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Steuererklärung mit Insolvenzgeld

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    Steuererklärung mit Insolvenzgeld

    Hallo zusammen, ich hoffe ich bin hier richtig

    ich habe ein paar Fragen zur Steuererklärung für das Jahr 2012:

    Folgende Konstellation:

    Arbeitnehmer Beschäftigung vom 01.01.2012 - 30.08.2012 normales Gehalt bekommen.
    Danach ist Firma Insolvenz gegangen, so dass noch Insolvenzgeld von 01.09.2012 - 30.11.2012 bekommen habe
    und danach 1 Monat normales Arbeitslosengeld.

    Meine Frage nun ist, ich habe 2 Lohnsteuerbescheinigung erhalten
    -vom Arbeitgeber 01.01.2012 - 30.08.2012 = X Bruttobetrag+X Sozialabgaben inkl. Steuer

    -und vom Gerichtsverwalter 01.01.2012 - 30.11.2012 = X Bruttobetrag+X Sozialabgaben inkl. Steuer

    (Insolvenzgeld für 01.09.-31.11. =X Betrag Steuerfrei)

    In der Lohnsteuer vom Gerichtsverwalter ist der Bruttobetrag höher angegeben, als würde ich mein Gehalt normal weiter bekommen, kann nicht nachvollziehen warum der Bruttobetrag jetzt höher ist, dadurch auch mehr Steuer gezahlt werden.
    Eine weitere Frage ist auch warum auf der Lohnsteuer vom Gerichtsverwalter, mehr Betrag steht, obwohl das Insolvenzgeld steuerfrei ist

    Kann mir einer genau erklären, auch wie ich das nun alles eintragen muss ,welche von beiden Steuererklärungen stimmen und wie das genau mit dem Progressvorbehalt ist?

    Ich hoffe, das dies verständlich rüber kommt.

    Danke schon mal im voraus für eure Hilfe.

    #2
    AW: Steuererklärung mit Insolvenzgeld

    Hallo PosPas,

    lies mal im folgenden Link, da werden deine Fragen eigentlich beantwortet und auch ein praktisches Beispiel dabei

    https://www.elster.de/anwenderforum/...ht=Progression

    Über die SuFu eingeben Progression und du wirst fündig.

    Tschüß

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      #3
      AW: Steuererklärung mit Insolvenzgeld

      Morgen,

      vielen Dank für den Link, hat mich schon etwas weitergebracht. Zumindest weiß ich jetzt wo ich das alles eintragen muss. Aber zur Verständigung brauch ich da noch etwas hilfe.

      Fiktive Daten:

      Ich habe eine Lohnsteuerbescheinigung mit Brutto 8.000 Euro von meiner Firma bekommen
      und die andere Lohnsteuerbescheinigung mit Brutto 11.000 Euro vom Insolvenzverwalter.

      Zeitraum von

      01.01.2014 - 31.08.2014 = 8.000 Euro - Steuer 2.000 -> wurde an das Finanzamt gesendet
      01.01.2014 - 30.11.2014 = 11.000 Euro - Steuer 3.000 -> wurde nicht gesendet
      01.12.2014 - 30.12.2014 = 1 Arbeitlosengehalt = 1.000 Euro

      Insolvenzgeld für 3 Monate = 3.000 Euro - Steuerfrei

      Meine Frage nun ist, dass die Rechnung einfach nicht aufgeht, setze ich den Netto (vom Insolvenzgeld) auf 8.000 Euro oder den Brutto (selbst errechnet, da ja nur Netto bekommen habe, ungefähr, vom Insolvenzgeld) auf die 8.000 Euro komme ich nicht auf gesamt 11.000 Euro, egal wie ich es rechne.

      Desweitere ist bei solch ein Fall eine Steuernachzahlung fällig? da ja nur eines an das Finanzamt übermittelt wurde ist, also die 2.000 Euro und durch die Steuererklärung müsste ich eingentlich 3.000 Euro zahlen?

      Hoffe es kommt verständlich rüber.

      Vielen Dank schon mal im voraus.
      Zuletzt geändert von PosPas; 22.09.2014, 11:50.

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        #4
        AW: Steuererklärung mit Insolvenzgeld

        Hallo PosPas,

        du trägst in Anlage N die Lohnsteuerbescheinigung ein vom 01.01 bis 31.08. und den bescheinigten Bruttolohn usw.
        In Zeile 28 Insolvenzgeld trägst du das erhaltene Insolvenzgeld 3000 Euro ein
        In Zeile 29 Lohnersatzleistungen ALG I Zeitraum 01.12. bis 31.12. 1000 Euro.
        Dann lässt du Elster mal rechnen.
        Aufgrund der Progression könnte auch eine Nachzahlung herauskommen.

        Tschüß

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          #5
          AW: Steuererklärung mit Insolvenzgeld

          Super alles klar, vielen Dank für deine Hilfe holzgoe

          noch eine letzte Frage, sende ich dem Finanzamt nur die eine Lohnsteuerbescheinigung zu, vom Zeitraum 01.01. - 31.08 oder alle beide?

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            #6
            AW: Steuererklärung mit Insolvenzgeld

            du brauchst nichts übersenden, die Daten sollten dem FA elektronisch vorliegen.

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