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Insolvenzgeld und Anlage N

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    Insolvenzgeld und Anlage N

    Hallo,

    ich habe ein Problem, bei dem ich nicht mehr weiterkomme und auch die Broschüren vom Amt mir nicht mehr weiterhelfen

    Also vom 01.01.2013 bis 30.04.2013 war ich bei Arbeitgeber A
    Vom 01.05.2013 bis 31.07.2013 war ich bei Arbeitgeber B
    Der meldete kurz nach meiner Arbeitsaufnahme Insolvenz an.
    Vom 01.08.2013 bis 31.12.2013 war ich arbeitslos.

    Für die 3 Monate bei Arbeitgeber B von Mai bis Juli bekam ich Insolvenzgeld. Das wurde von einer Bank vorfinanziert.
    Lohnabrechnungen kamen in der Zeit aber "normal", also mit Abzügen von Lohnsteuer, Soli, etc. nehmen wir an: 2500 brutto -> 1600 netto

    Im Anschluß erhielt ich zwei "Ausdrucke der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2013" von dem Arbeitgeber B:
    1. einmal steht überall "0" bei Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer etc.
    2. einmal mit den "normalen" Zahlen: 7500 brutto (3 x 2500), 1000 Lohnsteuer, etc.

    Eigentlich soll Insolvenzgeld ja steuerfrei sein ? Ausbezahlt bekam ich die drei Monate immer nur die 1600 netto.

    Wie trage ich das nun in die Steuererklärung ein ?
    Ich bekam nun auch die Insolvenzgeldbescheinigung, in der steht das ich 01.05 bis 30.07.2013 je 2500 brutto -> 1600 netto erhalten habe. Die Abzüge sind dort auch aufgeführt.

    Wie trage ich das nun in Anlage N ein ?
    Klar, erstmal ganz normal für Arbeitgeber A.
    Und dann - für Arbeitgeber B ?
    Trage ich das auch so ein, wie bei Arbeitgeber A, mit den Daten aus dem ausgefüllten Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ?

    Das Arbeitslosengeld trage ich ja in Zeile 29 ein.
    Was mach ich mit Zeile 28 -> Insolvenzgeld ?

    Wenn ich die drei Monate von Arbeitgeber B mit den Zahlen normal eintrage erhalte ich - wenn ich alles berechne - eine Rückzahlung von knapp 900.
    Wenn ich zusätzlich noch bei 28. Insolvenzgeld "7500" eintrage, erhalte ich nur noch knapp 280 zurück.
    Wenn ich in Zeile 28 nur das Insolvenzgeld (7500) eintrage (und keine weiteren Angaben für Arbeitgeber B wie für Arbeitgeber A mache), erhalte ich knapp 780 zurück.
    Oder muss ich da nur netto eintragen ? Weil ich habe ja auch nur 3 x 1600 ausbezahlt bekommen..

    Die Daten des Insolvenzgeldbezuges wurden wohl schon von der Agentur für Arbeit dem Finanzamt übermittelt.
    Aber wie trage ich das nun richtig bei Elster ein ??

    Vielen Dank schonmal für Antworten

    #2
    AW: Insolvenzgeld und Anlage N

    Hallo nordic_freak,

    die Angaben in der 1. Lohnsteuerbescheinigung 2013 für den Zeitraum 0101 - 3004 bei Arbeitgeber A sind ein Selbstgänger.
    Mit dem Button Hinzufügen
    wird eine 2. Lohnsteuerbescheinigung 2013 für den Zeitraum 0105 - 3107 bei Arbeitgeber B erstellt.
    Einzutragen sind die Werte aus der später übermittelten, zweiten Lohnsteuerbescheinigung, welche hoffentlich die Null-Meldung ist!
    Mit diesen Daten sollte Ihr Finanzamt arbeiten, - sonst nachfragen.
    Insolvenzgeld ist eine Lohnersatzleistung der Agentur für Arbeit für ArbeitnehmerInnen in Höhe des um die gewöhnlichen steuer- und sozialrechtlichen Abzüge gekürzten Bruttoeinkommens, - für gewöhnlich also Ihr Nettoeinkommen.
    Es unterliegt nicht der Besteuerung, wie Sie Ihrem Einkommensteuerbescheid 2013 entnehmen werden, wird aber für die Ermittlung des Steuersatzes (Progression) herangezogen.
    In Zeile 28 der Anlage N kommt das Insolvenzgeld gem. Bescheinigung der Agentur für Arbeit für steuerliche Zwecke, welche Sie Ende Februar/Anfang März an Ihre Meldeadresse vom 01.05.2013 geschickt bekommen haben.
    Vergessen Sie die Insolvenzgeldbescheingung: Sie ist ein internes Dokument zwischen Insolvenzverwalter und Arbeitsverwaltung. Sie gehört zunächst nicht in die Hände des Arbeitnehmers, und es hat unmittelbar keine steuerliche Aussagekraft für Ihre Einkommensteuererklärung!
    Mit freundlichen Grüßen
    gez. D. Cremer

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