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Kind 18 Jahre Steuererklärung

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    Kind 18 Jahre Steuererklärung

    Meine Tochter hat in Jahr 2013 ein Monat (Dezember) gearbeitet und 1371 € Brutto verdient. Wo muss man dieses Einkommen eintragen? MFG

    #2
    AW: Kind 18 Jahre Steuererklärung

    In ihrer Steuererklärung natürlich.

    EDIT: muss sie überhaupt eine machen?
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 11.10.2014, 15:26.

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      #3
      AW: Kind 18 Jahre Steuererklärung

      Sie wohnt immer noch bei uns. Ich dachte ich kann es in ANLAGE KIND eintragen.

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        #4
        AW: Kind 18 Jahre Steuererklärung

        Hallo,

        hast du eine Möglichkeit zum Eintragen in der Anlage Kind gefunden?
        oder hast du dir die Anlage Kind nicht angeschaut?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Kind 18 Jahre Steuererklärung

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          hast du eine Möglichkeit zum Eintragen in der Anlage Kind gefunden?
          oder hast du dir die Anlage Kind nicht angeschaut?

          Gruß FIGUL
          ich habe keine Möglichkeit gefunden.

          Kommentar


            #6
            AW: Kind 18 Jahre Steuererklärung

            Gut, bevor der Thread zu sehr ausartet:

            ElsterLohn richtet sich per Themenbeschreigung an Arbeitgeber, die die Lohnsteuerdaten ihrer Arbeitnehmer übermitteln wollen.

            Die Anlage Kind dient dazu, dass Eltern, die für Kind einen Kindergeldanspruch haben, den Kinderfreibetrag geltend machen (sofern sich heraus stellt, dass dieser günstiger ist, als das Kindergeld). Die früher existente Regelung, dass das Einkommen des vollj. Kindes unterhalb des Grundfreibetrags liegen muss und die Angabe des Einkommens des vollj. Kindes daher erforderlich war, ist seit Jahren Geschichte. Die Informationen, die für die Berücksichtigung eines vollj. Kindes relevant sind, sind auf der unteren Hälfte der ersten Seite der Anlage Kind ersichtlich und in der Eingabehilfe ausführlich beschrieben.

            Weiterhin ist anzunehmen, dass ein Mensch, der in einem Monat 1300 Euro verdient hat, dafür Lohnsteuer abführen durfte. Sofern in den anderen Monaten kein Einkommen erzielt wurde, liegt das offensichtlich unterhalb des Grundfreibetrags, so dass dieser Mensch das alles wiederkriegen würde, wenn er eine ESt-Erklärung abgeben würde. Mit der ESt-Erklärung der Eltern hat das aber nichts zu tun.

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