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Neuling - ELSTER Steuererklärung

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    Neuling - ELSTER Steuererklärung

    Hallo!


    Und zwar habe ich 2013 mein kleines Nebengewerbe angemeldet (Musik Produktion).

    Nun habe ich meine erste Einkommensteuererklärung.
    In dem Schreiben vom Amt wurde mir gesagt das ich diese ganz "einfach" mit ELSTER machen kann jedoch machen mich die ganzen Dokumente etwas verrückt.
    Ich bin mir wirklich nicht so ganz sicher was ich da wirklich nun brauche.

    Im Schreiben das folgendest benötigt wird:

    Einkommensteuer - 2013 - 25 (3) EStG & 56, 60 EStDV

    Zuerst einmal würde ich gern wissen in Bezug auf den Zeitraum wenn da 2013 steht bezieht sich das wirklich auf den 1.1-31.12?

    Ja ich bin mir wie gesagt nicht ganz sicher was ich da nun alles ausfüllen muss aber wenn ich das richtig sehe gebe ich in Anlage G mein Einkommen/Gewinn an ist das richtig?
    Wäre super wenn ihr mir da etwas helfen könntet welche Formulare jetzt für mich benötigt werden.

    Es geht wie schon gesagt um ein kleinen Nebengewerbe mit einem Jährlichen einkommen von nicht mehr als 1000 €.

    #2
    AW: Neuling - ELSTER Steuererklärung

    Zitat von mario_1988 Beitrag anzeigen
    Hallo!


    Und zwar habe ich 2013 mein kleines Nebengewerbe angemeldet (Musik Produktion).

    Nun habe ich meine erste Einkommensteuererklärung.
    In dem Schreiben vom Amt wurde mir gesagt das ich diese ganz "einfach" mit ELSTER machen kann jedoch machen mich die ganzen Dokumente etwas verrückt.
    Ich bin mir wirklich nicht so ganz sicher was ich da wirklich nun brauche.

    Im Schreiben das folgendest benötigt wird:

    Einkommensteuer - 2013 - 25 (3) EStG & 56, 60 EStDV

    Zuerst einmal würde ich gern wissen in Bezug auf den Zeitraum wenn da 2013 steht bezieht sich das wirklich auf den 1.1-31.12?

    Ja ich bin mir wie gesagt nicht ganz sicher was ich da nun alles ausfüllen muss aber wenn ich das richtig sehe gebe ich in Anlage G mein Einkommen/Gewinn an ist das richtig?
    Wäre super wenn ihr mir da etwas helfen könntet welche Formulare jetzt für mich benötigt werden.

    Es geht wie schon gesagt um ein kleinen Nebengewerbe mit einem Jährlichen einkommen von nicht mehr als 1000 €.
    Hallo mario_1988,

    die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer -> also in die Erklärung 2013 kommt alles vom 01.01. bis 31.12.

    Anlage G ist korrekt für deinen Gewinn, bei Einnahmen unter 17500 Euro kannst du eine formlose Eionnahme-Auzsgabe Rechnung erstellen. Du kannst natürlich auch die EÜR aus dem Elsterformulöar verwenden.
    Als Kleinunternehmer musst du noch die Umsatzsteuererklärung ausfüllen, aber nur die 1.Seite mit den Zeilen 24 und 25 für die Besteuerung der Kleinunternehmer.

    Tschüß

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      #3
      AW: Neuling - ELSTER Steuererklärung

      und: Wenn du es als Nebengewerbe bezeichnest, muss die Hauptätigkeit (vielleicht Arbeitnehmer, dann Anlage N) natürlich auch angegeben werden. Vergiss die Anlage Vorsorgeaufand nicht.

      Kommentar


        #4
        AW: Neuling - ELSTER Steuererklärung

        @Mario_1988,

        elektr. Formulare gibt es hier:

        https://www.elster.de/elfo_home.php

        oder hier:

        https://www.elsteronline.de/eportal/Leistungen.tax

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          #5
          AW: Neuling - ELSTER Steuererklärung

          Leider bin ich bis heute nicht dazu gekommen das endlich mal fertig zu bekommen weshalb ich mich heute mal hinsetzen wollte damit ich da auch durch bin.

          Was genau heisst den Formlose Einahme-Ausgabe Rechnung stellen? Das die Rechnungen nicht vorgelegt werden müssen?

          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          und: Wenn du es als Nebengewerbe bezeichnest, muss die Hauptätigkeit (vielleicht Arbeitnehmer, dann Anlage N) natürlich auch angegeben werden. Vergiss die Anlage Vorsorgeaufand nicht.
          Da ich seit diesem Monat meine Ausbildung mache gebe ich dann einfach hier von die Daten ein? Was ich im Monat bekomme usw. richtig?
          Hab das Formular soweit fertig und mal abgeschickt über das Elster Portal. Sollte da was nicht stimmen bekomme ich ja bestimmt auch eine Rückmeldung oder?
          Ansonsten ist der Gewinn richtig angegeben.

          EDIT:

          Noch eine andere Frage, mein Betrieb benötigt zum Ausbildungsbeginn noch meine Steuer Nr. <

          Nun die Frage besitzt man immer nur eine über die alles läuft? Also in meinem Fall jetzt das Nebengewerbe und die Ausbildung.
          Wird hierfür die ein und die selbe verwendet? Oder gibt es da eine extra Nummer?
          Zuletzt geändert von mario_1988; 21.09.2014, 16:06.

          Kommentar


            #6
            AW: Neuling - ELSTER Steuererklärung

            @
            mario_1988

            Ihre Frage: Noch eine andere Frage, mein Betrieb benötigt zum Ausbildungsbeginn noch meine Steuer Nr. <

            Hierzu folgender Link:

            http://www.finanztip.de/steueridentifikationsnummer/

            - - - Aktualisiert - - -

            Zitat von mario_1988 Beitrag anzeigen
            Leider bin ich bis heute nicht dazu gekommen das endlich mal fertig zu bekommen weshalb ich mich heute mal hinsetzen wollte damit ich da auch durch bin.

            Was genau heisst den Formlose Einahme-Ausgabe Rechnung stellen? Das die Rechnungen nicht vorgelegt werden müssen?



            Da ich seit diesem Monat meine Ausbildung mache gebe ich dann einfach hier von die Daten ein? Was ich im Monat bekomme usw. richtig?
            Hab das Formular soweit fertig und mal abgeschickt über das Elster Portal. Sollte da was nicht stimmen bekomme ich ja bestimmt auch eine Rückmeldung oder?
            Ansonsten ist der Gewinn richtig angegeben.

            EDIT:

            Noch eine andere Frage, mein Betrieb benötigt zum Ausbildungsbeginn noch meine Steuer Nr.

            Nun die Frage besitzt man immer nur eine über die alles läuft? Also in meinem Fall jetzt das Nebengewerbe und die Ausbildung.
            Wird hierfür die ein und die selbe verwendet? Oder gibt es da eine extra Nummer?
            Ihre Frage: Was genau heisst den Formlose Einahme-Ausgabe Rechnung stellen?

            Hierzu gibt es Infos:

            http://www.steuernetz.de/aav_steuern...entModule=home

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              #7
              AW: Neuling - ELSTER Steuererklärung

              Formlos heißt dass Du kein Formular benötigst. Nachdem man die EÜR per Elster übermitteln kann, eine formlose aber höchstens per Mail oder Fax, verwende ich die EÜR auch dann wenn eine formlose Gewinnermittlung reichen würde. Belege solltest Du grundsätzlich eh nur auf Anforderung einreichen.

              Ob sich die Steuernummer ändert hängt ein bisschen mit der jeweiligen Konstellation zusammen. Jedenfalls brauchst Du für jede Steuererklärung eine Steuernummer, die Identifikationsnummer reicht noch nicht. Wenn Du 2013 schon angemeldet hast, dann müsste das Finanzamt eigentlich schon längst reagiert haben und Dir die Steuernummer mitgeteilt haben.

              Was heißt 'diesem Monat'? Natürlich machst Du in der 2013er Erklärung keine Angaben zu Einkünften in 2014.

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                #8
                AW: Neuling - ELSTER Steuererklärung

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Formlos heißt dass Du kein Formular benötigst. Nachdem man die EÜR per Elster übermitteln kann, eine formlose aber höchstens per Mail oder Fax, verwende ich die EÜR auch dann wenn eine formlose Gewinnermittlung reichen würde. Belege solltest Du grundsätzlich eh nur auf Anforderung einreichen.

                Ob sich die Steuernummer ändert hängt ein bisschen mit der jeweiligen Konstellation zusammen. Jedenfalls brauchst Du für jede Steuererklärung eine Steuernummer, die Identifikationsnummer reicht noch nicht. Wenn Du 2013 schon angemeldet hast, dann müsste das Finanzamt eigentlich schon längst reagiert haben und Dir die Steuernummer mitgeteilt haben.

                Was heißt 'diesem Monat'? Natürlich machst Du in der 2013er Erklärung keine Angaben zu Einkünften in 2014.

                Guten Abend L. E. Fant,

                ~~~Zitat von Mario_1988 : Noch eine andere Frage, mein Betrieb benötigt zum Ausbildungsbeginn noch meine Steuer Nr.

                IMHO braucht sein Arbeitgeber ( Ausbildungsbetrieb ) die Identifikationsnummer.

                ~~~Zitat von Mario_1988: Und zwar habe ich 2013 mein kleines Nebengewerbe angemeldet (Musik Produktion).

                IMHO braucht mario_1988 für seine Nebengewerbe eine Steuernummer

                ~~~Zitat von Mario_1988: Was genau heisst den Formlose Einahme-Ausgabe Rechnung stellen? Das die Rechnungen nicht vorgelegt werden müssen?

                Die formlose Gewinnermittlung: (Formlose Einahme-Ausgabe Rechnung)

                IMHO bedeutet die formlose Einnahme-Ausgaberechnung für mich: Wenn der Umsatz des Unternehmens unter 17.500 € liegt, genügt zur korrekten Erstellung eine formlose Einnahmenüberschussrechnung. Es genügt eine formlose einfache Auflistung der Einnahmen und Ausgaben für das abgeschlossene Geschäftsjahr. Zum Beispiel Auflistung auf einem DIN A 4 Papierblatt.

                Entsprechen meine bescheidenen Meinungen auch Deinen Vorstellungen L. E. Fant?

                Mit freundlichen Grüßen
                Hagen

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                  #9
                  AW: Neuling - ELSTER Steuererklärung

                  Zitat von Hagen-Gronert Beitrag anzeigen
                  Entsprechen meine bescheidenen Meinungen auch Deinen Vorstellungen L. E. Fant?
                  Natürlich

                  Formlos heißt ja ohne Verwendung eines Vordrucks.

                  Mit 'mein Betrieb' hab ich leider die Kurve nicht gekriegt. Wenn ein Selbständiger 'mein Betrieb' sagt dann denk ich an seinen.

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