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Verlustrücktrag - wer hat Ahnung?

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    Verlustrücktrag - wer hat Ahnung?

    Hallo,
    ich habe letztes Jahr nur wenig verdient zusätzlich noch Arbeitslosengeld bezogen und hohe Werbungskosten gehabt. Jetzt habe ich gehört, dass ein Verlustrücktrag vielleicht sinnvoll wäre, da ich 2012 viel verdient habe.
    Weiter als bis zu der Tatsache, dass mehr Ausgaben als Einnahmen bei einem VR vorliegen müssen komme ich leider nicht.
    Was sind Ausgaben = Werbungskosten und Sonderausgaben? Was Einnahmen = Verdienst und ALG oder das zu versteuernde Einkommen? oder ?
    Freue mich über schlauen Rat
    fischmond77

    #2
    AW: Verlustrücktrag - wer hat Ahnung?

    Hallo,

    bei einem festzustellendem Verlust müssen die WERBUNGSKOSTEN höher sein als die Einkünfte.
    ALG zählt nicht zu den Einkünften.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Verlustrücktrag - wer hat Ahnung?

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      bei einem festzustellendem Verlust müssen die WERBUNGSKOSTEN höher sein als die Einkünfte.
      ALG zählt nicht zu den Einkünften.

      Gruß FIGUL
      Hey Figul,
      1000 Dank für deine (schnelle) Info!
      Jetzt frage ich mich aber noch was Einkünfte sind. Bruttoarbeitslohn oder dieser minus Werbungskosten oder noch minus Sonderausgaben oder ...?
      Freue mich nochmals über Antwort!
      lg fischmond77

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        #4
        AW: Verlustrücktrag - wer hat Ahnung?

        Hallo,

        Einkünfte sind Bruttoarbeitslohn, Versorgungsbezüge, Einnahmen Vermietung/Verpachtung, Gewerbe, auch PV, selbständige Tätigkeit.
        SONDERAUSGABEN sind keine WERBUNGSKOSTEN. Sie werden nicht berücksichtigt

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Verlustrücktrag - wer hat Ahnung?

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          Einkünfte sind Bruttoarbeitslohn, Versorgungsbezüge, Einnahmen Vermietung/Verpachtung, Gewerbe, auch PV, selbständige Tätigkeit.
          SONDERAUSGABEN sind keine WERBUNGSKOSTEN. Sie werden nicht berücksichtigt

          Gruß FIGUL
          In der Steuerberechnung sieht man das GdE (Gesamtbetrag der Einkünfte), ist er negatv, ist es ein Verlust.
          Ist nur das zvE (zu versteuernde Einkommen) negativ, gibt es keinen Verlust! Entweder Du gibst es selbst in irgendeiner Software ein, oder Du wendest Dich an einen LStHV oder StB Deines Vertrauens.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Verlustrücktrag - wer hat Ahnung?

            Super, DANKE!!
            Ich habs mir schon in ELSTER zusammengestellt - wusste nur nicht wie deuten.
            Dennoch sehe ich in der letzen Antwort einen Widerspruch:

            "Einkünfte sind Bruttoarbeitslohn, Versorgungsbezüge, Einnahmen Vermietung/Verpachtung, Gewerbe, auch PV, selbständige Tätigkeit."
            versus
            "GdE" , denn dort meine ich aus der Berechung zu erkennen, dass dies (bei mir nur) der Bruttolohn abzüglich Werbungskosten ist.


            Da meine Werbungskosten hoch sind spielt das nun eine wichtige Rolle bei mir ob ich die nun miteinberechne oder nicht.

            Oder denk ich da falsche Dinge zusammen?

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              #7
              AW: Verlustrücktrag - wer hat Ahnung?

              Hallo,

              wenn du keine anderen Einkünfte hast ist das natürlich der Bruttolohn :-)
              Deine WK werden doch schon hinein berechnet.
              Ist dein GdE negativ hast du einen Verlust. Siehst du doch an der Berechnung.

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Verlustrücktrag - wer hat Ahnung?

                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                Hallo,

                wenn du keine anderen Einkünfte hast ist das natürlich der Bruttolohn :-)
                Deine WK werden doch schon hinein berechnet.
                Ist dein GdE negativ hast du einen Verlust. Siehst du doch an der Berechnung.

                Gruß FIGUL
                Hallo,
                also, jetzt habe ich's so kapiert:
                WK höher als mein Bruttolohn ergibt Verlustrücktragsmöglichkeit.
                d.h. einfach auf GdE gucken.
                richtig so? sonst bitte korrektur.

                DANKE!

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                  #9
                  AW: Verlustrücktrag - wer hat Ahnung?

                  Hallo,

                  Richtig so!

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Verlustrücktrag - wer hat Ahnung?

                    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                    wenn du keine anderen Einkünfte hast ist das natürlich der Bruttolohn :-)
                    Deine WK werden doch schon hinein berechnet.
                    Nein, der Bruttoarbeitslohn gehört nicht zu den Einkünften, er ist Einnahme. Einnahme (Bruttoarbeitslohn) abzüglich Werbungskosten ergibt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

                    Sieht man auf dem entsprechenden Einkommensteuerbescheid grundsätzlich auch.

                    Also kann man nicht von den Einkünften noch die Werbungskosten abziehen, denn sie sind ja schon berücksichtigt.

                    Übrigens wird der Verlustrücktrag automatisch von Finanzamt vorgenommen, sofern im Vorjahr die Berücksichtigung grundsätzlich möglich ist. Da muß man keinen Antrag stellen.

                    Mit freundlichen Grüßen

                    Ronald
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Ronald

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