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    VBL Ost

    Hallo,

    ich bin bei der VBL Ost - und zahle streuerfrei meinen AN-Beitrag, welcher in der monatlichen Gehaltsbescheinigung ausgewiesen wird. Allerdings nicht in der Jahresbescheinigung. Wenn ich das richtig verstehe, bedeutet steuerfrei, dass es sich nicht um einen Riester-Vertrag handelt, sondern um eine Entgeltumwandlung. Demnach könnte ich die Beiträge nicht im Formular AV ansetzen, richtig?
    Aber trotzdem zahlen ich doch von meinem Lohn Summe x an die VBL - kann ich irgendwo anders den Betrag angeben, z.b. Formular Vorsorgeaufwand - Zeile 5?

    Danke

    #2
    AW: VBL Ost

    Zitat von zauberfee80 Beitrag anzeigen
    ich bin bei der VBL Ost - und zahle streuerfrei meinen AN-Beitrag, welcher in der monatlichen Gehaltsbescheinigung ausgewiesen wird. Allerdings nicht in der Jahresbescheinigung. Wenn ich das richtig verstehe, bedeutet steuerfrei, dass es sich nicht um einen Riester-Vertrag handelt, sondern um eine Entgeltumwandlung. Demnach könnte ich die Beiträge nicht im Formular AV ansetzen, richtig?
    Aber trotzdem zahlen ich doch von meinem Lohn Summe x an die VBL - kann ich irgendwo anders den Betrag angeben, z.b. Formular Vorsorgeaufwand - Zeile 5?
    Die Lohnsteuerbescheinigung weist das steuerpflichtige Bruttoentgelt und die darauf entrichteten LSt etc. aus. Steuerfreie Entgeltanteile, von Sonntagszulagen bis Entgeltumwandlungen, haben darin nichts zu suchen.
    Riester ist es natürlich nicht.

    Ansonsten einfach logisch denken: Was will man von Entgeltanteilen, die man steuerfrei in eine Altersvorsorgen einzahlt, d.h. Beiträge, auf die man keinerlei Lohnsteuer noch Sozialversicherung entreichtet hat, noch in der Steuererklärung absetzen?

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