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Elstam-Stammdatenangaben

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    Elstam-Stammdatenangaben

    Hallo,

    irgendwie glaube ich komme ich mit Elstam nicht ganz zurecht oder habe von ANfang an was falsch gemacht - habe Übermittlungen getätigt, Elstam-Änderungslisten abgeholt und nun lautet es, dass ich die Änderungen in die Stammdaten vom Lohnprogramm übernehmen soll. Mit den verschiedenen Mitarbeitern konnte ich das auch tun, da die Angaben gestimmt hatten, jedoch habe ich drei Arbeitnehmer von denen die Angaben überhaupt nicht stimmen, so auch nie von mir angegeben wurden, noch so in den jetzigen Stammdaten stehen - woher kommen diese falschen Angaben? Auch gibt es für mich keine Möglichkeit diese zu übernehmenden Stammdaten zu korrigieren wie z.B. die Lohnsteuerklasse, Kinderfreibetrag, Konfession etc. Was habe ich falsch gemacht?

    Bin über jede Hilfestellung dankbar und freue mich über Antworten, da ich wirklich in dieser Hinsicht total hilflos bin.

    Im Voraus bedanke ich mich

    sonnige Grüße sendet die hilflose Nutzerin Andrea

    #2
    AW: Elstam-Stammdatenangaben

    Hallo Andrea,
    korrigieren kann nur der Steuerpflichtige selbst bei seinem Finanzamt..
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Elstam-Stammdatenangaben

      Als AG bist du grundsätzlich verpflichtet die bereitgestellten ELStAM zu übernehmen. Du bist nicht verpflichtet diese auf Richtigkeit zu überprüfen.
      Wenn die bereitgestellten Daten falsch sein sollten, so ist dein Arbeitnehmer in der Pflicht diese berichtigen zu lassen.

      Wo kommen die Daten her?
      - die meisten Daten insbesondere Konfession, Familienstand und minderjährige Kinder stammen vom Einwohnermeldeamt
      - die Steuerklasse wird aus dem melderechtlichen Familienstand abgeleitet (StKl. 1 oder 4) oder auf Antrag vom Finanzamt gespeichert (StKl. 2 oder 3/5)
      - volljährige Kinder werden auf Antrag vom FA in den ELStaM gespeichert


      Kurze Frage noch, arbeitest du schon länger über ELSTAM und die Daten der AN haben bislang in ELStAM übereingestimmt oder bist du erst jetzt neu in das Verfahren eingestiegen?
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Elstam-Stammdatenangaben

        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Als AG bist du grundsätzlich verpflichtet die bereitgestellten ELStAM zu übernehmen. Du bist nicht verpflichtet diese auf Richtigkeit zu überprüfen.
        Wenn die bereitgestellten Daten falsch sein sollten, so ist dein Arbeitnehmer in der Pflicht diese berichtigen zu lassen.

        Wo kommen die Daten her?
        - die meisten Daten insbesondere Konfession, Familienstand und minderjährige Kinder stammen vom Einwohnermeldeamt
        - die Steuerklasse wird aus dem melderechtlichen Familienstand abgeleitet (StKl. 1 oder 4) oder auf Antrag vom Finanzamt gespeichert (StKl. 2 oder 3/5)
        - volljährige Kinder werden auf Antrag vom FA in den ELStaM gespeichert


        Kurze Frage noch, arbeitest du schon länger über ELSTAM und die Daten der AN haben bislang in ELStAM übereingestimmt oder bist du erst jetzt neu in das Verfahren eingestiegen?

        Habe erst Mitte diesen Jahres begonnen mit Elstam zu arbeiten, die Daten haben nach Rücksprache nicht immer übereingestimmt, dachte jedoch das ich diesbezüglich Fehler unterlaufen sind, daher habe ich mich in das Forum eingeklinkt um Erfahrungen anderer lesen zu können. Werde wohl die Stammdaten jetzt so übernehmen, mit den Mitarbeitern reden, dass die das bim Finanzamt prüfen lassen bzw. ändern lassen, da es laut meinen Unterlagen falsche Stammdaten sind.

        Was Elstam angeht bin ich noch ziemlich hilflos und unerfahren - daher dankbar für jeden Tipp.

        Vielen Dank für die Antwort, es hilft mir weiter und ich weiß dass ich nicht alles falsch getan habe - Andrea

        Kommentar


          #5
          AW: Elstam-Stammdatenangaben

          Da du noch recht frisch in ELStAM bist, gehe ich davon aus dass deine Stammdaten ggf. noch auf der Papierlohnsteuerkarte 2010 beruhen, welche ja in der Übergangszeit noch weitergegolten hat. Hier war es jedoch oft so, dass die Arbeitnehmer eingetretene Änderungen auf der LSTK 2010 nicht mehr haben nachtragen lassen und es dadurch zu Abweichungen zwischen den Daten im Lohnkonto und der ELStAM gekommen ist.

          Wichtig ist, du musst die ELStAM anwenden unabhängig von den Daten die du noch bei dir gespeichert hast - § 39 e Absatz 5 EStG.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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            #6
            AW: Elstam-Stammdatenangaben

            Zitat von BHS - Andrea Beitrag anzeigen
            Werde wohl die Stammdaten jetzt so übernehmen,
            Streiche das "wohl". Wenn die elstam-Abfrage Daten liefert, gibt es keinen Ermessensspielraum, ob sie übernommen werden oder nicht, egal ob sie der Realität entsprechen oder nicht. Wenn der AN nicht will, dass sein AG falsche Daten übernimmt, muss er die Abfrage sperren lassen.

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