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Nicht gezahltes Gehalt - wo eintragen?

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    Nicht gezahltes Gehalt - wo eintragen?

    Liebe Gemeinde Wissender,

    2013 hab ich einen neuen Job begonnen und nach 5 Monaten selbst gekündigt. Es hat so einiges nicht gepasst.
    Im Vertag stand eine Jahresbonus von 24000 EUR, der bei vorzeitigem Ausscheiden anteilig gezahlt wird.
    Also 5 x 24000/12 sind exakt 10000 EUR.
    Dieses Gehalt hat dann die Firma nicht bezahlt.
    Arbeitsgerichtsverfahren hat mir Recht gegeben und ich hab eine vollstreckbare Ausfertigung gegen die Firma. Allerdings wegen eines getroffen Vergleichs nur über 7000€

    Natürlich hat die Firma das auch nicht bezahlt.

    Habe Konten der Firma pfänden lassen. war aber nichts da.

    Dann ist die Firma in Insolvenz gegangen und hat meines Wissens null Masse.

    Kann ich nun irgendwie das nicht erhaltene Gehalt steuerlich absetzen, wenn ja wo in der Steuererklärung.
    Es ist doch ein Verlust der mit Berufstätigkeit zusammenhängt, oder? Die Arbeitsleistung wurde ja von mir erbracht.

    Und welchen Betrag? Die tatsächlichen 10000€ oder die 7000€ des Vergleichs?

    Die Anwaltskosten und Prozesskosten kann ich ja absetzen, das weiß ich.

    Viel Dank für Eure Hilfe,
    Werner

    #2
    AW: Nicht gezahltes Gehalt - wo eintragen?

    Lohn, den man nicht bekommen hat, muss man nicht versteuern.

    Lohn, den man nicht bekommen hat, aber hätte bekommen müssen, ist aber auch kein Verlust, Werbungskosten übrigens auch nicht.

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      #3
      AW: Nicht gezahltes Gehalt - wo eintragen?

      Zitat von neysee Beitrag anzeigen
      Lohn, den man nicht bekommen hat, muss man nicht versteuern.

      Lohn, den man nicht bekommen hat, aber hätte bekommen müssen, ist aber auch kein Verlust, Werbungskosten übrigens auch nicht.
      Gehalt ist die Kompensation meiner Arbeitsleistung. Arbeitsleistung wurde erbracht nur nicht kompensiert, daher ein Verlust.

      Sollte ich das Geld bekommen, wäre es ja auch steuerpflichtig

      Kommentar


        #4
        AW: Nicht gezahltes Gehalt - wo eintragen?

        Zitat von WernerM Beitrag anzeigen
        Gehalt ist die Kompensation meiner Arbeitsleistung. Arbeitsleistung wurde erbracht nur nicht kompensiert, daher ein Verlust.
        Das ist ehrlich gesagt dein Privatproblem. Null bekommen, null steuerpflichtig. Hätte x bekommen müssen, nutzt nichts. Dumm gelaufen, aber es bringt nichts, Illusionen nachzulaufen.

        Sonst setze ich demnächst auch als Verlust ab, dass ich immer noch nicht im Lotto gewonnen habe.

        Kommentar


          #5
          AW: Nicht gezahltes Gehalt - wo eintragen?

          § 11 EStG
          Zu- oder Abfluss.
          Du hattest bisher keinen Zufluss (Einnahmen) und auch keine Ausgaben (Ausgaben).
          Ein reines Ausfüllprogramm wird Dir wenig helfen. Ich empfehle einen StB.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Nicht gezahltes Gehalt - wo eintragen?

            Zitat von WernerM Beitrag anzeigen
            Gehalt ist die Kompensation meiner Arbeitsleistung. Arbeitsleistung wurde erbracht nur nicht kompensiert, daher ein Verlust.

            Sollte ich das Geld bekommen, wäre es ja auch steuerpflichtig
            Ich habe den Eindruck, dass Du das System nicht verstanden hast, daher mal ein -fiktives- Beispiel:

            Arbeitnehmer A hat Arbeitslohn von 50.000 € im Jahr 01 zu bekommen und bekommt es auch in dem Jahr. Versteuerung daher: 50.000 € abzgl. 1.000 € Arbeitnehmerpauschbetrag = 49.000 €

            Arbeitnehmer B hat auch Arbeitslohn von 50.000 € im Jahr 01 zu bekommen, der Arbeitgeber zickt, geht in Insolvenz oder was auch immer und zahlt nur 30.000 €, für die restlichen 20.000 € sieht Arbeitnehmer B in die Röhre. Versteuerung daher: 30.000 € abzgl. 1.000 € Arbeitnehmerpauschbetrag = 29.000 €.

            Soweit ich das verstehe, möchtest du aber zusätzlich bei Arbeitnehmer B noch die nicht erhaltenen 20.000 € als Werbungskosten absetzen, so dass sich ergäbe: 30.000 € abzgl. 20.000 € Werbungskosten = 10.000 €. Das das -Doppelberücksichtigung!- nicht richtig sein kann, dürfte eigentlich einleuchten. Zum einen wie schon gesagt, Zufluss- und Abflussprinzip, d.h. versteuert werden nur tatsächlich gezahlte Einnahmen, also 30.000 €, abgesetzt werden können nur tatsächlich gezahlte Ausgaben, die 20.000 € wurden aber nicht von dir gezahlt und sind nicht abgeflossen. Außerdem sind die 20.000 € auch begrifflich keine Werbungskosten, da Dir hier kein Aufwand entstanden ist.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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