Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Eingangsrechnungen (Drittländer, UST)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Eingangsrechnungen (Drittländer, UST)

    Guten Tag,

    wie ist es bei Eingangsrechnungen aus Drittländern mit der Umsatzsteuer?

    - entfällt diese
    - wenn nicht, in welchem Feld muss es bei der Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen werden, mit dem Prozentsatz des Drittlandes?

    Freundliche Grüße,

    Hakan

    #2
    AW: Eingangsrechnungen (Drittländer, UST)

    Ausländische Umsatzsteuer taucht in einer deutschen Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht auf.

    Kommentar


      #3
      AW: Eingangsrechnungen (Drittländer, UST)

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Ausländische Umsatzsteuer taucht in einer deutschen Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht auf.
      Verstehe. Muss der Verkäufer die UST berechnen, ansonsten hat man dadurch einen Verlust.

      Kommentar


        #4
        AW: Eingangsrechnungen (Drittländer, UST)

        Hallo,
        wieso Verlust?
        Die Einbuchung erfolgt Brutto für Netto...................
        Grüsse
        Kontierung

        in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

        Kommentar


          #5
          AW: Eingangsrechnungen (Drittländer, UST)

          Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
          Hallo,
          wieso Verlust?
          Die Einbuchung erfolgt Brutto für Netto...................
          Hallo, wenn man UST ins Ausland an Drittländer bezahlt, erhält man diese doch nicht zurück, oder? Wenn ich mir die vorherige Antwort anschaue, habe ich es so verstanden.

          Kommentar


            #6
            AW: Eingangsrechnungen (Drittländer, UST)

            ..ja und Sie buchen den Aufwand incl. der ausl. Steuern ein: wo ist ein Verlust?
            Grüsse
            Kontierung

            in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

            Kommentar


              #7
              AW: Eingangsrechnungen (Drittländer, UST)

              Von den deutschen Finanzbehörden bekommt man die vom Lieferanten im Ausland an den ausländischen Staat abgeführte UST nicht zurück (ausländische Staat hat mit den deutschen Finanzbehörden ja nichts zu tun).

              Normalerweise hätte für die Lieferung vom Lieferanten eine Rechnung ohne ausländische UST erstellt werden sollen, da die meisten Länder Exporte von der UST befreien (eine Art von Wirtschaftsförderung).

              Info am Rande: Im Umgekehrten Fall, also für Ausfuhrlieferungen aus Deutschland in ein Drittland, käme da § 4 UStG zum tragen welcher die Ausfuhrlieferung steuerfrei stellt.

              Kommentar


                #8
                AW: Eingangsrechnungen (Drittländer, UST)

                Je nach Vorschriften des Landes in dem der Verkäufer sitzt hätte dieser evtl. steuerfrei liefern können. Im Zweifel sollte man sich also an den Rechnungsaussteller wenden.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Eingangsrechnungen (Drittländer, UST)

                  Außerdem gibt es - jedenfalls im EU-Ausland - ein Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren, das eigentlich "Vorsteuer"-Vergütungsverfahren heißen müsste.
                  Möglicherweise muss dafür aber die ausländische Umsatzsteuer zutreffend erhoben worden sein - und nicht nur fälschlicherweise.
                  Das Verfahren scheint aber administrativ aufwendig.

                  http://www.dihk.de/themenfelder/rech...ung-im-ausland

                  @Hakan: Haben Sie eine USt-Identifikationsnummer ? Damit können Sie sich zweifelsfrei gegenüber dem ausländischen Leistenden als Unternehmer ausweisen !

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X