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Lohnsteuererklärung 2013 Student Freiberufl. Tätigkeit

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    Lohnsteuererklärung 2013 Student Freiberufl. Tätigkeit

    Hallo,

    ich habe mich hier durchs Forum gelesen, zwar ähnliche Themen gefunden, aber dadurch wurde mir nicht geholfen.
    Ich bin Student und habe im Jahr 2013 vereinzelt Dolmetschertätigkeiten auf Rechnung ausgeübt. Dafür habe ich eine SteuerNr. vom Finanzamt erhalten.
    Ebenfalls habe ich im Jahr 2013 mit meinem Praxissemester begonnen, da es aber Bestandteil der Studienordnung ist, war es Steuer und Beitragsfrei.
    Lohnabrechnungen vom Praxissemester sowie Rechnungen meiner Dolmetschertätigkeiten sind alle vorhanden.
    Meinen Krankenkassenbeitrag ist der ganz normale Beitrag für Studenten, ausdruck über geleistete Zahlungen ist auch vorhanden.
    Immatrikulationsbescheinigung ist ebenfalls vorhanden, sowie mein Bafög Bescheid.
    Ebenfalls habe ich einen KFW-BIldungskredit, kann man dies als besondere Belastung irgendwo angeben?
    Mit meinem erzielten "Lohn" aus den Dolmetschertätigkeiten bin ich weit unter dem Freibetrag. Somit bin ich eigentlich gar nicht steuerpflichtig?!
    Welche Formulare und Anlagen muss ich ausfüllen? Brauche ich sonst noch irgendwelche Dokumente?!
    Ich habe noch nie eine Steuerklärung gemacht und habe nicht die geringste Ahnung!

    Bitte helft mir!

    Viele Grüße,

    Alex

    #2
    AW: Lohnsteuererklärung 2013 Student Freiberufl. Tätigkeit

    Tja, leider bist du an einigen Stellen auf dem falschen Schlauch:
    • Entlohnung für ein Pflichtpraktikum o.ä. während des Studiums ist zwar sozialversicherungs-, aber nicht steuerfrei. (Ausnahme: Es wurde ohne Lohnsteuerkarte als pauschal besteuerter Minijob abgerechnet). Das bedeutet nicht, dass Lohnsteuer einbehalten wurde, denn bis knapp 1000€/Monat beträgt die Lohnsteuer 0,00€. Jedoch kommt hier erschwerend hinzu, dass in die Lohnsteuertabelle für KV, PV und ALV eine Pauschale von mindestens 12% eingerechnet ist, bei der Einkommensteuer aber die tatsächlichen Vorsorgekosten berücksichtigt werden, die bei einem Studenten viel niedriger sind. Alleine dies ergibt i.A. schon eine Pflichtveranlagung.
    • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sind natürlich steuerpflichtig (es sei denn, die so genannte Übungsleiterpauschale käme zum Tragen, aber das ist hier nicht ersichtlich), und zwar ab dem ersten Euro. Auch hier sollte man steuerfrei und Steuersatz 0 nicht miteinander verwechseln. Spätestens über 410€, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterlagen, muss die Steuererklärung abgegeben werden.


    Ich habe also wenig Zweifel daran, dass du eine Steuererklärung hättest abgeben müssen, und zwar bis zum 31.5. elektronisch wg. der selbstständigen Einkünfte.

    PS: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung als Unterforum ist grundfalsch.
    Zuletzt geändert von neysee; 08.09.2014, 20:57.

    Kommentar


      #3
      AW: Lohnsteuererklärung 2013 Student Freiberufl. Tätigkeit

      Zitat von neysee Beitrag anzeigen
      Tja, leider bist du an einigen Stellen auf dem falschen Schlauch:
      • Entlohnung für ein Pflichtpraktikum o.ä. während des Studiums ist zwar sozialversicherungs-, aber nicht steuerfrei. (Ausnahme: Es wurde ohne Lohnsteuerkarte als pauschal besteuerter Minijob abgerechnet). Das bedeutet nicht, dass Lohnsteuer einbehalten wurde, denn bis knapp 1000€/Monat beträgt die Lohnsteuer 0,00€. Jedoch kommt hier erschwerend hinzu, dass in die Lohnsteuertabelle für KV, PV und ALV eine Pauschale von mindestens 12% eingerechnet ist, bei der Einkommensteuer aber die tatsächlichen Vorsorgekosten berücksichtigt werden, die bei einem Studenten viel niedriger sind. Alleine dies ergibt i.A. schon eine Pflichtveranlagung.
      • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sind natürlich steuerpflichtig (es sei denn, die so genannte Übungsleiterpauschale käme zum Tragen, aber das ist hier nicht ersichtlich), und zwar ab dem ersten Euro. Auch hier sollte man steuerfrei und Steuersatz 0 nicht miteinander verwechseln. Spätestens über 410€, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterlagen, muss die Steuererklärung abgegeben werden.


      Ich habe also wenig Zweifel daran, dass du eine Steuererklärung hättest abgeben müssen, und zwar bis zum 31.5. elektronisch wg. der selbstständigen Einkünfte.

      PS: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung als Unterforum ist grundfalsch.
      Laut meine Informationen tritt bei einem Pflichtpraktikum eine Sonderregelung ein, da das Praktikum in der Studienordnung vorgeschrieben ist und somit steuerfrei ist.
      Die Lohnsteuererklärung muss lediglich nur wegen den Dolmetschertätigkeiten erfolgen, lt. Finanzamt.

      Mit deiner Antwort hast du mir aber überhaupt nicht geholfen, denn ich hatte gefragt, welche Anlagen und Formulare ich für die Lohnsteuererklärung brauche...

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        #4
        AW: Lohnsteuererklärung 2013 Student Freiberufl. Tätigkeit

        Zitat von Alex1212 Beitrag anzeigen
        Laut meine Informationen tritt bei einem Pflichtpraktikum eine Sonderregelung ein, da das Praktikum in der Studienordnung vorgeschrieben ist und somit steuerfrei ist.
        Wenn du meinst, wird das sicher so sein ...

        Zitat von Alex1212 Beitrag anzeigen
        Die Lohnsteuererklärung muss lediglich nur wegen den Dolmetschertätigkeiten erfolgen, lt. Finanzamt.
        Der Lohnsteuer unterliegende Einkünfte führen auch per se nicht zu einer Pflichtveranlagung, insofern ist das kein Widerspruch.

        Zitat von Alex1212 Beitrag anzeigen
        Mit deiner Antwort hast du mir aber überhaupt nicht geholfen, denn ich hatte gefragt, welche Anlagen und Formulare ich für die Lohnsteuererklärung brauche...
        Du hast viele Fragen gestellt. Davon habe ich die beantwortet, ob du überhaupt steuerpflichtig bist. Ich fand es wichtiger, erstmal mit den grundsätzlichen Dingen anzufangen, bevor es zu den Formularen und Anlagen von dem Ding geht, das übrigens korrekt Einkommensteuererklärung heißt.

        Kommentar


          #5
          AW: Lohnsteuererklärung 2013 Student Freiberufl. Tätigkeit

          Zitat von neysee Beitrag anzeigen
          Wenn du meinst, wird das sicher so sein ...



          Der Lohnsteuer unterliegende Einkünfte führen auch per se nicht zu einer Pflichtveranlagung, insofern ist das kein Widerspruch.



          Du hast viele Fragen gestellt. Davon habe ich die beantwortet, ob du überhaupt steuerpflichtig bist. Ich fand es wichtiger, erstmal mit den grundsätzlichen Dingen anzufangen, bevor es zu den Formularen und Anlagen von dem Ding geht, das übrigens korrekt Einkommensteuererklärung heißt.
          Ich will damit nichts zu tun haben,da ich keinerlei Steuern gezahlt habe,kriege ich auch als Student nichts wieder. Mich interessiert nur, was ich ausfüllen muss, damit man mich damit in ruhe lässt. Zukünftig, werde ich mich an einen Steuerberater wenden, doch ich will es mal selbst versuchen.

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            #6
            AW: Lohnsteuererklärung 2013 Student Freiberufl. Tätigkeit

            Mantelbogen, Anlage N, Anlage S, Anlage Vorsorgeaufwand, ggf. Anlage KAP, Gewinnermittlung (formlos oder Anlage EÜR)

            und das elektronisch sprich am besten authentifizierte ELSTER Erklärung über EOP oder Elster-Formular.

            Ob dein Praktikum tatsächlich nicht steuerpflichtig ist (ich bezweifle es mal) wirst du sehen wenn der Steuerbescheid da ist.


            Ich persönlich kann deine Einstellung aber nicht verstehen. Du sagst du hast keine Ahnung von der Materie, ein gefährliches Halbwissen aus unbekannter Quelle und willst mit dem Finanzamt auch nix zu tun haben... aber trotzdem die Erklärung selber machen?
            Dir ist schon klar dass du ggf. dadurch einen möglichen Verlustvortrag verschenkst mit dem du später Steuern sparen könntest. Aber weitere Ausführungen schenke ich mir, dafür gibt es Steuerberater (Lohnsteuerhilfeverein kommt bei dir nicht in Frage wg. den selbständigen Einkünften).
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              würds trotzdem versuchen beim Verein, besser erst mal in Papierform!

              ich würde es da dennoch versuchen, glaub kaum daß die Dich abweisen nur weil Du auf einmal die Anlage S auch brauchst;-)) Steuerberater macht bei Dir kein Sinn, der kassiert mehr als Du rausbekämest. Wenn Du gar kein Abzug hast, sowieso nicht. Würds dann selber versuchen. An Deiner Stelle würde ich die Steuererklärung gar nicht elektronisch abgeben, denn bei Fehlern kann die Sachbearbeiterin es selber korrigieren!! Da Du ja auch nichts rausbekommst oder Bescheid benötigst wegen Wohngeld ist auch gar keine Eile geboten. Gib die Erklärung in Papierform ab und versuchs mal bei nem Hilfeverein (doppelt mitnehmen!! Den anderen behälst Du und kannst nächstes Jahr reinschauen wie es ging und dann versuchst Du es nächstes Jahr mit Esterformular (nur dort werden die Formulare auch abgebildet wie in Papier, bei Elsteronline nicht)), wenn aber wie der andere sagte mit: Mantelbogen, Anlage S und Anlage N, Rest evtl. Viel Erfolg!

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                #8
                AW: würds trotzdem versuchen beim Verein, besser erst mal in Papierform!

                Zitat von dr.george Beitrag anzeigen
                ... Gib die Erklärung in Papierform ab und versuchs mal bei nem Hilfeverein (doppelt mitnehmen!! Den anderen behälst Du und kannst nächstes Jahr reinschauen wie es ging und dann versuchst Du es nächstes Jahr mit Esterformular (nur dort werden die Formulare auch abgebildet wie in Papier, bei Elsteronline nicht)), wenn aber wie der andere sagte mit: Mantelbogen, Anlage S und Anlage N, Rest evtl. Viel Erfolg!
                Wie Beamtenschweiß schon sagte: Da Alex1212 auch selbständig tätig geworden ist, darf ein LOHNSTEUERhilfeverein nicht tätig werden und muss das Mandat ablehnen.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: würds trotzdem versuchen beim Verein, besser erst mal in Papierform!

                  Zitat von dr.george Beitrag anzeigen
                  ich würde es da dennoch versuchen, glaub kaum daß die Dich abweisen nur weil Du auf einmal die Anlage S auch brauchst;-))
                  § 4 Nr. 11 StBerG ist bekannt?
                  Ich glaube kaum, dass ein Lohnsteuerhilfeverein das Risiko eingeht, seine Anerkennung zu verlieren.
                  Mfg

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Lohnsteuererklärung 2013 Student Freiberufl. Tätigkeit

                    Der LStHV wird durch die Geschäftstelle des Finanzamts eventuell mit Androhung von Bußgeld zurückgewiesen, unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen zu tätigen.
                    Wir haben ja einen Dr. unter uns, der sollte das wissen ( ausser er ist Dr. hc, phil, oder heisst mit Nachnamen vG., S. usw.).
                    Zuletzt geändert von stiller; 16.01.2015, 19:23.
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                      #11
                      würde die erst mal in Papierform machen

                      Ich weiß nicht wo mein Beitrag geblieben ist. Ich würde da trotzdem mal hingehen, denn vielleicht geben Sie Dir Tips zum selbst ausfüllen. Ich glaube nämlich auch einem Angestellten darf ein Lohnsteuerhilfeverein nicht helfen, das dürfen meines erachtens nur Steuerberater, deswegen darf man auch nie in eine Steuererklärung schreiben: meine Oma oder mein Bruder xy hat bei Steuererklärung geholfen, ist er kein offizieller Steuerberater bekommt er nämlich Ärger, deswegen weiß ich nicht, ob das so ein Verein überhaupt dürfte. Die dürfen nur Hilfestellungen geben und da Du Student bist warum nicht? Jeder Student arbeitet nebenher ob frei oder auf Karte ändert zumindest nichts an Deinem Studenten-Status. Da Du nix bezahlt hast an Steuern würde ich gar nichts machen und warten ob Finanzamt Dich anschreibt. Wenn Du Deine freiberufliche Tätigkeit nicht angezeigt hast, weiß das Finanzamt auch nix davon, weiß nicht ob Du dann mehr Ärger bekommst. Aber wenn Dus nicht angibst und das kommt raus, ebenso und da Du wohl unter dem Einkommenssteuersatz von 8000 € liegst (nach Abzug von Ausgaben sogar! genauen Steuerfreibetrag mal erfragen) dann zahlst Du eh keine Steuern, wäre dumm deswegen Ärger zu riskieren.
                      Aber Du hast immer noch Zeit bis das Finanzamt Dich anschreibt. Ich würde es dann in Papierform abgeben, Mantelbogen, Anlage S und Anlage N und für die selbständige Tätigkeit eine Ausgaben- Verlustrechnung (Belege müssen aber vorhanden sein) ist es eh unter dem Steuerfreibetrag kannst Du darauf vielleicht sogar verzichten und wie der andere meinte vielleicht Versorgungsanlage oder so? Eine elektronische Abgabe ist nicht zwingend notwendig. Ich glaub nur bei der USt-Erklärung, falls das Finanzamt eine verlangt, auch wenn Du Kleinunternehmer wärst §19UstG (muß man eigtl. dennoch abgeben aber dann überall Null eintragen, so ein Unfug, ist aber so), aber das kannst Du dann wirklich abwarten, bis das Finanzamt sagt: als Kleinunternehmer §19UStG sind Sie zwar Ust-bfreit aber dennoch zu einer Abgabe der Ust-Erklärung verpflichtet. Vielleicht einfach mal beim Finanzamt nachfragen, wenn sowas kommt, Du hast kein blassen Schimmer, willst dann ne doppelte Ausführung für nächstes Jahr usw. Die helfen manchmal auch. Und es gibt immer Ausnahmegenehmigungen (bsds. als Student) dann darf man Umsatzsteuererklärung auch in Papier abgeben. Alles doppelt mitnehmen zu dem Verein, dann hast Du alles nochmal für Deine Unterlagen und weißt wie Du es nächstes Jahr ausfüllen mußt. Die Erklärung selbst bekommst Du nämlich nicht zurück. Gibts nicht vielleicht auch ein Studentenhilfwerk (?), die Dir da helfen können? Sag am Telefon erst mal nicht, daß Du auch freiberufliche Einnahmen hast und gehst einfach hin, außer Dich abweisen kann nix passieren.
                      Zuletzt geändert von dr.george; 18.01.2015, 16:17.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Lohnsteuererklärung 2013 Student Freiberufl. Tätigkeit

                        Hallo,
                        was sind denn das schon wieder für krause Theorien?
                        Als Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereines darf ich ArbeitnehmerInnen, Rentnerinnen betreuen!
                        Der Fließtext ist außerdem sehr schwer zu lesen.................
                        Grüsse
                        Kontierung

                        in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                          #13
                          AW: würde die erst mal in Papierform machen

                          Zitat von dr.george Beitrag anzeigen
                          Ich weiß nicht wo mein Beitrag geblieben ist. Ich würde da trotzdem mal hingehen, denn vielleicht geben Sie Dir Tips zum selbst ausfüllen. Ich glaube nämlich auch einem Angestellten darf ein Lohnsteuerhilfeverein nicht helfen, das dürfen meines erachtens nur Steuerberater, deswegen darf man auch nie in eine Steuererklärung schreiben: meine Oma oder mein Bruder xy hat bei Steuererklärung geholfen, ist er kein offizieller Steuerberater bekommt er nämlich Ärger, deswegen weiß ich nicht, ob das so ein Verein überhaupt dürfte. Die dürfen nur Hilfestellungen geben und da Du Student bist warum nicht? Jeder Student arbeitet nebenher ob frei oder auf Karte ändert zumindest nichts an Deinem Studenten-Status. Da Du nix bezahlt hast an Steuern würde ich gar nichts machen und warten ob Finanzamt Dich anschreibt. Wenn Du Deine freiberufliche Tätigkeit nicht angezeigt hast, weiß das Finanzamt auch nix davon, weiß nicht ob Du dann mehr Ärger bekommst. Aber wenn Dus nicht angibst und das kommt raus, ebenso und da Du wohl unter dem Einkommenssteuersatz von 8000 € liegst (nach Abzug von Ausgaben sogar! genauen Steuerfreibetrag mal erfragen) dann zahlst Du eh keine Steuern, wäre dumm deswegen Ärger zu riskieren.
                          Aber Du hast immer noch Zeit bis das Finanzamt Dich anschreibt. Ich würde es dann in Papierform abgeben, Mantelbogen, Anlage S und Anlage N und wie der andere meinte vielleicht Versorgungsanlage oder so? Eine elektronische Abgabe ist nicht zwingend notwendig. Ich glaub nur bei der USt-Erklärung, falls das Finanzamt eine verlangt, auch wenn Du Kleinunternehmer wärst §19UstG (muß man eigtl. dennoch abgeben aber dann überall Null eintragen, so ein Unfug ist aber so), aber das kannst Du dann wirklich abwarten. Und es gibt immer Ausnahmegenehmigungen (bss. als Student) dann darf man Umsatzsteuererklärung auch in Papier abgeben. Alles doppelt mitnehmen zu dem Verein, dann hast Du alles nochmal für Deine Unterlagen und weißt wie Du es nächstes Jahr ausfüllen mußt. Die Erklärung selbst bekommst Du nämlich nicht zurück. Gibts nicht vielleicht auch ein Studentenhilfwerk (?), die Dir da helfen können? Sag am Telefon erst mal nicht, daß Du auch freiberufliche Einnahmen hast und gehst einfach hin, außer Dich abweisen kann nix passieren.
                          http://www.recht-in.de/kommentar/_an...ntar_1148.html
                          Für Angehörige ist es erlaubt.
                          Gruss (S)stiller
                          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                            #14
                            AW: Lohnsteuererklärung 2013 Student Freiberufl. Tätigkeit

                            Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
                            was sind denn das schon wieder für krause Theorien?
                            Angesichts dessen, dass die Rechtsgrundlage für LHV im Thread schon von Elster-Tester genannt wurde, finde ich das Ganze (EDIT: gemeint sind die krausen Thesen von dr.g) ziemlich ärgerlich. Wenn man (EDIT: hier dr.g) angeblich schon helfen will, sollte man vielleicht mal 2 Minuten recherchieren, ob das, was man verbreitet, nur Ansatzweise dem Realitäts-Check stand hält.

                            Man muss immer damit rechnen, dass Beiträge hier nach Monaten und Jahren wieder vorgeholt werden, von Menschen, die nicht beurteilen können, dass das Geschriebene nicht haltbar ist.
                            Zuletzt geändert von neysee; 18.01.2015, 17:07.

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                              #15
                              AW: Lohnsteuererklärung 2013 Student Freiberufl. Tätigkeit

                              hä, verstehe ich jetzt nicht wirklich neysee....
                              Ich leite seit 1995 eine Lohnsteuerhilfeverein und dürfte wohl wissen, was ich schreibe......................
                              Grüsse
                              Kontierung

                              in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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