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Lt. Elster Erstattung und lt. Bescheid Nachzahlung

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    Lt. Elster Erstattung und lt. Bescheid Nachzahlung

    Hallo zusammen,

    ich mache schon seit Jahren meine Steuererklärung mit der Konz Software. Hat auch soweit seit Jahren immer ganz gut geklappt, sie war einfach für mich und ich habe es soweit auch verstanden. Mein Mann und ich haben seit Jahren Steuerklasse 4/4. Bisher mussten wir nie was zurückzahlen, es gab immer etwas heraus. Dieses Mal hat mir die Software Einzelveranlagung vorgeschlagen, da es für uns so günstiger sei. Habe ich dann auch angekreuzt und über ElsterOnline verschickt. Jetzt kommt der Bescheid, das wir beide nachzahlen sollen, ich 220 € und mein Mann 92 €. Etwas heftig, da ich mich auf die Berechnung der Software verlasse.

    1. Darf ich Einspruch einlegen?
    2. Hätte ich lieber bei Zusammenveranlagung bleiben sollen?
    3. Kann ich ihm nachhinein sagen, ich will doch wieder zusammen veranlagt werden?
    4. Habe ich irgendwo ein Häckchen oder irgendwas vergessen?

    Was würdet ihr mir raten?

    #2
    AW: Lt. Elster Erstattung und lt. Bescheid Nachzahlung

    Hallo,

    was hat die Berechnung bei Einzelveranlagung ergeben? Vergleiche dann den Bescheid mit der Berechnung

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Lt. Elster Erstattung und lt. Bescheid Nachzahlung

      Kann die Konz-Software nicht per Elster übertragen? Wenn ich schon eine Software verwenden kann, dann würde ich nämlich nicht per ElsterOnline senden. Vielleicht gab es dann Abtippfehler?

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        #4
        AW: Lt. Elster Erstattung und lt. Bescheid Nachzahlung

        Die Berechnung hat eine Erstattung ergeben von ca 3179€. Das war mir schon suspekt, denn die Jahre davor waren es ca 1700€. Drum habe ich es wirklich mind 4 x neu eingegeben und es kam immer wieder dasselbe raus.
        Selbst wenn ich Einspruch erhebe, ich wüsst nicht wie ich weiter machen soll.
        @L. E. Fant : was meinst du genau mit Abtippfehler?

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          #5
          AW: Lt. Elster Erstattung und lt. Bescheid Nachzahlung

          Um deine Fragen kurz und knapp zu beantworten:

          1) ja
          2) wahrscheinlich
          3) ja
          4) keine Ahnung

          Am besten Einspruch einlegen und die Zusammenveranlagung beantragen. Aber vorher selber nochmal über das eigen Steuerprogramm oder z.B. ELSTER-Formular beide Varianten durchrechnen.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            AW: Lt. Elster Erstattung und lt. Bescheid Nachzahlung

            Einen Einspruch einzulegen ohne genaue Begründung ist sinnlos.

            Vergleiche doch mal den Bescheid und die Berechnungen, wo genau die Abweichungen sind.
            Gibt es vielleicht Erläuterungen in den Bescheiden, ob das Finanzamt von der Steuererklärung abgewichen ist?
            Mfg

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              #7
              AW: Lt. Elster Erstattung und lt. Bescheid Nachzahlung

              Zitat von LelaBubi Beitrag anzeigen
              @L. E. Fant : was meinst du genau mit Abtippfehler?
              Du hast die Steuer vom Konz-Programm berechnen lassen, hast aber dann die Erklärung per EsterOnline abgegeben. Das geht eigentlich nur, indem Du die Daten aus dem Konz-Programm manuell in die Eingabemaske von ElsterOnline abtippst.

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                #8
                AW: Lt. Elster Erstattung und lt. Bescheid Nachzahlung

                Evtl. handelt es sich mal wieder um eine Begriffsverwirrung:
                • ElsterOnline: Web-Portal der Finanzverwaltung, in der u.a. ESt-Erklärungen erstellt und übermittelt werden können
                • ElsterFormular: Software der Finanzverwaltung, mit der u.a. ESt-Erklärungen erstellt und übermittelt werden können
                • Elster-Schnittstelle: Schnittstelle zur Übertragung an die Finanzverwaltung, die von den beiden erstgenannten wie auch von kommerzieller Software wie Konz verwendet werden kann


                Es ist nicht auszuschließen, dass mit per Konz erstellt und mit ElsterOnline übermittelt nicht meint, dass die Daten im ElsterOnline-Portal abgetippt wurden, sondern in Wirklichkeit die Übermittlung per in Konz integrierter Elster-Schnittstelle stattfand.

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