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Angabe von Dienstreisen in Steuererklärung

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    Angabe von Dienstreisen in Steuererklärung

    Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage zur Angabe der durch Dienstreisen entstandenen Aufwendungen und Erstattungen.

    Ich bin viel mit dem Zug auf Dienstreisen. Alle Fahrt- und Übernachtungskosten werden vom Arbeitgeber (AG) erstattet bzw. direkt übernommen. Zusätzlich bekomme ich vom AG eine Verpflegungspauschale.

    Nun zwei Fragen
    (a) Lohnt es sich trotzdem noch irgendwie Dienstreisen anzugeben?
    (b) Muss ich dies sogar tun damit nicht versehentlich zusätzliche Einnahmen entstehen? (Zeile 20 der. Lohnsteuerbescheinigung: steuerfreie Verpflegungszuschüsse)

    Aus meiner Sicht würde ich jetzt den Wert aus Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung bei ELSTER eintragen und das war's. Ich bin nur etwas verwirrt weil mein Freund seine Steuererklärung mit der WISO-Software macht und da wenn man die Reisen nicht einzeln aufführt das Programm denkt man hatte mehr Geld verdient als man eigentlich hat. Also weil dann da ein Zahlung seitens des AG auftaucht zu nicht explizit Ausgaben angegeben wurden. Oder ist dies einfach eine Besonderheit des WISO Steuerprogramms und bei Elster reicht die Angabe der Infos aus der Lohnsteuerbescheinigung ohne noch einmal die Ausgaben/den Mehraufwand anzugeben?

    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.

    Gruß,
    Tabea

    #2
    AW: Angabe von Dienstreisen in Steuererklärung

    Hallo,

    Antwort a) und b): jeweils JA.

    >>>...mein Freund seine Steuererklärung mit der WISO-Software macht und da wenn man die Reisen nicht einzeln aufführt das Programm denkt man hatte mehr Geld verdient als man eigentlich hat.

    Und genau deshalb muss man die selbst getragenen Kosten auch eintragen, incl. Verpflegungspauschale.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Angabe von Dienstreisen in Steuererklärung

      a: Lohnen wird es sich nicht, da den entstandenen Werbungskosten die Erstattungen durch den AG entgegenstehen.
      b: Besser ist das, da nicht auszuschließen ist, dass jemand zum Schluss kommt, da wurden Aufwandserstattungen steuerfrei gezahlt, für die der Aufwand gar nicht erklärt wurde, und es dann in steuerpflichtigen Arbeitslohn uminterpretiert.

      Daher würde ich einfach bei den Angaben zur Auswärtstätigkeit neben den Angaben zur Arbeitsstätte etc. bei den Angaben in Kurzform den Verpflegungsmehraufwand, der erstattet wurde, als Aufwand eintragen, dann natürlich die steuerfreie Erstattung selber, kommt auf Null raus, sollte aber allen Unklarheiten vorbeugen.

      Kommentar


        #4
        AW: Angabe von Dienstreisen in Steuererklärung

        Wenn der AG die volle Verpflegungspauschale angesetzt hat und diese steuerfrei ausgezahlt wurde, ergibt sich mit der ESt-Erklärung kein Vorteil.
        Hat der AG diese Pauschale aber in der LStB Nr.20 bescheinigt, würde ich -um Nachfragen zu vermeiden- folgende Angaben in Anlage N, Seite 2 machen:

        Bei Werbungskosten (Reisekosten ... Auswärtstätigkeit) -Angaben in Kurzform-
        unter Summe der selbst ermittelten Mehraufwendung für Verpflegung den Betrag aus Nr.20 der LStB eintragen und den gleichen Wert nochmals in Zeile 56 übernehmen.
        mfg. - Kent

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