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Vorweggenommene Werbungskosten: Studentenwohnheim, Semesterbeiträge

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    Vorweggenommene Werbungskosten: Studentenwohnheim, Semesterbeiträge

    Da ich schon eine Ausbildung habe, und mein Abitur auf dem 2. Bildungsweg nachgeholt habe um damit jetzt zu studieren, kann ich meines Wissens nach die Kosten für das Wohnheim und die Semesterbeiträge als Vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Nur wo im ELSTER Formular? Doppelte Haushaltsführung kann es nicht sein. Kommen die Semstergebühren unter "Kursgebühren" ? Aber wohin mit den Wohnheimskosten?

    #2
    AW: Vorweggenommene Werbungskosten: Studentenwohnheim, Semesterbeiträge

    Anlage N, Zeile 44, Fortbildungskosten, ggf. Anlage beifügen.

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      #3
      AW: Vorweggenommene Werbungskosten: Studentenwohnheim, Semesterbeiträge

      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Anlage N, Zeile 44, Fortbildungskosten, ggf. Anlage beifügen.
      Erstmal danke für die Antwort.
      Ja da hatte ich vor die Semesterbeiträge als "Kursgebühren" anzugeben.
      Aber es gibt nur dieses Drop-Down Menü. Was nehme ich also für die Studentenwohnheimsmiete? Ich kann nur Fachliteratur, Fahrtkosten, Kursgebühren, Prüfungsgebühren und Schreibmaterial auswählen.

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        #4
        AW: Vorweggenommene Werbungskosten: Studentenwohnheim, Semesterbeiträge

        Hallo HohesHaus,

        du kannst auch ohne Drop-Down Menü einfach frei etwas hineinschreiben, das wollte Kloebi sagen und machst eine Aufstellung mit einzelnen Positionen.

        Tschüß

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          #5
          AW: Vorweggenommene Werbungskosten: Studentenwohnheim, Semesterbeiträge

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo HohesHaus,

          du kannst auch ohne Drop-Down Menü einfach frei etwas hineinschreiben, das wollte Kloebi sagen und machst eine Aufstellung mit einzelnen Positionen.

          Tschüß
          Achso, ja das hat mir geholfen. Vielen dank!

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            #6
            AW: Vorweggenommene Werbungskosten: Studentenwohnheim, Semesterbeiträge

            Die Aufwendungen für das Wohnheim sind grundsätzlich nicht abzugsfähig.
            Genauso wie Kosten für Essen und Kleidung grundsätzlich nicht abzugsfähig sind.

            Anders könnte es aussehen, wenn die Voraussetzungen für eine Doppelte Haushaltsführung erfüllt sind. Dann könnten die Kosten für das Studentenwohnheim abzugsfähig sein.
            Näheres erläutert ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevrerein.
            Mfg

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              #7
              AW: Vorweggenommene Werbungskosten: Studentenwohnheim, Semesterbeiträge

              Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
              Die Aufwendungen für das Wohnheim sind grundsätzlich nicht abzugsfähig.
              Genauso wie Kosten für Essen und Kleidung grundsätzlich nicht abzugsfähig sind.

              Anders könnte es aussehen, wenn die Voraussetzungen für eine Doppelte Haushaltsführung erfüllt sind. Dann könnten die Kosten für das Studentenwohnheim abzugsfähig sein.
              Näheres erläutert ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevrerein.
              Also laut meinen Einkommensteuer Dozenten auf der Uni sind die Abzugsfähig, sofern man eine Ausbildung hat und das Studium ne Weiterbildung ist. Aber gut ich werde mich mal an nen Steuerberater wenden.

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                #8
                AW: Vorweggenommene Werbungskosten: Studentenwohnheim, Semesterbeiträge

                Du bringst da etwas durcheinander: Was Du meinst, ist die Frage, ob Du Sonderausgaben hast, die zu keinem Verlustvortrag führen können, oder ob Du Werbungskosten hast, die das können. Dass bei Dir Letzteres der Fall ist, da sind wir uns ja Alle einig. Worum es hier aber noch geht, ist die Frage, welche Kosten Werbungskosten sind und welche nicht.

                Nach deinen bisherigen Ausführungen ist zu vermuten, dass Du lediglich einen Wohnsitz hast und zwar im Wohnheim. Und dann sind natürlich Deine Wohnungskosten und Futter keine Werbungskosten. Wenn Dein Sachverhalt aber anders ist, ist in der Tat ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe Dein Freund, denn hier ist Steuerberatung nicht zulässig und es hat auch nichts mit Elster mehr zu tun.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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