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Miete der Nutzung eines Arbeitsplatzes beim Kunden

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    Miete der Nutzung eines Arbeitsplatzes beim Kunden

    Hallo liebes Forum,

    ich war im vergangenen Jahr teilweise selbständig bei einem Kunden tätig, der mir einen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt hat. Für meine Tätigkeit habe ich eine Rechnung ausgestellt und für jede verrechnete Stunde musste ich im Gegenzug eine Gutschrift von 2,-€ zur Miete der Nutzung eines Arbeitsplatzes. Hierbei musste sogar MwSt verrechnet werden, obwohl bei der eigentlichen Rechnung wegen Kleinunternehmertätigkeit keine ausgewiesen wurde. Den Arbeitsplatz musste ich zudem in Anspruch nehmen (Wollte man hier bei Externen der Vermutung der Scheinselbständigkeit entgegen wirken?).

    Handelt es sich hierbei um Werbungskosten?
    Kann ich diese bei der Einkommenssteuererklärung angeben und in welcher Zeile ist dies möglich?

    Ich bin dankbar um jede Hilfe,

    b.

    #2
    AW: Miete der Nutzung eines Arbeitsplatzes beim Kunden

    Werbungskosten bei einer selbstständigen Tätigkeit? Heißen die nicht Betriebsausgaben? Und die sollten ja schon in deiner Gewinnermittlung berücksichtigt sein.

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      #3
      AW: Miete der Nutzung eines Arbeitsplatzes beim Kunden

      Hab ich schon kommen sehen, dass man irgendwann für den Arbeitsplatz auch noch zahlen muss

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        #4
        AW: Miete der Nutzung eines Arbeitsplatzes beim Kunden

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Hab ich schon kommen sehen, dass man irgendwann für den Arbeitsplatz auch noch zahlen muss
        Heisst das nicht Neudeutsch - Homeoffice?
        Soviel ich gelesen habe, sind die Vorreiter-Firmen doch auch zurückgerudert. Warum?
        Siehe Werbung: Liegen am Strand, lassen sich vollaufen, aber - haben ein Notebook im Schoss. O.k. - heute sind sie krank wegen Haltungsschäden (dieses krumme gegucke aufs Smartphone). NUR deshalb gibt es heute gepolsterte Strassenlaternen. Bei mir werden die Laternen nachts ausgeschaltet.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Miete der Nutzung eines Arbeitsplatzes beim Kunden

          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
          Bei mir werden die Laternen nachts ausgeschaltet.
          Böse Zungen behaupten, in den Feuchtgebieten würden nachts die Gehsteige hochgeklappt ;D

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            #6
            AW: Miete der Nutzung eines Arbeitsplatzes beim Kunden

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Böse Zungen behaupten, in den Feuchtgebieten würden nachts die Gehsteige hochgeklappt ;D
            Das auch, aber wir haben nur einen Gehsteig gegenüber, wo auch die Laternen stehen , mehr können wir uns nicht leisten!
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
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