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Anlage Vermietung und Verpachtung

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    Anlage Vermietung und Verpachtung

    Guten Tag,
    ich bin neu hier im Forum, habe aber bereits schon länger mitgelesen.
    Nun habe ich auch Fragen. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könnt.
    Ich habe mir eine gebrauchte Immobilie gekauft die ich an die Tochter meiner Lebensgefährtin vermiete.
    Muss ich in der Anlage V Zeile 7 das kreuz bei Angehörige machen, da die Tochter bisher bei uns gewohnt hat.

    Meine zweite Frage wäre bei der 2% Abschreibung:
    Vom Kaufpreis muss ich den Bodenwert abziehen. Dies bedeutet bei einem Kaufpreis von 100.000€ und einem Grundstückswert von 25.000€
    kann ich nur die 75.000€ für die 2%Abschreibung heranziehen.
    Zusätzlich kann ich noch die Makler und Grunderwerbsteuer dazu rechnen. Muss ich bei diesen auch den Grundstückswert abziehen.
    Dies würde z.B bei 4.000€ Makler und Grunderwerbsteuer könnte ich 3.000@ zu den 75.000 dazurechnen.

    Grundbuch und Notar kann ich ja direkt über die Werbungskosten geltend machen.

    Im voraus besten Dank für die Antworten

    Bernd

    #2
    AW: Anlage Vermietung und Verpachtung

    nach BGB dürfte die Tochter der Verlobten keine Angehörige sein.

    Sie müssen alle Anschaffungskosten addieren (Auch Grundbuch und Notar!!!) und davon den Anteil Grund und Boden abziehen. Das könnten dann vielleicht 25 % von der Gesamtsumme sein.

    Im Erstjahr der Anschaffung einer Immobilie empfiehlt sich ein Steuerberater. Hier gemachte Fehler ziehen sich über viele Jahre durch.

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      #3
      AW: Anlage Vermietung und Verpachtung

      Bei der Frage nach den Angehörigen ist JA anzukreuzen, da der Begriff der Angehörigen auf der Anlage V sich nicht nach dem BGB richtet.
      Mfg

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