar für Unterstützung sofern möglich.
    Gruß
    Claudia

    #2
    AW: Uneinbringliche Forderung in Umsatzsteuervoranmeldung eintragen

    gar nicht, schließlich hattest du keinen Umsatz.
    Mfg

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      #3
      AW: Uneinbringliche Forderung in Umsatzsteuervoranmeldung eintragen

      Die Umsatzsteuer wurde aber bereits abgeführt. ;-)

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        #4
        AW: Uneinbringliche Forderung in Umsatzsteuervoranmeldung eintragen

        Bei einer Soll-Versteuerung wird im Rahmen der Doppelten Buchführung die uneinbringliche Forderung im
        Konto * Uneinbringliche Forderungen * gebucht und bei der Berechnung der zu zahlenden Umsatzsteuer berücksichtigt.


        Bei einer Ist-Versteuerung wird die uneinbringliche Forderung in der Umsatzsteuervoranmeldung nicht berücksichtigt.

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          #5
          AW: Uneinbringliche Forderung in Umsatzsteuervoranmeldung eintragen

          Richtig.
          Soll-Versteuerung, d.h. sie wurde bereits gezahlt.
          Aber unter welchem Punkt trage ich sie ein?

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            #6
            AW: Uneinbringliche Forderung in Umsatzsteuervoranmeldung eintragen

            Guten Morgen,
            das wird doch durch die genannte Buchung erzeugt und, soweit mir bekannt, "einfach" durch Minderung der Bemessungsgrundlage (Erlöse abzgl. uneinbringlich) wird auch die Pos 81 in der Voranmeldung um den darauf entfallenden Steuerbetrag gemindert...
            Grüsse
            Kontierung

            in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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              #7
              AW: Uneinbringliche Forderung in Umsatzsteuervoranmeldung eintragen

              Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
              soweit mir bekannt, "einfach" durch Minderung der Bemessungsgrundlage
              So isses. Das kann dann evtl. auch zu eiinem negativen Umsatz führen.

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