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KAP, Konten ohne bzw. geringe Kapitalerträge

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    KAP, Konten ohne bzw. geringe Kapitalerträge

    Hallo,

    die Frist zur Abgabe der Steuererklärung endet am Montag.
    Ich habe 5 Konten. Bei 2 Konten fehlen mir die Steuerbescheinigungen:
    1. Konto: Die Höhe der Kapitalerträge ist geringer als die Freistellungsaufträge
    2. Konto: Gar keine Kapitalerträge.
    -> Es wurde also für beiden Konten keine Abgeltungssteuer sowie Soli entrichtet.

    Sind diese 2 Konten auch in der Anlage KAP anzugeben?
    Falls ja, können die Steuerbescheinigungen nachgereicht werden?

    Danke und Gruß,
    Fred

    #2
    AW: KAP, Konten ohne bzw. geringe Kapitalerträge

    Hallo Fred,

    eine grundsätzliche Frage vorweg, die alles entscheiden könnte: Willst du die Günstigerprüfung beantragen? (KAP Zeile 4)


    >>>die Frist zur Abgabe der Steuererklärung endet am Montag.

    Gut das du schon heute fragst (und das ist jetzt nicht ironisch gemeint, sondern wirklich ernsthaft, es gibt nämlich immer mal Leute, die noch am letzten Tag hier aufschlagen und wir sollen dann in ein paar Minuten alles erklären).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: KAP, Konten ohne bzw. geringe Kapitalerträge

      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
      Willst du die Günstigerprüfung beantragen? (KAP Zeile 4)
      Ähh, das weiß ich nicht. Ich habe die Günstigerprüfung noch nicht verstanden. Zumindest bin ich im Laufe des Jahres in die Kirche eingetreten, den Finanzinstituten habe ich das aber nicht mitgeteilt...

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        #4
        AW: KAP, Konten ohne bzw. geringe Kapitalerträge

        Hallo Fred,

        OK, dann fasse ich mal zusammen:

        Mit Günstigerprüfung: Das Finanzamt prüft, ob der persönliche Steuersatz (maßgeblich ist aber der Grenzsteuersatz) nicht vielleicht besser ist als die Abgeltungsteuer. Dazu müssen aber alle Kapitalerträge bei allen Banken erklärt werden.
        Du solltest jetzt mal ermitteln, wie hoch der Steuersatz ist. Am besten lässt du Elster ohne die Anlage KAP rechnen und schaust auf das steuerpflichtige Einkommen. Dieses gibst du dann auf folgender Webseite ein: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/?
        Wenn dann dort im Ergebnis eine Grenzbelastung von mehr als 25% herauskommt hat sich die Günstigerprüfung in jedem Fall erledigt.

        Ohne Günstigerprüfung: Dann ist die Frage, warum du überhaupt die Anlage KAP abgeben willst.


        >>>Zumindest bin ich im Laufe des Jahres in die Kirche eingetreten, den Finanzinstituten habe ich das aber nicht mitgeteilt...

        Wenn das der einzige Grund ist, ist es einfach:
        - Antrag KAP Zeile 6 stellen
        - die KAP Zeile 50ff aus den Steuerbescheinigungen übernehmen (bei den nicht vorliegenden sind ja keine Steuern abgeführt worden, daher egal)
        Anmerkung: In diesem Fall (nur Antrag KAP Zeile 6) ist die Berechnung der Steuer durch Elster leider nicht möglich.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: KAP, Konten ohne bzw. geringe Kapitalerträge

          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          Wenn dann dort im Ergebnis eine Grenzbelastung von mehr als 25% herauskommt hat sich die Günstigerprüfung in jedem Fall erledigt.
          Hat sich dann erledigt

          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          Ohne Günstigerprüfung: Dann ist die Frage, warum du überhaupt die Anlage KAP abgeben willst.
          Wegen der Kirchensteuer und weil der Sparerpauschbetrag ungünstig aufgeteilt war.

          Vielen Dank für Deine Hilfe.

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            #6
            AW: KAP, Konten ohne bzw. geringe Kapitalerträge

            Hallo,

            >>>Wegen der Kirchensteuer und weil der Sparerpauschbetrag ungünstig aufgeteilt war.

            OK, Kirchensteuer hatte ich ja schon erklärt, da reicht die Angabe der gezahlten Steuer (wenn die nämlich schon komplett richtig war, dann sind es einfach 9% - bzw. in Süddeutschland 8% - davon).

            Für den Sparerpauschbetrag ist es etwas aufwändiger. Du musst die Bank(en) erklären, wo zu viel Steuern abgeführt wurden (incl. Zeile 14). Die Steuerbescheinigungen sind zwingend mit einzureichen.
            Von den anderen - nicht erklärten - Banken reicht der in Anspruch genommene Sparerpauschbetrag in Zeile 15, dieser Betrag ist meist auch aus den Kontoauszügen oder Abrechnungen ersichtlich. Dazu brauchst du keinen Beleg, also auch keine Steuerbescheinigung.

            Beispiel:
            Bank A 333 Euro Erträge, 701 freigestellt
            Bank B 200 Euro Erträge, 100 freigestellt

            Du erklärst nur Bank B gem. deren Steuerbescheinigung (incl. Zeile 14), in Zeile 15 dann 333 Euro (der ausgenutzte Teil des Sparerpauschbetrages bei Bank A).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: KAP, Konten ohne bzw. geringe Kapitalerträge

              Hallo Stefan,

              vielen Dank auch für die weiteren Erklärungen.

              Fred

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