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Steuererklärung für Studenten nun verpflichtend?

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    Steuererklärung für Studenten nun verpflichtend?

    Guten Abend,
    ich habe heute eine Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung erhalten. Ich werde das Schreiben als Foto anhängen.
    Bisher dachte ich, dass ich ohne zu versteuerndes Einkommen auch keine Erklärung abgeben muss. Ich habe keinen Vorteil von der Erstellung einer Steuererklärung und möchte mich daher auch möglichst davor drücken.
    Ich bin (Vollzeit-)Student und beziehe Bafög. Als Nebenjob arbeite ich als Angestellter bei einem großen deutschen Briefzusteller . Mein monatliches Einkommen liegt im Bereich eines Minijobs. Ich erhalte außerdem eine geringfügige Halbwaisenrente. Ich über keinerlei selbstständige Tätigkeit aus.
    Für die Jahre 2011 und 2012 habe ich eine Erklärung eingereicht, da ich vor dem Studium eine Zeit lang gearbeitet habe.
    Ich hoffe ihr könnt mir sagen, was dieses Schreiben zu bedeuten hat und ob ich es ignorieren darf.
    Lg Andi

    (Es wird angezeigt, dass ich schon fünf Anhänge hochgeladen habe. Ich werde versuchen, dass Foto noch nachträglich einzustellen.)

    - - - Aktualisiert - - -

    http://s1.directupload.net/images/140915/v6tx5j7j.jpg

    #2
    AW: Steuererklärung für Studenten nun verpflichtend?

    Du hast Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Nebenbei hast du aber noch andere steuerpflichtige Einkünfte, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterlagen, nämlich eine Rente. Damit bist du erklärungspflichtig. Also ist es keine gute Idee, das Schreiben zu ignorieren. Wobei, wenn Lohn und Rente wirklich so niedrig sind, dass das Erklären von Werbungskosten, Ausbildungskosten etc. entfällt, so eine Erklärung eine Sache von 5 Minuten ist.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung für Studenten nun verpflichtend?

      Hallo,

      allein der §149 AO erklärt, dass Sie nicht daran vorbeikommen.
      ZITAT
      § 149
      Abgabe der Steuererklärungen

      (1) Die Steuergesetze bestimmen, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird. Die Aufforderung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung bleibt auch dann bestehen, wenn die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen geschätzt hat (§ 162).
      ZITAT ENDE

      Die anderen §§ erklären das Weitere.
      Gruß, Basteltyp

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